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Kosten für Montage weit überschritten

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  •  querty
  •   Silber-Award
16.2. - 7.3.2018
9 Antworten | 7 Autoren 9
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Inzwischen sind die Fenster inkl. Raffstores montiert. Auf eine EMail der Firma mit dem Titel "Auftragsbestätigung" in welcher um Freigabe gebeten wird stand im enthaltenen Dokument:

Kranarbeiten
Für genauen Preis muss ein extra Angebot nach Freigabe erstellt werden.
Schätzpreis ca. 500,00 Euro inkl. Mwst.

Ein extra Angebot dafür haben wir nicht erhalten.
Die Baustelle inkl. der fertigen Fensterauslässe und Zufahrt wurde vor der Fensterlieferung durch die Fensterfirma besichtigt. Bei der Montage der Fenster stellte sich jedoch heraus, dass der Kran welcher dafür vorgesehen war die Fenster nicht an die vorgesehene Position heben konnte - dieser stand mit der Hebevorrichtung beim Auslass im Rohbau an. Von der Fensterfirma wurd daher ein Spezialkran angefordert mit dem die Fenstermonatage erfolgt ist.

Nun haben wir die Rechnung dafür erhalten, Kosten für den Kran sind 1560€, also ca. das 3-fache.

Wir haben schriftlich mitgeteilt, dass wir diesen Mehrpreis so nicht akzeptieren können. Mein Wunsch ist, dass wir uns im gegenseiten Einvernehmen einigen können, weil mir grundsätzlich eine gute Gesprächsbasis wichtig ist und wir ev. auch noch eine Eingangstür bei der Firma kaufen möchten.

Trotzdem interessiert mich aber die rechtliche Situation, falls die Einigung nicht unproblematisch wird.

Im o.g. Dokument steht bei den Verkaufsbedingungen auch noch folgender Text:
Gestellte Angebote haben keine Bindungswirkung, der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Annahmeerklärung durch den Kunden und darauf folgender schriftlicher Auftragsbestätigung durch <Fensterfirma> zustande. Die Annahme eines Angebotes durch den Kunden hat per Post, durch Nachnahmesendung oder Telefax zu erfolgen. Unsere Angebote sind daher als Kostenvoranschläge zu verstehen, dessen inhaltliche Richtigkeit nicht gewährleistet ist (§ 5 Abs. 2 KSchG).

  •  NTWK
  •   Silber-Award
16.2.2018  (#1)
meiner meinung nach ist da nicht viel zu machen ausser die firma kommt dir freiwillig entgegen. den fehler hast du schon beim auftragerteilen gemacht. du hättest nur ein anbot "fenster inkl.montage" akzeptiern sollen. dann hättens die auch mitm hubschrauber versetzen können.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.2.2018  (#2)

zitat..
querty schrieb: Von der Fensterfirma wurd daher ein Spezialkran angefordert


Spätestens da hätte die Firma die Mehrkosten ankündigen müssen. Bei erheblicher Abweichung musst du als Auftraggeber vorab informiert werden.

Sehe es gar nicht so wie NTWK. Wenn die Firma mit ihrem Fachwissen schätzt, kann sie nicht einfach so das 3-fache in Rechnung stellen, nur weil sie sich "ein wenig viel" vertan hat.

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  •  querty
  •   Silber-Award
17.2.2018  (#3)

zitat..
NTWK schrieb: du hättest nur ein anbot "fenster inkl.montage" akzeptiern sollen


Das Angebot und auch die Auftragsbestätigung ist für Fenster inkl. Montage.

Darin sind alle bestellten Fenster angeführt und
- Kranarbeiten
- Montagekosten
- Dichtbandmontage
- Sonnenschutz Montage
und dafür eine Gesammtsumme.

Der Posten "Kranarbeiten" weicht nun erheblich von der veranschlagten Summe ab - verursacht durch eine Fehleneischätzung der Fensterfirma - und diese Mehrkosten bin ich nicht bereit einfach zu akzeptieren.


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  •  r3try
17.2.2018  (#4)

zitat..
rabaum schrieb: Spätestens da hätte die Firma die Mehrkosten ankündigen müssen. Bei erheblicher Abweichung musst du als Auftraggeber vorab informiert werden.


ich seh das genau wie rabaum!

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  •  querty
  •   Silber-Award
18.2.2018  (#5)
Danke für eure Rückmeldungen!

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
24.2.2018  (#6)
Du hättest dieses Angebot für die Kranarbeiten einfordern müssen oder diese 500 Euro für die Auftragserteilung pauschalieren! So kannst du nicht viel machen.

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  •  AnTeMa
24.2.2018  (#7)
Frag beim Konsument oder der Arbeiterkammer nach.
Ich würde allerdings davon ausgehen, dass eine deratige Überschreitung nicht möglich ist.

Wenn sich die bauliche Situation nicht seit der Besichtigung geändert hat müßte eine Fachfirma die Möglichkeiten der Krannutzung beurteilen können und bei Fehleinschätzung die Mehrkosten selber tragen.
Ich würde denen vorschlagen, als good-will-Zahlung zb 750,-€ zu akzeptieren und ggf zuerst nur die erwähnten 500,-€ zu überweisen, damit ihr nicht in Verzug kommt..

Wenn ihr die Auftragsbestätigung akzeptiert habt kann diese nicht später einseitig vom Auftragnehmer als 'unverbindliches Angebot' deklariert werden-
die Fenster wären auch sicher nicht 'unverbindlich# eingebaut worden.

Andreas Teich

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  •  querty
  •   Silber-Award
6.3.2018  (#8)
Abnahmegespräch ist noch ausständig, da werden wir das dann klären, weil bei paar Kleinigkeiten auch noch nachgebessert werden muss z.B. Griff zerkrazt u.ä. Ich werde dann noch bescheid geben, wie der Fall ausgegangen ist.

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
7.3.2018  (#9)
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/Kostenvoranschlag.html

aber wenns eine der großen Fensterbuden (J..., I....) tippe ich schwer drauf sie werden euch sowieso entgegenkommen!

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