Liebe Experten,
hab zwar schon meine Kredit-Betreuerin angerufen, trotzdem würde ich gerne eure Meinung zu dem Thema hören.
Es geht um einen 20J FIX Kredit, bei welchem das Volumen nicht zur Gänze gebraucht wird (gott sei dank ;)
Jetzt ist meine Frage, kann/wird hier in der Regel der Kreditrahmen reduziert, oder würde das als Sondertilgung gelten?
Ersteres wäre mir lieber, das Sondertilgungen zwar möglich sind, diese aber limitiert sind (in der Fixphase) und ab einem gewissen %-Satz eine Pönale nach sich ziehen...
Bitte um eure Meinung dazu :)
LG
ja - korrekt. Muss im Vertrag dargestellt sein. Wird in % angegeben und für das noch nicht abgerufene, jedoch bereitsgestellte Kapital verrechnet. Ist im Verbraucherbereich aber eher die Ausnahme denn die Regel - eher ein Thema bei Projekt- oder Bauträgerfinanzierung.
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen,
das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
Im Esis Blatt steht wortwörtlich "Bereitstellungsgebühr". Diese ist aber eine einmalige fixe Zahl. Kann das sein? Bearbeitungsgebühr sehe ich keine im ESIS Blatt.
Da wurde dann anscheinend der Terminus anders gewählt, nämlich Bereitstellungsgebühr = Bearbeitungsgebühr. Bereitstellungsprovision ist der übliche Ausdruck für das Entgelt im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung der Liquidität.