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Wenn reden nicht hilft, musst du wohl mal ein Anwaltsschreiben aufsetzen lassen, oder "fressen". Ist der Gesamtpreis der Küche aufgeschlüsselt? |
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Um welchen Betrag geht es konkret? Du schreibst "Tausende €", also Mehrzahl. Um welches Gerät geht es konkret bzw. was hat er fälschlich angenommen? Sind die Preise für das falsche und das richtige Gerät nachvollziehbar? Mein erster Impuls wäre: "Was liegt, das pickt". Der Verkäufer kann das nicht einseitig ändern - und wenn doch, dann soll er Dir das Schwarz auf Weiß im Kaufvertrag zeigen. Ich würde dem Verkäufer klar machen, dass Du auch nicht nach der Unterschrift auf dem Kaufvertrag kommen kannst um eine Preisreduktion zu verlangen, weil Du ein Gerät woanders günstiger gesehen hast. Du brauchst Dir auch kein schlechtes Gewissen einreden lassen, denn die Spannen, die bei solchen Produkten für den Handlen drinnen sind, sind ohnehin gewaltig. |
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@MalcolmX Wen man ein Anwaltsschreiben aufsetzt ist halt das Vertraun endgültig im eimer.. Der Gesamtpreis ist nicht aufgeschlüsselt. Auf der erten Seite steht alles im Detail, auf der zweiten Seite steht dan Gesamtbetrag etc. @MissT Es geht um 2.600€. Ist beim Hausbaun vielleicht nicht gerade viel aber dort ein paar tausend und hier ein paar wird dan doch viel. Vorallem ist die Küche generell teurer geworden als gewollt. Wir haben dem Verkäufer eindeutig gesagt das es das Bora Classic 2.0 sein soll. Er hat uns ein Bild gezeigt und das war auch genau das richtige. Am Kaufvertrag steht auch Bora Classic 2.0 bei dem Punkt Kochfeld. Im Kaufvertrag steht auf keinen Fall das sich die Geräte einfach so ändern können wen er einen Fehler macht. Danke euch! |
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Naja bei den Elektrogeräten sind die Spannen nicht ganz so hoch ... mit Anwalt kannst kommen wird halt nicht viel nutzen - wenn der Fehler offensichtlich ist kann er Irrtum geltend machen und dann hat es sich auch erledigt... aber viel interessanter wäre um welches Gerät es sich handelt und was war hier Betrag ist ... |
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Hier entwas ausführlicher: Vor 4 Wochen hatten wir den Termin. Meine Frau wollte unbedingt den Bora 2.0 Induktionsplatte mit Abzug. Alle anderen Geräte sind von Siemens Studioline. Der Verkäufer meinte der Siemens kostet 2.800€ und der Bora 2.940€. Natürlich haben wir uns dan für den Bora entschieden. Diese Woche rufte der Verkäufer mich an und meinte er habe einen Fehler gemacht. Der Bora kostet mehr als ausgemacht. Entweder 2.600€ mehr zahlen oder umstieg auf den Bora Pure der sich preislich ausgeht oder auf andere wie Neff oder Bosch. Zuhause mit der Frau besprochen haben wir ihm heute Angeboten eine Siemens iQ700 Studioline zu nehmen. Daraufhin meinte er das die auch teurer ist als 2940€. Auf Google findet man den Siemens um 2700€, wäre also auch günstiger. Hat uns dan ein IQ500 angeboten was im Internet um 2300€ angeboten wird. Scheint fast als wolle er jetzt noch mehr Geld machen. Sein Antwort per Mail ist recht harsch und unfreundlich. Ehrlich gesagt dachte ich das die Küche mein kleinstes Problem auf der Baustelle sein wird.. |
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Nachdem im Vertrag das Kochfeld eindeutig bezeichnet ist und ihr einen Gesamtpreis und keine Einzelpreise vereinbart habt, würde ich hier nicht nachgeben. Vl hilfts, mal mit dem Vorgesetzten des Verkäufers zu reden ... edit: kostet der gewünschte Bora 2.0 wirklich 5.540,-??? 😱 |
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@Bianci Genau so sehe ich das auch. Erst haben wir uns ein wenig einschüchtern lassen aber diese unfreundliche Art zu meiner Frau war dan genug. Verkäufer=Chef 🤣 Laut dem Verkäufer kostet der jetzt soviel. |
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Einfach darauf BESTEHEN ohne Diskussion. DU hast es SCHRIFTLICH. Ob er sich geirrt hat oder nicht. Nicht aufs Jammern reinfallen - die Spannen bei den Küchen sind gross |
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Ist der Bora Classic eindeutig zum Preis vom Bora Pure im Angebot? Also ist der Preis einzeln ausgewiesen mit der Bezeichnung Bora Classic 2.0? Dann ist mMn die Differenz so hoch, dass sich der Verkäufer auf "Irrtum" berufen kann welcher offensichtlich ist, weil weit unter Marktpreis. Dadurch könnte er möglicherweise den KV auflösen, oder durch sonstige Preisgleitklauseln, falls welche enthalten sind, auch wenn diese nichts mit dem Irrtum zu tun haben. https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Rund_um_den_Vertrag/Nach_dem_Kauf/Irrtum.html# hier auch nachzulesen. Ich denke hier gibt es sehr viel Auslegungsspielraum, aber bei 100% Abweichung würde ich meinen, dass dies ggf. schon unter diesen Fall fallen könnte. Wenn der Preis vom Rest der Küche für euch passt würde ich den Aufpreis zahlen oder auf den Bora Pure wechseln. (den haben wir übrigens und sind sehr zufrieden, hätten aber auch gerne den Classic gehabt aber aus Kostengründen das Downgrade genommen 😅 ) Den Ärger ist es nicht Wert. Vielleicht noch versuchen auf eine Kostenteilung sich zu einigen, also 1.300€ Aufpreis zB. |
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Hier der Ausschnitt vom Kaufvertrag. Eindeutig steht da Bora Classic 2.0. Wie schon geschrieben stehen nirgends einzelpreise, nur ein Gesamtpreis auf Seite 2. Trotz der lage versuche ich den Verkäufer nicht publik zu machen. Wie gesagt wäre ich anfangs ja auch auf ein gutes Angebot eingegangen. Aber der jetzige umgang gefällt mir nicht und lasse ich auch so nicht einfach stehn. Hätte ich den "richtigen" Preis gewusst, hätte ich den Classic nie genommen. 🤣 |
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Mit dieser Aussage bestätigst du ja eigentlich den Irrtum von beiden Seiten. Du würdest ihn nie zum tatsächlichen Preis kaufen und der Verkäufer niemals zum irrtümlichen Preis verkaufen. 😅 Aber, dass keine Einzelpreise genannt wurden verbessert mMn deine Ausgangslage schon erheblich. Du hast dann also ein Gesamtpaket verhandelt und unterschrieben. In dem Fall könntest du schon darauf bestehen, würde aber vorsichtig sein ob der Verkäufer nicht noch Möglichkeiten hat den Vertrag aufzulösen. 1 |
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Hallo hauslbauer123, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Küche: Gerät vom KV zu günstig verkauft. |
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Ich frag mich generell immer wo der Mehrwert bei Bora ist, und warum generell alle Leute so geil auf Muldenlüfter sind. Kocht dir was über läuft die ganze Rotze da rein, und viel Stellplätze verliert man auch. Warum nicht ein Downdraft Dunstabzug? Ist auch schön integrierbar, ohne die Nachteile von einem Muldelüfter. Und ein guter Downdraft Lüfter plus ein ordentliches Induktionsfeld sind in Kombination sicher deutlich günstiger als der Bora Classic 2.0 |
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Also das seh ich nicht wirklich als Problem, alles raus und ab in den Geschirrspüler... Falls wirklich noch etwas vorbei kommt an den beiden Teilen, dann kannst du innen easy auswischen ohne viel Aufwand. Kann ich also nicht wirklich nachvollziehen nach knapp 12 Monaten in Betrieb. |
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@Muehl4tler Da ist wieder deine Auslegung. Aber mein job war es nicht die richtigen Preise zu kennen. Er hat mit seinen Finger auf den Bora gezeigt und uns gesagt das dieser, 2940 kostet. Wir sind uns auch schon einig das wir darauf bestehen werden unser Gerät zu bekommen. Sehe kein Irrtum hier. @MalcolmX Meiner Frau gefällt die Optik so sehr. Und aus erfahrung von bekannten sollte der Bora so super gut sein. Mit dem überlaufen dürfe es tatsächlich keine probleme geben. |
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Naja, am Ende ist keinem geholfen, wenn man einfach darauf besteht. Der wird die Küche nicht so verkaufen, wenn er damit dann evtl. gar keinen Gewinn mehr macht. Ich würde da eher eine Kompromisslösung ansteuern, sonst wird das nichts. Auch rechtlich gesehen ist das sicher nicht so einfach, der Verkäufer kann das als Irrtum anfechten. |
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Na du hast ja auch nach der Meinung / Auslegung von uns gefragt...😂 Ich wünsche euch viel Erfolg, bezweifle aber dass ihr mit dieser Vorgehensweise Erfolg haben werdet. |
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Im Verhältnis zum Gesamtpreis der Küche geht es wohl um eine Größenordnung von ca. 10%, oder? Wo soll da ein offensichtlicher Irrtum sein wenn keine Einzelpreise angeführt sind? Umgekehrt betrachtet, welchen Sinnn hätte ein bindender Kaufvertrag mit Fixpreis für ein angebotenes Gesamtpaket wenn danach Preis oder Leistung einseitig abgeändert werden können? Wenn er in seiner Kalkulation, die ihr ja nicht kennt, einen Küchenkasten zu teuer drinnen hätte, würdet ihr dann einen Nachlass bekommen? Wenn sonst alles passt mit dem Verkäufer würde ich mich mit ihm zusammensetzen und eine Kompromisslösung suchen (Helfer für den Aufbau bereitstellen, Vorführgerät akzeptieren oder ähnlich), aber wenn er versucht sein Problem einfach auf mich abzuwälzen würde ich das nicht akzeptieren. 1 |
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@Muehl4tler bin auch sehr dankbar dafür und war auch sehr hilfreich 😉 @uhim die 10% stimmen ziemlich genau. Ich stimme dir da 100% zu, genau so sehe ich das ganze auch. Unser gegenangebot, wo er eigentlich nicht nein sagen konnte, wurde nur unfreundlich abgelehnt und stattdessen ein schlechteres Gerät angeboten. Im Sinne von nimm oder lass es. Wäre anfangs auch darauf eingegangen. Wert vom KV: 2940€ Preis im Internet für unser Gerät das wird statt dem Bora haben wollten: 2699€. |
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@hauslbauer123 Wir hatten ein ähnliches Thema bei unseren Fenstern. Dort war das Angebot leider derartig schlampig weil per Kugelschreiber nachgekritzelt wurde, dass entsprechend Interpretationsspielraum übrig war. Wir haben uns dann schlussendlich mit dem Firmen-Chef auf halbe/halbe geeinigt. Ich hatte einfach keine Nerven mehr, die Fensterthematik nochmal aufzurollen und wo anders zu kaufen. Der Verkäufer hat sich leider auch mehrmals im Ton vergriffen, weswegen ich die Kommunikation mit ihm abgebrochen habe und nur noch mit dem Chef direkt spreche. Nach den Kommentaren "Scheiß dich ned an wegen 2000er" und "Dann zahlst 30% Storno und wir lassen es bleiben" hats mir gereicht. |
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würde die 2.940,-- abziehen und das kochfeld beistellen!? |
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@SelbstGebaut Ja von Fenster kann ich auch gerade ein lied singen 😂 Seine Angebote waren halt deutlich schlechter als die 2940 und unser Angebot hätte perfekt für alle gepassst aber das ging er nicht ein. Da er selbst der Chef ist hilft uns das nicht weiter. @coisarica Einbau von beigestellten Geräten verlangt er extra... |
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