|
|
||
Sehr oft werden von Gemeinden und Bausachverständigen im Vorfeld Dinge verlangt, die - aus welchen hehren Gründen auch immer - reines Wunschdenken sind und keine gesetzliche Grundlagen haben. Viele Bauwerber fügen sich dem, weil sie nicht streiten wollen, weil sie es auch oft gar nicht wissen, weil sie sich woanders wieder von der Gemeinde ein Entgegenkommen erwarten usw., usw. In vielen Fällen wurden aber Baubewilligungen ohne weitere Probleme erteilt, ohne dass man die im Vorfeld geäußerten Wünsche im Projekt erfüllt hat. Ganz einfach deshalb, weil sie oft wissen, dass sie keine gesetzliche Handhabe zum Erzwingen dieser Vorgabe haben - so nach dem Motto: probieren wird man´s ja wohl noch dürfen. Und oft sind die Forderungen der Baubehörden völlig korrekt und gesetzlich gedeckt, nur wissen das die Bauwerber als Laien halt nicht. Gilt halt herauszufinden, was da jetzt zutrifft. Nur weil es keinen Bebauungsplan gibt, heißt das nicht, dass deshalb alles erlaubt ist. Und herausfinden tust du´s immer damit, dass du fragst, auf welche gesetzliche Bestimmung sich eine Forderung stützt, also der alte Spruch: "wo steht´s?". Wenn du ein Projekt einreichst, das die Gemeinde so nicht will, dann hat sie ja nur 2 Möglichkeiten: 1. sie erteilt dir Auflagen im Bescheid, mit denen sie dein Projekt abändert/einschränkt/modifiziert bzw. präzisiert, oder 2. sie versagt dir die Bewilligung. In beiden Fällen muss die Baubehörde begründen, warum sie das so macht. Und diese Begründung muss sich IMMER auf irgendeine gesetzliche Bestimmung stützen. Tut sie das nicht, dann ist der Bescheid schon aus diesem Grund nicht haltbar. |
||
|
||
Danke für die Information. Beim 1ten mal Einreichen wurde dies ebenso bekrittelt und uns gesagt, dass das der Ortsplaner sich so wünscht. Haben beim 2ten Einreichen nichts geändert und gehofft , dass es so durchgeht. Per e mail wurde uns nun mitgeteilt es zu ändern da es beim letzten mal schon angeführt wurde. Jedoch ohne irgendeinen genauen Grund ( kein Gesetzestext usw.). Ich werde nächste Woche bei der Gemeinde anfragen, wo das steht und anhand welcher Vorgabe dies entschieden wird. Kann uns falls wir lästig sind ein Bebauungsplan aufgezwungen werden? Habe gehört, dass das die Gemeinde machen könnte. Die Angst haben wir nun :( Danke schon mal für die Anregungen |
||
|
||
Entweder es gibt einen Bebauungsplan und der gilt für alle in dem definierten Bereich, oder es gibt keinen. Einzelnen Bauherren kann da nichts aufgezwungen werden... Meines Wissens nach muss ein Bebauungsplan vom Gemeinderat beschlossen werden. War das nun ein richtiges "Einreichen" mit Ablehnung per Bescheid? Oder nur so eine Vorabgabe mit mündlichen Änderungswünschen? |
||
|
||
|
||
Es war eine Vorabgabe (Vorprüfung) mit den Änderungswünschen der Gemeinde. Haben diese Änderungswünsche per E mail erhalten und auf mündlicher Anfrage wurde gesagt, dies sei zu ändern. Werde heute nochmals anrufen um den Grund und den Gesetzestext zu erfahren. Danke |