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mit Retainer meinte ich eine vorab vereinbarte Basisvergütung... |
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ist doch eh alles vereinbar....
mit jedem vernünftigen makler kann man reden und wenn einer was kann wird er schon entscheiden ob sich der arbeitsaufwand für ihn bzw die kosten für den kunden lohnen oder nicht wenn zb schon ein sehr gutes angebot am tisch liegt oder er sieht dass ein vorhaben nicht finanzierbar ist klar gibts welche die dilettantisch rumfuhrwerken oder einfach nur abzocken wollen - aber es gibt auch sehr gute und seriöse... wie heissts so schön: durchs reden kommen d´leut zam |
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@bautech: sehr richtige argumantation und Erfassung der Problematik. Daumen hoch!
eins noch: der vermittlerhat vo ndem Geschäft, dass er macht, einmalig eine Vergütung, in welcher form die auch immer ausfällt. die bank hat alle drei Monate beim rollover ihren aufschlag, über jahrezehnte von ein und dem selben kunden. dann ein bisschen cross-selling dazu, gehaltskonto usw.... also keinesfalls vergleichbar mit makler/Vermittler! @deejay: das kannst natürlich vergessen! der Passus sollte wohl vorher ausgemacht werden --->Erfolgshonorar bei Unterbietung zb. |
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der makler hat aber auch nicht das geld drauss, der makler hat aber auch nicht das risiko eines ausfalles der makler muss sich aber nicht refinanzieren der makler hat ber auch keine personalkostn ausser ev. seine eigenen für 1(!) person zu tragen, er makler (ich weiß einige gibts schon sind aber wenige) brauchen sich aber dann a ned umie beschwerden der kunden kümmern, sonder die bank macht das.
weil du eine einmalige vergütung gegen laufende zinserträge stellst.... |