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meiner meinung nach ist da nicht viel zu machen ausser die firma kommt dir freiwillig entgegen. den fehler hast du schon beim auftragerteilen gemacht. du hättest nur ein anbot "fenster inkl.montage" akzeptiern sollen. dann hättens die auch mitm hubschrauber versetzen können. |
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Spätestens da hätte die Firma die Mehrkosten ankündigen müssen. Bei erheblicher Abweichung musst du als Auftraggeber vorab informiert werden. Sehe es gar nicht so wie NTWK. Wenn die Firma mit ihrem Fachwissen schätzt, kann sie nicht einfach so das 3-fache in Rechnung stellen, nur weil sie sich "ein wenig viel" vertan hat. |
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Das Angebot und auch die Auftragsbestätigung ist für Fenster inkl. Montage. Darin sind alle bestellten Fenster angeführt und - Kranarbeiten - Montagekosten - Dichtbandmontage - Sonnenschutz Montage und dafür eine Gesammtsumme. Der Posten "Kranarbeiten" weicht nun erheblich von der veranschlagten Summe ab - verursacht durch eine Fehleneischätzung der Fensterfirma - und diese Mehrkosten bin ich nicht bereit einfach zu akzeptieren. |
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ich seh das genau wie rabaum! |
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Danke für eure Rückmeldungen! |
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Du hättest dieses Angebot für die Kranarbeiten einfordern müssen oder diese 500 Euro für die Auftragserteilung pauschalieren! So kannst du nicht viel machen. |
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Frag beim Konsument oder der Arbeiterkammer nach. Ich würde allerdings davon ausgehen, dass eine deratige Überschreitung nicht möglich ist. Wenn sich die bauliche Situation nicht seit der Besichtigung geändert hat müßte eine Fachfirma die Möglichkeiten der Krannutzung beurteilen können und bei Fehleinschätzung die Mehrkosten selber tragen. Ich würde denen vorschlagen, als good-will-Zahlung zb 750,-€ zu akzeptieren und ggf zuerst nur die erwähnten 500,-€ zu überweisen, damit ihr nicht in Verzug kommt.. Wenn ihr die Auftragsbestätigung akzeptiert habt kann diese nicht später einseitig vom Auftragnehmer als 'unverbindliches Angebot' deklariert werden- die Fenster wären auch sicher nicht 'unverbindlich# eingebaut worden. Andreas Teich |
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Abnahmegespräch ist noch ausständig, da werden wir das dann klären, weil bei paar Kleinigkeiten auch noch nachgebessert werden muss z.B. Griff zerkrazt u.ä. Ich werde dann noch bescheid geben, wie der Fall ausgegangen ist. |
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https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/Kostenvoranschlag.html aber wenns eine der großen Fensterbuden (J..., I....) tippe ich schwer drauf sie werden euch sowieso entgegenkommen! 1 |