|
|
||
Ich hoffe dass sich das Ganze ohne RA lösen lässt (kostet Geld, das Risiko dass die Finanz sich auch einklinkt, etc.) - möglicherweise unterstelle ich der Chefin ja zu Unrecht unlautere Absichten und das Ganze ist nur eine Reihe von Missverständnissen wegen deren mangelhaften Deutschkenntnissen (ich habe deren letzte E-Mail nochmals gelesen und man könnte das hatscherte Deutsch auch so interpretieren dass sie gar keine Rechnung schickt sondern nur damit gedroht hat für den Fall dass ich ihr die Rechnung über den Zylindertausch schicke. Wobei - die Sache mit dem doppelt kassieren wollen ist doch wieder sehr eindeutig...).
Ich lass das jetzt mal so, würde mich aber trotzdem freuen wenn noch jemand zu meiner Ursprungsfrage etwas beitragen kann. |
||
|
||
Konsequenzen bei "Graubeauftragung" - Schaut so aus ob ein „Steuer- und Abgabenvermeider“ den Anderen über den Tisch zieht oder bereits gezogen hat. Ist zum Lachen wenn es nicht zum Weinen wäre. Mein Rat: Zahl das Ding gegen Rechnung (inkl. MwSt) unter der Bedingung „Die Arbeiten müssen bis zum Tag X fertig ausgeführt sein“. Und zwar in der Reihenfolge „Arbeit erledigt“ – „Rechnung“ – „Kohle in bar“. Du bist zwar 600 € zusätzlich aber auch ein Problem los. Gruss HDE |
Das kann ich nicht beantworten… aber….
||
|
||
sofern es eine Firma ist...
wird dort vermutlich mal eine Steuerüberprüfung durchgeführt und die Beschäftigungsverhältnisse geprüft. Sollte es hier zu Ungereimheiten kommen können die Strafen von - bis ausfallen. Denke das ist schwer zu sagen, je nach dem welche Vergehen dann bei der Firma vorliegen. Oft wird das eine das andere ergeben. Aber für die Firma ist es mit Sicherheit um einiges schlimmer wenn geprüft wird. Man könnte davon ausgehen dass die Vorgehensweise/Abrechnung dann bei Dir kein Ausnahmefall sonder gängige Praxis wäre... |
||
|
||
|
Eigentlich habe ich es eh oben beschrieben wie es gelaufen ist - hättest es gelesen dann hättest mir vermutlich nicht ans Bein gepinkelt. Vor genau solchen Pauschalverurteilungen ala "da haben garantiert beide Dreck am Stecken" fürchte ich mich nämlich - sollte die Sache tatsächlich "aktenkundig" werden müssen. ||
|
||
Konsequenzen bei "Graubeauftragung" - Gruss HDE |
Das war auch nicht das Ziel. Ich denke recht viele Leute finden das Pfuschersystem "ja gar nicht so tragisch weil..." und schaden damit auch sich selber. Aber das ist eine andere Veranstaltung. Versuch halt da sauber raus zu kommen und dann passiert auch nix. Eine „Vorauszahlung“ in bar kann man ja noch begründen.
||
|
||
Netto-Rechnung - Verbrauchern gegenüber gibt es nur Rechnungen und Endpreise inkl MwSt.
Der Unternehmer, der Zahlungen empfängt, muß von den Teilzahlungen auch die darin enthaltene MwSt abführen. Du brauchst dir meiner Meinung nach keine Sorgen zu machen- es kann dein Problem nicht sein wie und ob eine Firma ihre MwSt abführt, berechnet etc. Es gibt ja auch Firmen, die unter der Umsatzgrenze liegen und daher ohnehin nicht MwSt-pflichtig sind. Bei solch fragwürdigen Betrieben ists eh die Frage, ob die die MwSt überhaupt abführen und die nicht nur zur Erhöhung der Rendite berechnen, um 20% zusätzlich zu verdienen. Ich habe mich bei unklaren Verhältnissen immer direkt ans Finanzamt gewendet, nett mit denen geplaudert und die Sachen abgeklärt- da gabs nie Probleme. Man sollte natürlich nicht vermerkt sein mit seinen Schwarz-Millionen (siehe Gr..ser-Stiftungen o.ä.)in der Schweiz oder Lichtenstein.... Andreas Teich |
||
|
||
|
Ich scheine nur mit roten Zahlen auf.... ||
|
||
naja das setzt voraus dass auch eine rechnung ausgestellt wird, das war hier ja noch nicht der fall. sondern lediglich eine anzahlung an einen mitarbeiter... |
||
|
||
soweit ich informiert bin kostet dich das ca 2500 Euro pro Mann- der nicht angemeldet auf deiner baustelle arbeitet. (Nachzahlung der SV etc und Strafe) das ist unabhängig von der Vergabesumme.
|
||
|
||
woher soll denn der AG wissen wer von AN angemeldet ist oder nicht? |
||
|
||
ist das ned die pflicht vom bauführer, das zu überprüfen?
in dem fall blöderweise von sir_rws, wenn nicht an einen gu übergeben... |
||
|
||
also des kann i mir beim besten willen NICHT vorstellen!! wenn ich a firma beauftrag und die schicken mir leute die nicht angemeldet sind, is mir des sowas von egal - wenn da ne kontrolle kommt und die sollten wirklich nicht angemeldet sein wird eh die firma gestraft. was hat den bitte der bauherr damit zu tun?? nene... kann ich mir nicht vorstellen.. |
||
|
||
Bauführer ist nicht gleich der Bauherr. Bei mir hat im Moment der Erdbauer den Bauführer, irgendwann übernimmt Romberger bis Sie Ihr letztes Gewerk abgeschlossen haben. Danach gibts eigentlich nur mehr Eigenleistung. Somit habe ich auch die Pflicht zb. Den Maler zu kontrollieren. |
||
|
||
Konsequenzen bei "Graubeauftragung" - Gruss HDE |
Ich denke auch es ist so ist. Wenn Du eine Rechnung - mit ausgewiesener MwSt und UID-Nr. - hast, bist Du sicher aus dem Spiel.
||
|
||
Es gibt einen Baukoordinator (muss es ja), Bauführer war die FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma (da die aber nur den Rohbau hingestellt haben, gabs ab dann keinen "universalen Bauführer" mehr. Wenn ich das richtig verstanden habe gabs dann einen Bauführer fürs Gewerk "Elektrik" (nämlich die beauftragte Elektrofirma", einen Bauführer fürs Sanitäre (nämlich den beauftragten Heizi), usw.
Bei Arbeitsunfällen usw. wird zuerst einmal der Baukoordinator geholt - ob das bei Schwarzarbeitern aber auch so ist weiss ich nicht. Ich denke (hoffe!) jedenfalls dass ein privater Bauherr nicht dazu verpflichtet ist Ausweiskontrollen bei jedem der die Baustelle betritt durchzuführen (wie soll das denn gehen? Ich kann ja nicht 6 Tage die Woche von 06:00 bis 21:00 Uhr vor Ort sein. Meine beauftragten Firmenhaben alle einen Schlüssel fürs Haus erhalten...) und nachzuforschen ob derjenige überhaupt ordnungsgemäß SV-gemeldet ist (vermutlich bekomm ich als Privater auch gar keine diesbezgl. Auskünfte von den SVs). |
||
|
||
richard hats gut erklärt. ich wollt das aber auch nur wg vollständigkeit erwähnen. zu deinem thema würd ich, wie von eggerhau schon geschrieben, die rg inkl. mwst per mail anfordern. dann hast mal was schriftliches in der hand. |