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Hast du Pläne / Schnitte? Ich bezweifle aber, dass der markierte Sockel ein massiver Betonklotz ist. |
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Hallo, danke für deine Antwort. anbei sind die vorhandenen Pläne. Liebe Grüße |
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Die Bodenplatte scheint ja nicht einmal gedämmt zu sein soweit man das auf den Plänen beurteilen kann. Aus meiner Sicht macht das wenig Sinn, das zu einem Wohnkeller unzumodeln. |
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Hi Was wär denn deine gewünschte Nutzung genauer, a richtige Wohneinheit mit Bad, Wc etc. Oder nur paar Zimmer? Lg |
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Guten Morgen, ich dachte mir ein Badezimmer, noch ein Schlafzimmer/ Gästezimmer und ein Arbeitszimmer für wenn ich Home Office habe. Ein zusätzliches Fenster rein, in dem größeren Raum wo keines drinnen ist und eines der Fenster Richtung Garten zu einer Türe mit Ausgang auf Terrasse vergrößern. Es ist mir jetzt nur so leid um den ganzen Platz den ich verschenke. So viel Abstellräume brauche ich nicht. Und es ist ja alles vorhanden: Fenster, Strom, Wasser, Steckdosen usw. Am liebsten würde ich mein Wohnzimmer rein machen, aber das wäre statisch vermutlich gar nicht möglich, selbst wenn man die Raumhöhe/ Dämmung irgendwie hinbekommt, weil ich dafür sämtliche Zwischenwände entfernen würde. lG |
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Nehme an, der Keller ist Bestand, oder? Wenn ich das richtig entziffere, ist das nur eine 10cm Platte auf Rollierung, also nicht tragend. Theoretisch sollte man die Platte wegschremmen, tiefer graben und neuen Aufbau inkl. Dämmung machen können. Ist aber ein ziemlicher Aufwand. abdichtungstechnisch muss man auch einiges beachten, dazu bin bautechnisch aber nicht gewand genug. |
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Geht es dir um die Widmung (Lagerraum vs Aufenthaltsraum) oder um den architektonischen Aspekt, dass du höhere Räume willst? Niemand wird dir verbieten können, dass du in den Keller einen Schreibtisch stellst und dort Homeoffice machst. Oder eine Couch fürs Heimkino,... Das geht vielleicht auch mit der bestehenden Raumhöhe. Das meinte ich damit. Wo steht das Haus (bzw. welche Bauordnung)? Grundsätzlich kannst du technisch ein Gebäude natürlich auch nach unten erweitern. Google mal nach Stichwort Deckelbauweise bzw. Unterfangungen der Fundamente. Nachteil ist, dass schnell die Kosten explodieren und in der Praxis wird das nur bei historisch bedeutenden Gebäuden gemacht, oder wenn es gar nicht anders geht. Im Privatbereich ist man da schnell in einem Bereich wo Abriss und kompletter Neubau wirtschaftlicher ist. Das ist nur meine Meinung. |
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Hi, mir geht es um den legalen Aspekt, also die Widmung. Ich möchte die Räume im Keller legal als zb Home Office oder Bad oder Gästezimmer nutzen können. Ich müsste ja doch ein bisschen Geld investieren für Durchbrüche, Böden, usw. Das Haus steht in Vasoldsberg, Stmk. LG |
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Ich würde mit einem Baumeister in der Gegend plaudern, weil so etwas kann man nur vor Ort beurteilen. Rein vom Bauch heraus wird es eine Lösung geben. Bohr einmal ein paar Löcher, wenn es nur eine 10 bis 15cm Platte ohne Eisen ist wird es ziemlich sicher möglich sein, einen guten Kompromiss zu finden. Aber am Besten beurteilt das ein Baumeister vor Ort der dir auch einen Kostenvoranschlag macht. Lg |
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Solange du nicht gewerblich vermietest oder als eigenständige Wohnung verkaufst (da wären die Mindestanforderung an einen Wohnraum einzuhalten) sehe ich da baurechtlich kein Problem. Abgesehen davon ist es Altbestand. Ich habe einen Hobbyraum im Keller bei 212cm Raumhöhe. Wer sollte mir das verbieten? |
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mit welchen Kosten muss man in meinem Fall bei so einem Unterfangen in etwa rechnen? Ich habe schon alles zwischen 5.000- 30.000€ gelesen. lG |
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Als Wohnraum müsste man dann ja auch alles dämmen, abdichten etc... 500€/m² hat man da schnell beisammen, und da ist noch keine Terrassentüre etc dabei |
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wieso klärt man sowas nicht vor einem Umbau? |
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Hi, das ist natürlich eine berechtigte Frage und ärgert mich im Nachhinein selbst sehr. Es war so, wir haben einen Baumeister, weil wir leider selbst keine Ahnung von Bauen haben. Der Keller war Bestand, darauf war eine Garage. Aus Kostengründen haben wir uns entschieden auf dem Keller das neue Haus draufzubauen, weil dort schon alle Anschlüsse im Keller vorhanden waren. Wir haben also die Garage weggerissen und dann habe ich unserem Baumeister gesagt sie sollen die Betondecke vom Keller wegstemmen, 2 neue Ziegelreihen draufsetzen und dann eine neue Betondecke draufgießen und darauf das neue Haus bauen. So wäre der Keller auch leicht hoch genug gewesen. Der Baumeister meinte damals aber, dass das nicht geht, weil die Kellermauern nicht tragend sind. Sie haben den Keller daher so gelassen, eine 2. Betondecke auf die vorhandene Betondecke gegossen, damit der Keller das neue Haus darüber trägt. Er meinte jetzt auch er würde mir von Untergraben abraten, weil es Probleme mit der Statik machen kann. Mir tut es nur so schrecklich leid um den ganzen Platz den ich herschenke, weil die Decke 15cm zu niedrig ist. Aber nachdem jetzt Untergraben statisch anscheinend auch sehr schwierig wird kann ich eh nichts daran ändern :( lg |
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Ich würde den Keller so ausbauen, wie es dir/euch gefällt bzw. es möglich ist. 15 cm weniger Raumhöhe wäre mir egal. Was zählt ist mehr Nutzfläche. Mindesthöhen gelten nur für Neubauten und sind bundeslandabhängig. Der Keller ist ja Bestand und somit von diesen Regeln ausgeschlossen. Bezüglich der berechneten Nutzfläche für Gemeindekosten nach dem Ausbau mußt dich bei der Gemeinde informieren. Die Kosten werden auf alle Fälle auf dich zukommen. lG |
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Müsste man in meinem Fall überhaupt das Fundament untergraben? Oder würde es nicht ausreichen/ könnte man nicht die Betondecke und die Rollierung abtragen und neu aufbauen so, dass mehr Raumhöhe bleibt, weil man zb nur mehr 10cm Schotterung macht? LG |
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Hallo, dass die Mindesthöhe für Bestand nicht gilt wusste ich nicht. Zurzeit ist der Keller als Wirtschaftsraum/ Lager gewidmet. Eine Umwidmung auf Aufenthaltsraum/ Wohnraum werde ich aber trotz Bestand nicht bekommen, oder, weil mir die 15cm Höhe dafür fehlen? lG |
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Bemühe das Internet und informiere dich bei der Gemeinde, was bei euch gilt. Ich habe mir vor Jahren ein Haus (eher Häuschen) angesehen, das zum Verkauf stand. Raumhöhe im gesamten Haus 2,00 Meter (Keller, EG und OG), Baujahr 1960. lG |
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Hi, das Bauamt hat gemeint wir dürfen es nicht als Wohnräume nützen, weil es damals nicht so gewidmet wurde und bei einer Umwidmung die jetzigen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Ich persönlich finde 15cm jetzt auch nicht so tragisch. |
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Na dann scheint die Stituation ja geklärt zu sein, voraussetzungstechnisch. lG |
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Rechtlich stimmt das grundsätzlich auch. Für einen Aufenthaltsraum gibt es eine Zahl an Voraussetzungen angefangen von Größe, Raumhöhe, Mindest-FensterÖffnungsfläche, max. zulässige Stiegenhöhe für Zugang, Dämmwerte,... Sobald du dort neuen Wohnraum schaffst, müssen diese Anforderungen erfüllt werden. In deinem Fall ist der Keller aber Altbestand. Aber was hält dich davon ab ein paar hundert Euro in den Ausbau zu stecken um dort eine heimelige Atmosphäre zu schaffen? Ich habe bei mir Laminat reingeknallt, schön die Wände gespachtelt, ausgemalen. Nette Kästen rein, damit man die Lagerfläche optimiert. Flache Lampen. Und das alles bei 2,12cm Raumhöhe. Dann kannst du Tischtennistisch / Heimtrainer / Modelleisenbahn / strenge Kammer / Flipper / Wuzzler / Beamer+Leinwand / Mancave / Partykeller / whatever reinstellen. Da spricht nichts dagegen. Warum auch nicht? Selbst wenn die Widmung als Lagerraum ist, kannst du in deinem Keller nutzen und gestalten wie du willst. Oder denkst du, es kommt die Gemeinde kontrollieren ob du eh nicht im Keller an der Modelleisenbahn herumschraubst oder mit ein paar Freunden Fussball schaut und dazu ein Bier trinkt? Ich würde mir da echt keinen Kopf machen. |
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