|
|
||
am besten mal beim zuständigen Referenten bei der MA37 anrufen - die haben 2x pro Woche "Sprechzeiten" - Was ich empfehlen kann ist, nicht die kompletten 50m2 auszunutzen - dann sind i.d.R. nur mehr ca. 230cm und 220cm Raumhöhe möglich wegen der Kubatur - mit ca. 48m2 kann man die 5,5 Höhe voll ausnutzen - CLT bringt euch eh schon den Vorteil einer Dünnen Decke zwischen EG/DG |
||
|
||
"Das Fußbodenniveau von Aufenthaltsräumen von Wohnungen muss wenigstens an einer Fensterseite über deren gesamte Länge über dem an den Aufenthaltsraum angrenzenden Gelände nach der Bauführung liegen." Ansonsten würde gründsätzlich nichts dagegen sprechen, außer, dass es in der Nutzung halt nicht so praktisch ist immer mehrere Stufen auf und ab gehen zu müssen. Technisch wird sich jedenfalls eine Lösung finden lassen, um das entsprechend umzusetzten. |
Was jedenfalls erfüllt werden muss ist OIB 3 Punkt 11.1: ||
|
||
Eher nicht. Häuser aus Holz sind auf geeignete Unterbauten (z.B. Beton oder Ziegelwand) zu stellen. Eine Sockelhöhe von mindestens 30 cm ist einzuhalten. Hybridlösungen sind i.d.R. nicht wirtschaftlich/optisch ansprechend herstellbar. |
||
|
||
|
||
Tiefer als Erdniveau würde ich nicht gehen. Die Gefahr eines möglichen Wasserschadens bei Gewitter o. Schlagregen sollte man nicht unterschätzen. Wir hatten schon einmal beinahe sowas, als ein Steinchen in der unteren Türdichtung für einen kleinen Wassereintritt bei einem Gewittersturm sorgte. Zum Glück waren wir da gerade nicht auf Urlaub. Wir haben im KGH im EG eine Raumhöhe von netto 245cm bei vollen 50qm. Im OG haben wir durch ein schräges Dach im Gang u. Bad dafür nur 205cm am tiefsten Punkt, was aber überhaupt nicht stört. In den Schlafräumen benötigt man ja auch keine so große Raumhöhe. KWL sollte ohnehin eingeplant werden. Wichtig sind möglichst schlanke Decken u. Dach (z.B. Heizen nur über BKA BKA [Betonkernaktivierung], aber keine FBH FBH [Fußbodenheizung]...), Dachisolierung mit Lambdawert von 0,018 (Quadcore v. Kingspan), Keller mitheizen, wodurch man die Kellerdecke nicht isolieren muss... |
||
|
||
@ProjectX wenn ich hier die OIB richtig deute, müsste ich ja dann irgendwo im Raum eine Stufe haben, oder? Damit ist das Vorhaben eigentlich dann gestorben, weil mit Stufen nach außen könnte ich mich anfreunden, im Wohnbereich soll das Niveau dann aber schon gleichbleibend sein. @AntonInWien BKA fällt mangels Beton weg? Bisher haben wir bei 3 Anfragen bei unterschiedlichen Kleingartenhausanbietern (alle CLT) immer die Auskunft bekommen, mehr als 230 EG, 220 OG geht sich nicht aus, wenn man die volle Fläche ausschöpfen will. |
||
|
||
@nala123 Ist das Grundstück eigentlich großteils Flach oder habt ihr Hanglage |
||
|
||
Leider - oder zum Glück - komplett flach, das KG wird also vollständig eingegraben. |
||
|
||
BKA BKA [Betonkernaktivierung] (4cm Estrich)... Was haben eure Anbieter als Aufbau angeboten.? 230cm EG + 220 OG sind ja erst 450cm. Da bleiben ja noch 80cm für die 530cm durchschnittliche Gebäudehöhe übrig. Cá 18cm Dicke bei einer Betondecke reicht normalerweise aus. |
Wir haben die 245cm EG-Raumhöhe mit Betondecken und||
|
||
Der Aufbau ist folgendermaßen angeboten: Geschoßdecke: 65mm Zementestrich 100mm Trittschalldämmung 100mm CLT 12,5mm Gipskarton Obergeschoßdecke b. Flachdach: 210 mm Dämmung 100 mm CLT 22 mm Lattung 12,5mm Gipskarton Stimmt, in Summe ergibt das weniger als 530 - da bleiben 17,8cm. Wie hoch muss die Attika beim Flachdach ausgeführt sein? |
||
|
||
Spannbetondecken wären in Eurem Fall besser geeignet, auch im Hinblick auf BKA BKA [Betonkernaktivierung]. Da braucht man keine 100mm Trittschalldämmung... |
Ich hatte einmal bei der Baupolizei nachgefragt, und die Auskunft erhalten, dass die Attika nicht mehr als 20cm über das Flach-/Pultdach rausgehen darf. Die max. Gebäudehöhe von 5,50m darf dabei auch nicht überschritten werden, was aber wegen der 265m³ Kubatur ohnehin nicht der Fall sein wird.
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]