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Rechtlich stimmt das grundsätzlich auch. Für einen Aufenthaltsraum gibt es eine Zahl an Voraussetzungen angefangen von Größe, Raumhöhe, Mindest-FensterÖffnungsfläche, max. zulässige Stiegenhöhe für Zugang, Dämmwerte,... Sobald du dort neuen Wohnraum schaffst, müssen diese Anforderungen erfüllt werden. In deinem Fall ist der Keller aber Altbestand. Aber was hält dich davon ab ein paar hundert Euro in den Ausbau zu stecken um dort eine heimelige Atmosphäre zu schaffen? Ich habe bei mir Laminat reingeknallt, schön die Wände gespachtelt, ausgemalen. Nette Kästen rein, damit man die Lagerfläche optimiert. Flache Lampen. Und das alles bei 2,12cm Raumhöhe. Dann kannst du Tischtennistisch / Heimtrainer / Modelleisenbahn / strenge Kammer / Flipper / Wuzzler / Beamer+Leinwand / Mancave / Partykeller / whatever reinstellen. Da spricht nichts dagegen. Warum auch nicht? Selbst wenn die Widmung als Lagerraum ist, kannst du in deinem Keller nutzen und gestalten wie du willst. Oder denkst du, es kommt die Gemeinde kontrollieren ob du eh nicht im Keller an der Modelleisenbahn herumschraubst oder mit ein paar Freunden Fussball schaut und dazu ein Bier trinkt? Ich würde mir da echt keinen Kopf machen. |
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Bei einem Bekannten, der auch seinen Keller ausgebaut hat, hat die Gemeinde dann Kanalnutzungsgebühren nachgefordert (sind offensichtlich von der Nutzung abhängig). Waren gut 7000€, er war schwer begeistert ... aufgekommen ist das bei einer Feuerbeschau. |
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Sorry für OT OT [Off Topic]...aber das ist sowieso die größte Ver@rsche...die Kanalnutzungsgebühr... Ich K@cke ja nicht mehr nur weil ich einen Hobbyraum in den Keller mache. Ich würds verstehen wenn mehr Dachfläche dazukommt und das Wasser vom Dach in den Kanal geleitet wird. Oder wenn statt 1 jetzt 5 Personen im Haus wohnen... Aber nur weil ich ein 2. WC mir aufstelle muss ich mehr Nutzungsgebühr bezahlen? 🤬🤬🤬 |
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Mit mehr Wohnraum können da mehr Personen leben. Ist doch auch eine denkbare Perspektive? |
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"Könnte"...erinnert mich an die GIS... Sieht das Amt doch wie viele Personen an dem Wohnsitz gemeldet sind. Es wäre so einfach... |
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Genau darum geht's! |
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Varianten bzgl. der Kanalgebühren gibt es viele. Berechnet wird nach Nutzfläche, Keller wird oder wird nicht eingerechnet, Größe des Hauses, usw., usw. Es fallen dann Begriffe wie Kanalerschließungsbebühr, Kanalnutzungsgebühr, Kanalbenützungsgrundgebühr, bezahlt wird dann pro Quartal, monatlich, halbjählich oder jährlich. Dann noch zum Teil im Vor- oder Nachhinein. Dann noch in Form von Abschlagszahlungen oder Verbrauchsrechnungen. Dann wird noch getrennt zwischen Gartenbewässerung und Brauchwasser, oder auch nicht. Der Sockelbetrag ändert sich auch. Dann gibts noch Gesetze, was wie zu berechnen ist, was für die Berechnung hinzuzuzählen oder abzuziehen ist, was mit 100 % und was mit 50 % zu bewerten ist, jedoch gilt das nur in Tirol, nicht in den anderen Bundesländern. Und das dann aber nur in der Heimatgemeinde. In anderen Gemeinden berechnet man das aber nicht auf diese Art und Weise sondern.......... Fazit: Es ist wie's ist. Hinnehmen, nicht aufregen und nur wunderen! lG |
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Die Ergänzungsabgabe. Wie hat der Keller ausgesehen? Partyraum mit Küche? Gästezimmer mit WC+Dusche? Wo hört ein Kellerraum auf und fängt ein Aufenthaltsraum an? Schwierig. |
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Wollte den thread nicht kapern, aber den OP darauf hinweisen, dass da ev. solche Kosten auch noch kommen. |
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Genau so ist es bei uns. Ein Anteil pauschal aufs Gebäude bezogen, aber Großteil wird je gemeldeter Person abgerechnet. |
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Müsste man in meinem Fall überhaupt das Fundament untergraben? Oder würde es nicht ausreichen/ könnte man nicht die Betondecke und die Rollierung abtragen und neu aufbauen so, dass mehr Raumhöhe bleibt, weil man zb nur mehr 10cm Schotterung macht? LG |
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