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·gelöst· Kaufanbot Genossenschaftswohnung

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  •  Lenn
28.7. - 30.7.2024
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo,
Habe ein Kaufanbot von meiner Genossenschaft erhalten und bin auf eure Antworten gespannt.
 
Wohnungsgröße 58 qm²
Kaufpreis: 12.670 €
Ablöse Eigenmitteleinsatz der Genossenschaft: 3.517€
Ablöse Darlehen Raiffeisen Bausparkasse: 28.068 €
Ablöse oder Übernahme Landesdarlehen: 28162 €
 
Kaufnebenkosten unklar. Kein Verkehrswert oder Gesamtpreis angegeben. Die Errichtungskosten betrugen 105.640 € und der Finanzierungsbeitrag waren knapp 26.000 €
Miete ca. 375 € (landesdarlehen ist gestaffelt und daher geglättet hier gerechnet)
 
Bin 39 jahre alt und lebe alleine. Nettoeinkommen: 2.000 €
 
Nun stelle ich mir die Frage: Ist eine Finanzierung ohne weiteres einbringen von Eigenkapital und ohne weitere Sicherheiten wie eine Restschuldversicherung möglich? 
Meine Vorstellung wäre die Miete durch eine gleich hohe kreditrate zu ersetzen und weiterhin einen All World Etf zu besparen.

Da ich vorhabe in der Wohnung bis ans Lebensende zu verbleiben spielt der Immobilienwert für mich keine Rolle. Wichtiger ist am Ende mehr Kapital zur freien Verfügung zu haben. Der Etf kann im Notfall selbst mit Verlusten aufgelöst werden um an Geld zu gelangen. Wogegen bei Kauf das Eigenkapital in der Wohnung gebunden ist und nicht ausgegeben werden kann. Daher die bevorzugung ohne weiteres Eigenkapital zu finanzieren unter der Voraussetzung dass die Kreditrate inklusive im Falle einer notwendigen Restschuldversicherung nicht höher als die Miete ist.

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.7.2024  (#1)
Hi,

zitat..
Lenn schrieb: Kaufnebenkosten unklar. Kein Verkehrswert oder Gesamtpreis angegeben. Die Errichtungskosten betrugen 105.640 € und der Finanzierungsbeitrag waren knapp 26.000 €
Miete ca. 375 € (landesdarlehen ist gestaffelt und daher geglättet hier gerechnet)

gewöhnlich orientiert sich die Kaufpreisbildung gemäß §15 WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) an den Herstellkosten und dem mit 1% p.a. verwohnten Finanzierungsbeitrag. Was die Kaufnebenkosten betrifft, greift aktuell ja die Änderung im Gerichtsgebührengesetz (GGG) wonach die Gerichtsgebühren für die Eintragung des Eigentumsrechtes und des Pfandrechtes nicht zur Anwendung kommen.

Idealerweise forderst du von der Genossenschaft ein Kaufanbot an, das alle Zahlen beinhaltet. Zur Info: nach §22 WGG kann der Kaufpreis bei offensichtlicher Unangemessenheit (bedeutet, ein frei finanziertes, vergleichbares Objekt müsste günstiger sein) angefochten werden zwar - wird jedoch ein schwieriges Unterfangen.

zitat..
Lenn schrieb: Bin 39 jahre alt und lebe alleine. Nettoeinkommen: 2.000 €

wenn du diese 2k/Monat 14 mal bekommst (somit 2.333/Monat), dann beträgt die maximale monatliche Kreditrate bei allen Banken, die über kein Ausnahmekontingent gem. KIM-V verfügen etwa monatlich 930 - was bei einer 35 jährigen Gesamtkreditlaufzeit und geltender Zinsstruktur einen Kreditbetrag von etwa 220.000 zulassen würde.

zitat..
Lenn schrieb: Ist eine Finanzierung ohne weiteres einbringen von Eigenkapital und ohne weitere Sicherheiten wie eine Restschuldversicherung möglich?

Die Vorgabe des Abschlusses einer Restschuldversicherung (obwohl ich persönlich diese für sinnvoll erachte) als Voraussetzung für die Kreditvergabe ist in den letzten Jahren etwas "außer Mode" gekommen - noch dazu, wo diese keinen Beitrag zur Beleihungsquote liefert.

Ohne Eigenkapital (quasi ausschließlich mit dem geleisteten, abgewerteten Finanzierungsbeitrag) finanzieren hängt davon ab, wie hoch der Kaufpreis lt. WGG ist. Das müsstest du herausfinden.

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  •  Lenn
30.7.2024  (#2)
Danke für die schnelle Antwort.

Hab bei der Genossenschaft nachgefragt. Der abgewertete Finanzierungsbeitrag beträgt 23.185,57 € und ergibt somit einen Gesamtpreis von 95.603,51 €
Des weiteren wurde mir mitgeteilt die Nebenkosten würden erfahrungsgemäß in etwa 9.000€ ausmachen.

Damit wäre die KIM-V, welches 20% Eigenkapital vorschreibt, bereits erfüllt wenn ich das richtig verstanden habe.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.7.2024  (#3)
Mit der Einbringung des FB und dementsprechender Bewertung durch die Bank vorausgesetzt, sollte der KIM-V entsprochen und Topkinditionen erhältlich sein.

Eine RAV verlangt meines Wissens nach nur die Oberbank. Und selbst dort kann man argumentieren 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.7.2024  (#4)

zitat..
Lenn schrieb: Danke für die schnelle Antwort.

gerne, perfekt - dann sollte das mit der Finanzierung prinzipiell auch gut funktionieren. Bleibt nur mehr deine Frage nach

zitat..
Lenn schrieb: Ist eine Finanzierung ohne weiteres einbringen von Eigenkapital

offen.

Ich meine ja, nachdem der Finanzierungsbeitrag alleine die Regulatorik bereits erfüllt.


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  •  Lenn
30.7.2024  (#5)
Herzlichen Dank für eure Antworten.

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