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Ich würde meinen, das es so ist wie beim Autoführerschein. Auf deinem privaten Grund und Boden kannst du fahren mit was du willst, auch ohne Schein. |
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hallo ich denke, das ist eine reine haftungsfrage. warum sollst du als bauherr keinen kran fahren dürfen/können? auch ohne ausbildung - technisch kein problem, wenn der auf deinem grundstück steht und du die fernbedienung in der hand hast. nur: der verleiher, der den kran bringt ist angehalten, die arbeitsmaschine beim aufstellen zu prüfen und dann betreibsbereit an die baustelle zu übergeben. übernehmen sollte dieses arbeitsmittel eine person, die befugt ist dieses arbeitsmittel zu fahren - soweit die theorie (ASchG, AM-VO, Fachkenntnisverordnung, ..). hast du vor ständig alleine auf der baustelle zu arbeiten? dann wird auch keiner gefährdet der als arbeitnehmer auf der baustelle ist, falls durch unsachlichkeit - ob beim anschlagen, fahren, ablegen wer verletzt oder was beschädigt wird. ist dein grundstück groß genug, dass falls es tatsächlich passiert (und das ist schon passiert) ein umgestürzter kran auf deinem grundstück zu liegen kommt? wie ich annehme alles eine frage der haftung... mich würde interessieren, ob du als privatperson einen kran mieten kannst und der dir aufgestellt wird. |
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Ich hätte wenn es erlaubt ist, eher bedenken bzgl. Erfahrung hiermit. |
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wozu benötigt man bei einem kleinen Einfamilienhaus eine Baukran? |
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Ja. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222 |
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Servus STEBEA, ich hatte die selben Überlegungen und habe dann vor Baubeginn im Jahr 2016 eine Kranführerausbildung für Dreh- und Auslegerkrane über das WIFI gemacht. Es hat sich für mich in mehrfacher Hinsicht gelohnt, da ich im Kurs einen Mitarbeiter einer Kranverleihfirma kennengelernt habe. Alleine durch den persönlichen Kontakt erhielt ich für den Kran wesentlich bessere Konditionen als über meine ausführende Baufirma. Auch weitere Anfragen bei diversen Kranaufstellern waren wesentlich teurer... (Alleine durch diesen glücklichen Umstand hatte ich bereits die Ausbildungskosten mehrfach hereingespielt - ist natürlich ein glücklicher Zufall gewesen Zur Ausbildung möchte ich folgendes Anführen: Die rechtlichen und technischen Inputs waren Top und für mich auch für das Arbeiten wichtig. Das im Kurs erlangte Know How ist auch wirklich sicherheitsrelevant! Praktische Erfahrung in der Bedienung erhältst du da aber definitiv nicht! (Ein halber Tag Training an einem Kran - bei 10 Kursteilnehmern - da kannst du dir ausrechnen wie viel du tatsächlich selber ruderst...) Richtig gelernt habe ich das ganze erst auf meiner eigenen Baustelle. Zur Praxis auch ein wichtiger Input: Sei es noch so heiß, die Sache mit der Helmpflicht würde ich sehr ernst nehmen. Ich bzw. mein Polier, der ebenfalls den Kran bedient hat, hatten mindestens 4 Vorfälle, wo wir bzw. Arbeiter ohne Helm schwerst verletzt worden wären. Du glaubst gar nicht wie oft ein "Spezialist" zur falschen Zeit bzw. am falschen Ort den Haken ausläßt und der dann von hinten auf den Kopf schlägt etc... Heiße Erlebnisse hatten wir auch, als plötzlich starker Wind aufkam und die Schaltafeln fliegen lernten... Ich will dir damit nur schildern dass es unendlich viele Gefahrenmomente gibt und würde mich da rechtlich niemals hinauslehnen, ohne Ausbildung das Ding zu betreiben. Das kann für jeden schnell (finanziell) existenzbedrohend werden. Für meinem doch schon aufwändigen Hausbauprojekt (wir waren sehr wenig Arbeiter) hatte ich den Kran über 3 Monate stehen und muss im Rückblick sagen, dass es sich für mich im Hinblick auf die aktuellen Mannstundenkosten definitiv gerechnet hat. Viel Erfolg beim Bauen! LG O. |
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Der TE spricht aber an, dass dieses Gesetz scheinbar nur für Arbeitnehmer gilt. Es steht ja auch ganz oben "Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern...". Auch wird in diesem Gesetz oft auf das Arbeitnehmerschutzgesetz verwiesen. Was ja ebenso ein Hinweis darauf ist dass es hier um den Umgang mit ARBEITNEHMERN geht und nicht darum ob man für die Bedienung eines Krans am Privatgrundstück einen Führerschein braucht. Ein Bauherr ist jedoch kein Arbeitnehmer. Von daher scheint die Frage des TE weiterhin unbeanwortet. PS: Dass Fachkenntnis für die Bedienung eines Krans sinnvoll ist, ist sicherlich unbestritten. |
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Hallo, Ich kann dir nur soviel sagen: UNBEDINGT machen, denn es ergeben sich unglaublich viele Gefahrenmomente, mir wird jetzt noch ganz mulmig wenn ich an gewisse Situation im Sommer zurückdenke. Wir hatten einen Baukran und würden diesen sofort wieder nehmen. |
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Wenn der Bauherr auf der Baustelle mitarbeitet, dann haben für ihn zumindest die gleichen Pflichten wie für einen Arbeitnehmer zu gelten zumindest dann wenn er durch sein tun andere gefährden kann. Arbeitnehmerschutzverordnung § 62. (1) Zu Arbeiten, die mit einer besonderen Gefahr für die damit beschäftigten oder für andere Arbeitnehmer verbunden sind, dürfen nur Arbeitnehmer herangezogen werden, die 1. hiefür geistig und körperlich geeignet sind, 2. über einen Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und 3.über die erforderliche Berufserfahrung verfügen. (2) Abs. 1 gilt für die Durchführung von Taucherarbeiten, das Führen von bestimmten Kranen und Staplern, die Beschäftigung im Rahmen eines Gasrettungsdienstes, die Durchführung von Sprengarbeiten sowie sonstige Arbeiten mit vergleichbarem Risiko. (6) Abs. 2 bis 5 gelten auch für den Arbeitgeber soweit dies zur Vermeidung einer Gefahr für die, Sicherheit oder die Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist. |
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Danke an alle für die konstruktiven Beiträge! Ich werde den Kurs absolvieren und habe mich soeben angemeldet! Das ist es mir den Aufwand und die Kosten wert. Unter anderem auch im eigenem Interesse, da ich auch bereits den Kranschein für Portalkräne besitze, kann ich so meinen Horizont wieder ein klein wenig erweitern 😅. Davon abgesehen wird es immer darauf hinauslaufen, dass ich auf meiner Baustelle entweder als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer angesehen werde und somit als Kranführer einen Fachkenntnisnachweis zu besitzen habe. Ich setze den Thread jetzt mal auf gelöst. Würde mich dennoch über weitere Erfahrungen von euch zu diesem Thema freuen. |
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Möchte noch anmerken sollte es keinen SiGe-Plan und Baustellenkoordinator geben (wovon ich ausgehe, denn im SiGe-Plan würde drinnen stehen wer den Kran bedienen darf), dann macht man sich im Fale eines Unfalles nicht nur strafbar aufgrund Unterlassung (Bestellung eines Baustellenkoordinators und erarbeiten eines SiGe-Plans) sondern sogar noch durch zutun. Da möchte ich als Bauherr nicht vorm Richter stehen. edit: überschnitten. |
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Servus. Danke für deine Expertise. Baustellenkoordinator gibt es bzw. wird es geben. Zeitlich ist jedoch noch nicht ein gemeinsames detailiertes Gespräch zustande gekommen. Dies folgt demnächst. Gerade sehr eingeteilt alle Beteiligten. Es wurde lediglich eine gemeinsame Zusammenarbeit vereinbart. SiGe-Plan wird in diesem Zuge dann auch erstellt denke ich mal 🤔 (Baubeginn ist heuer im Juni) |
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Ziegel, Beton , Dahstuhl, alles mögliche was geliefert wird......... Und sobald der Kran da ist fallen eine genug Anwendungen ein, die entweder über Mannstunden (MannKRAFTstunden (Gilt natürlich für mwd)) oder rückenschonend mit dem Kran machen kann. Materiallieferungen könne flexibler erfolgen, Kosten fürs abladen entfallen oder geringer. Wo man aufpassen muss, ist beim Betonieren von wirklich größeren Mengen, da kann es trotz Kran Vorteilhaft sein, mit einer Betonpumpe zu arbeiten, da die m³ Leistung des Krans doch erheblich geringer ist als die der Pumpe. Das muss man im Vorfeld mal drüber rechnen, da da schnell einiges an Stehzeit beim Betonmischer anfällt. Ich habe leider bei meiner Bauerei keinen Passenden Kran gefunden und musste dann doch immer wieder etwas Improvisieren, und zum Beispiel den 15To. Bagger zum Betonieren verwenden, weil eine Betonpumpe für 3m³ und 50m ist schon mal etwas teuer. |
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Den Zimmerer der auf der Mauerbank steht, und von einen Kranfahranfänger auf die Sparren wartet, musst aber erst finden. Das gleiche gilt für den Maurer der auf der Schalung steht und im Krankübel ausweichen muss. Also im Baustellenbetrieb wird der Bauherr eher weniger mit dem Kran zu tun haben, außer die Baufirma arbeitet in Regie und trifft die nötigen Vorsichtsmaßnahmen.(Zeit,Zeit, Zeit). |
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Ich bin seit ca. 15 Jahren als Baustellenkoordinator tätig und würde einen Auftrag unter diesen Voraussetzungen ablehnen. Das kannst du mit einem Fürerscheinneuling vergleichen der in einem Formel1 Rennwagen sitzt. |
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Aufgrund meines Berufs bediene ich nahezu täglich verschiedenste Portal- Lauf- und Ladekräne mit schweren Lasten (>5t). Daher ist mir der generelle Umgang mit Kränen und den dazugehörigen Anschlagmitteln bzw. Lastaufnahmemitteln sehr gut bekannt. Mithilfe eines zusätzlichen Kurses werde ich bestimmt auch den sicheren aber auch zügigen Umgang mit einem Drehkran erlernen. Da bin ich mir sicher. Das trau ich mir zu. |
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Also bei einer wirklich großen Baustelle sehe ich einen echten Mehrwert - bei einer "normalen" Baustelle kann doch fast alles mit dem Ladekran gemacht werden. Bei uns hat jeder Baustoffhändler alles dort abgeladen wo wir das Material gebraucht haben - wir haben für die Lieferung mit Ladekran pauschal rd. 70 EUR bezahlt - da kann ich mir wirklich oft Material liefern und punktgenau abladen lassen. Und wenn man den Fahrer nett fragt hebt er auch Mischer etc. nach oben. Zimmermänner, Dachdecker und Fensterbauer kommen normalerweise auch mit eigenem Ladekran - dort gibt es also auch nur eingeschränktes Einsparpotential. Und die paar Mal wo in kurzem Zeitraum viel Beton benötigt wird geht das mit der Betonpumpe viel schneller und einfacher - und kostet auch nicht mehr als ein paar Tage Kranmiete. Das kann doch niemals wirtschaftlich sein einen Kurs zu machen, über längere Zeit einen Kran zu mieten, den Aufbau zu bezahlen und noch das Risiko zu tragen falls was passiert... |
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Sagt der der vermutlich noch nie einen Keller mit Framax geschalt hat. Für den einzelnen Häuselbauer mag es unter umständen nicht wirtschaftlich sein. Für eine Baufirma, die ihre Mitarbeiter nicht mit 40 in Frühpenion schicken muss weil das kreuz kaputt ist, vielleicht schon. |
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Aber genau darum geht es hier doch - ein einzelner Häuslebauer der selbst einen Kran mieten und bedienen will - und nachdem der Kran wahrscheinlich nicht die einzige Eigenleistung sein soll kannst die "normalen" Zeiten und damit die Mietdauer des Krans wahrscheinlich mindestens mal 3 nehmen... |
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Ob jetzt hier ein Kran wirtschaftlich ist oder nicht traue ich mich nicht zu beurteilen, ohne einen Plan zu sehen und zu wissen in welcher art und weise hier Eigenleistungen durchgeführt werden. War aber auch nicht das Thema. Aber wenn es um die Wirtschaftlichkeit eines Kranes geht, kann ich nur aus eigener Erfahrung und etlichen durchgerechneten Baustellen sagen, dass für eine Firma ein Kran bei einem etwas größeren Haus mit vielen Betonwänden immer wirtschaftlich ist. |
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@Notausgang: zu mir haben auch alle gesagt "für was brauchst zum Hausbauen einen Radlader?" naja, 700T Material bewegt sich nicht von alleine. Gebrauchten Lader gekauft, gesamt 500 Betriebsstunden drauf gefahren, eineinhalb Jahre später zum gleichen Preis wieder verkauft. --> rechnet sich wenn man es mit Hirn macht. |
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Hallo STEBEA, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Kranschein für Baukran |
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