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Kreditbetrag nicht vollständig abrufen- Sondertilgung vs Kredit-Reduk.

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  •  massiv50er
20.9. - 23.9.2019
24 Antworten | 6 Autoren 24
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Liebe Experten, hab zwar schon meine Kredit-Betreuerin angerufen, trotzdem würde ich gerne eure Meinung zu dem Thema hören. Es geht um einen 20J FIX Kredit, bei welchem das Volumen nicht zur Gänze gebraucht wird (gott sei dank ;) Jetzt ist meine Frage, kann/wird hier in der Regel der Kreditrahmen reduziert, oder würde das als Sondertilgung gelten? Ersteres wäre mir lieber, das Sondertilgungen zwar möglich sind, diese aber limitiert sind (in der Fixphase) und ab einem gewissen %-Satz eine Pönale nach sich ziehen... Bitte um eure Meinung dazu :) LG

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.9.2019  (#1)
Ich denke, dass das in Form einer Sondertilgung möglich sein wird. Kreditkonto schließen und mit der Rückzahlung starten.

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  •  massiv50er
20.9.2019  (#2)
Kreditrahmen reduzieren wird nicht möglich sein?

Rückzahlungen laufen bereits.

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  •  vanBuuren
20.9.2019  (#3)
Ich möchte mich hier gerne anschließen. In der Regel werden wir zwar das Ganze benötigen, allerdings möchte ich vorab wissen was dann eintreten würde.

Ich habe den Kreditvertrag nochmals durchgesehen und folgende Stelle gefunden:

"Bei einer gänzlichen oder teilweisen Nichtinanspruchnahme des Darlehensbetrages berechnet die Bank eine einmalige Stornogebühr in Höhe von 0,25% vom nicht in Anspruch genommen Betrag."

D.h. für mich das ich wenn ich 50.000 nicht benötige 125 Euro Storno zahlen muss, ist das korrekt?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
20.9.2019  (#4)
Wenn nicht alles gebraucht wurde und es auch nicht abgerufen wurde passiert original gar nix. Es ist weder eine Sondertilgung, da es ja keine Tilgung ist. Es wird einfach nicht ausgenützt.
Gebühren zahlt man zwar vom vollen Betrag, aber die Zinsen nur vom aushafenden Saldo.

Also einfach den Vertrag mit dem "Guthaben" stehen lassen und gut isses

wir verrechnen da gar nix. Weder Bereitstellungsgebühr noch irgendwelche anderen Gebühren.

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  •  LiConsult
20.9.2019  (#5)

zitat..
rk515 schrieb: Es ist weder eine Sondertilgung, da es ja keine Tilgung ist. Es wird einfach nicht ausgenützt.
Gebühren zahlt man zwar vom vollen Betrag, aber die Zinsen nur vom aushafenden Saldo.

 so ist es


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  •  vanBuuren
20.9.2019  (#6)
@rk515 & @LiConsult
ist das bei allen Krediten gleich, oder gibt es hier vertragliche Möglichkeiten, dass in so einem Fall trotzdem etwas bezahlt werden muss?

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
20.9.2019  (#7)
Es gibt Banken die haben eben da eine entsprechende Vertragsklausel bei Fixzinskrediten, wie schon angesprochen als Beispiel  0,25% Strafe auf nicht abgerufene Beträge bis Datum X

aber ja wenn es so eine Strafe gibt ist die normalerweise niedriger als eine Sondertilgungspönale

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  •  massiv50er
20.9.2019  (#8)

zitat..
rk515 schrieb: Wenn nicht alles gebraucht wurde und es auch nicht abgerufen wurde passiert original gar nix. Es ist weder eine Sondertilgung, da es ja keine Tilgung ist. Es wird einfach nicht ausgenützt.
Gebühren zahlt man zwar vom vollen Betrag, aber die Zinsen nur vom aushafenden Saldo.

Also einfach den Vertrag mit dem "Guthaben" stehen lassen und gut isses

danke für die Aufklärung?

Was passiert in der Regel mit dem stehen gelassenen "Guthaben"? Wie lange wäre dieses abrufbar, bzw. was passiert danach?

Danke!

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  •  LiConsult
20.9.2019  (#9)

zitat..
massiv50er schrieb: Was passiert in der Regel mit dem stehen gelassenen "Guthaben"? Wie lange wäre dieses abrufbar, bzw. was passiert danach?

 Der nicht ausgenützte Betrag bleibt einfach "stehen". Bewilligt wurde ja der "Bruttobetrag". Wichtig zu erwähnen ist, dass die Rate ja auf den gesamten Betrag berechnet wurde - bedeutet: wenn der restliche Betrag nicht abgerufen wird, dann ist man mit der Rückzahlung auch schneller fertig.

Das mit der Strafe für nicht abgerufene Beträge habe ich zwar noch nie gesehen - heißt aber nicht, dass es das nicht geben kann. Immerhin hat die Bank auch die Kosten der Liquiditätshaltung, die sie auch weiterverrechnen kann - muss aber vertraglich geregelt sein.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
20.9.2019  (#10)
Es gibt banken die verlangen eine Bereitstellungsgebühr (mMn legitim, da die Bank ja permanent das Geld bereithalten muss wennst den Betrag nicht ausnützt)
Die fällt auf den Betrag an, der NICHT ausgenützt wird.
Du kannst das "Guthaben" (so bezeichnen wir es mal) einfach stehen lassen bis zur letzten Rate. Wennst dir dann draufkommst, du brauchst das Geld doch noch, kannst den Betrag abrufen.
Wenn der Sollsaldo getilgt wurde (auch wenn noch ein Rest dasteht) wird die Bank den Kreditvertrag schließen und alle Sicherheiten freigeben. So läufts in der Praxis. Normal hat man eh ein paar mal Kontakt mit seinem Berater (in einer 20 oder 30 Jährigen Laufzeit), der spricht das sicher an, was mit dem Restbetrag geschehen sollte.

Die Bank ist ja einen Vertrag mit dir eingegangen. Sprich sie sagt sie stellt dir Betrag X zur verfügung. Also kann sie nicht nach 3 Jahren sagen "so, du hast das nicht ausgenützt, du bekommst also das Geld nicht"
Das geht nicht.

Also einfach mal liegen lassen. Du verlierst dadurch nix, ausser ggf die Gebpühren für die Eintragung der Hypothek (für den nicht ausgenützten Teil) und einem Teil der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], wenn sich diese vom Kreditbetrag berechnet hat.

EDIT: zu langsam gegenüber Li *G*
Das mit der Strafe hab ich ebenfalls noch nie gehört, jedoch ist die Bereitstellungsgebühr gängige Praxis

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  •  massiv50er
20.9.2019  (#11)

zitat..
rk515 schrieb: Es gibt banken die verlangen eine Bereitstellungsgebühr (mMn legitim, da die Bank ja permanent das Geld bereithalten muss wennst den Betrag nicht ausnützt) Die fällt auf den Betrag an, der NICHT ausgenützt wird. Du kannst das "Guthaben" (so bezeichnen wir es mal) einfach stehen lassen bis zur letzten Rate. Wennst dir dann draufkommst, du brauchst das Geld doch noch, kannst den Betrag abrufen.

das klingt ja fast noch besser :) Wäre quasi zusätzlich eine Absicherung, sollte mal ein Engpass bestehen (und das noch dazu Zinsfrei). Wäre es dann eigentlich generell klug, sich mehr Kredit aufzunehmen und dieses dann einfach im Topf als Absicherung stehen zu lassen (außer BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und Grundbuch enstehen ja keine Kosten?) Danke für eure Antworten, werd ich auch so ansprechen ("Guthaben") LG

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  •  rk515
  •   Gold-Award
20.9.2019  (#12)
die rate ist immer auf den komplettbetrag berechnet. und die rückzahlung muss natürlich auch für den kompletten betrag gegeben sein. also wenn sich hausnummer 200k knapp ausgehen wirst nicht die bewilligung für 250k bekommen. weils haushaltsplantechnisch ned hinhaut.
ist jetzt nur zum veranaschaulichen.
aber sonst vom ausgangspunkt isses ja ned schlecht. man sichert sich JETZT günstige kondis, und sollte in 10 jahren mal gröber was anstehen kann ich auf den vertrag zurückgreifen. vorausgesetzt es besteht keine bereitstellungsgebühr. denn die würdest laufend mitzahlen.

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  •  massiv50er
20.9.2019  (#13)
Ja klar bonität und Haushaltsrechnung müssen stimmen.
Aber sonst ist es eigentliche eine recht "günstige" Absicherung.

Hab mit der Bankberaterin telefoniert, sie seht da eigentlich auch kein Problem, fragt aber in der Zentrale nach ob es kein "spätestes Auszahlungsdatum" gibt.

Sollte das wirklich so funtkionieren, dann kann ich maximal sontertilgen ohne einen privaten Puffer aufzubewahren... und sollte ein Auto fällig werden, oder es mit Rückzahlung schwer werden, kann ich ja auf das Guthaben zurück greifen :)

LG

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  •  rk515
  •   Gold-Award
20.9.2019  (#14)
naja, wenn du auf das "guthaben" beim kredit zurückgreifst um die Rückzahlung zu tätigen führt das ganze ja ad absurdum, oder?
oder versteh ich dich da jetzt nicht ganz

sondertilgen kannst bei variablen krediten ohnehin auf teufel komm raus. es ist wie gesagt lediglich ein sicherheitspuffer, dass ich mit den baukosten nicht vollends drüberschieße. oder wenn in einigen jahren was ansteht kann man das geld da nehmen. aber aufpassen. es ist unverzinstes geld auf der habenseite und natürlich nciht inflationsgeschützt. *G*

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.9.2019  (#15)
Also da wird ein bisschen blauäugig an die Sache herangegangen.

Der Kredibetrag ist ja für‘ s Haus gedacht, man wird die Verwendung vermutlich dokumentieren müssen (und ned ins Autohaus gehen und damit eine neue Kiste anzuschaffen).
Des Weiteren steht das nicht „kostenlos“ rum, du musst schließlich die Zinsen zahlen vom Bruttokreditbetrag.

Normaler Weise wird das nicht in Anspruch genommene - nennen wir es eben  „Guthaben“ - rückgeführt. Das Kreditkonto wird somit geschlossen.

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  •  massiv50er
23.9.2019  (#16)

zitat..
speeeedcat schrieb: Des Weiteren steht das nicht „kostenlos“ rum, du musst schließlich die Zinsen zahlen vom Bruttokreditbetrag.

Zinsen zahle ich auf das offene Saldo (von mir behobenes Geld), und nicht auf den ganzen Kreditrahmen (sollte er noch nicht zur Gänze ausgeschöpft sein).

Ich hab am Wochenende meinen Kreditvertrag studiert, und da gibt es leider doch eine Klausel, 
wie lange das Geld behoben werden kann/muss. Nach 3 Jahren hat die Bank, das Recht mit Fristsetzung das Geld rückzuführen... Das heißt vertraglich kann ich mein "Guthaben" in den Wind schießen.

zitat..
speeeedcat schrieb:
Normaler Weise wird das nicht in Anspruch genommene - nennen wir es eben  „Guthaben“ - rückgeführt. Das Kreditkonto wird somit geschlossen.

auf das wird es schlussendlich rauslaufen.

LG

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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.9.2019  (#17)
Ausmachungssache. Red mal mit der Bank. Wenn die dem Zustimmen dann einfach mit einem kurzen Schreiben dokumentieren, dass das Geld nicht rückgeführt wird.

zitat..
speeeedcat schrieb: man wird die Verwendung vermutlich dokumentieren müssen (und ned ins Autohaus gehen und damit eine neue Kiste anzuschaffen).


naja.. wird ned überall so streng gesehen. wenn die Rückzahlung passt und die Deckung gegeben ist.. so what

zitat..
speeeedcat schrieb: Des Weiteren steht das nicht „kostenlos“ rum, du musst schließlich die Zinsen zahlen vom Bruttokreditbetrag.


Niemand zahlt Zinsen vom nicht abgerufenen Betrag. Bereitstellungsgebühr sehr wohl


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.9.2019  (#18)

zitat..
rk515 schrieb: Niemand zahlt Zinsen vom nicht abgerufenen Betrag. Bereitstellungsgebühr sehr wohl

Das ist wohl korrekt emoji hab das falsch interpretiert.

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  •  massiv50er
23.9.2019  (#19)
Bereitstellungsgebühr ist was anderes wie Bearbeitungsgebühr, oder?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.9.2019  (#20)
korrekt.. bearbeitungsgebühr ist einmalig,
bereitstellungsgebühr zahlst vom betrag der nicht abgerufen wird, den du aber laut vertrag berechtigt bist abzurufen... (bei teilauszahlungen schlagend).
denn diesen betrag muss die bank ja für dich immerb ereit halten

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  •  massiv50er
23.9.2019  (#21)
Die Bereitstellungsgebühr muss im Kreditvertrag erwähnt werden?

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