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Kosten Stromanschluss

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  •  jf01
4.11. - 10.11.2011
4 Antworten 4
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Hallo,
Ich hab ein spezielles Problem, vl. weiß jemand von euch etwas darüber:
Habe einen Bauplatz mit einem abbruchreifen Haus gekauft, Strom hat noch funktioniert. Jetzt hab ich die Stromleitung (Oberleitung) entfernen lassen. Vor ca. einem halben Jahr wurden in unsem Ort die Stromleitungen in die Erde verlegt (die Oberleitungen sind aber noch nicht abgebaut), allerdings nicht bei meinem Grundstück - warum kann mir keiner sagen...
Der Verteilerkasten, der ca. 20 m entfernt auf der anderen Straßenseite steht (vor einem halben Jahr installiert worden!) ist zu klein dimensioniert - d.h. die EVN muss ihn gegen einen größeren austauschen und ein Kabel bis zu meinem Gehsteig legen. Ab dem Gehsteig muss ich bezahlen, ist mir klar. Aber kann mir jemand (EVN, Gemeinde) etwas für die Leitung vom Verteiler zu meiner Grundgrenze verrechnen? - Wäre ja eigentlich ein Witz - ich kann ja nichts dafür dass die Verlegung von der Oberleitung in die Erde nicht korrekt geplant war? Und alle anderen Hauseigentümer haben auch nichts für die Umänderung von Ober- in Erdleitung bezahlen müssen. Hat vl. jemand von euch ein ähnliches Problem gehabt oder kann mir irgendetwas darüber sagen?
Vielen Dank!

  •  atma
  •   Bronze-Award
4.11.2011  (#1)
hi
zu deinem konkreten Problem kann ich nix sagen. wir bauen neu und müssen von unsrem grundstück bis zur andren straßenseite auf unsre kosten graben und verlegen. auch EVN.

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  •  creator
  •   Gold-Award
4.11.2011  (#2)
so kann dir keiner sagen, ob bei dir anschlusspflicht - gem. §§40,42 nö. elektrizitätswesengesetz http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009095/LRNI_2009095.html besteht oder was das mit oberleitungen und erdleitungen auf sich hat.
ich würde da mal die e-control http://www.e-control.at/de/recht kontaktieren und fragen, ob sich dein sachverhalt mit den allgemeinen bedingungen deckt und wer was zu machen hat.

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  •  TW4010
5.11.2011  (#3)
zum thema EVN: - wir mussten vor dem abbruch das gas absperren lassen. erstauskunft (mündlich) ca. 600,-
de facto sinds jetzt laut kva 1500,-
machen muss ichs aber von der evn lassen, die lassen keine andere (zb grabungs-)firma ran.
nach dem abbruch muss ich natürlich wieder anschlusskosten zahlen...
müsste ich, zum glück brauchen wir kein gas. evn ade!

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  •  Haasi3013
10.11.2011  (#4)
EvnHatte vor kurzem ebenfalls damit... Aber Achtung; wer sagt das dir die evn den strom bis zum Gehsteig legen muss ohne das du bezahlst? Das EVU muss dir einen Anschlusspunkt zur verfügung stellen, der rest ist deine Sache... D.h. du musst zahlen vom KVS bis zu deinem KüK... brauchst du ein Kabel? Hätte 70m 4*50 Al Erdkabel inkl Schlauch und KüK über, alles EVN - Norm und Nagelneu... ich brauchs nicht mehr da ich meine Probleme mit der EVN anders gelöst habe ;) lg

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