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Küche: Gerät vom KV zu günstig verkauft.

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  •  hauslbauer123
11.5. - 30.5.2022
46 Antworten | 22 Autoren 46
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Hallo an alle!

Wir haben vor nen guten Monat einen Kaufvertrag für eine Küche inkl. Geräten und Montage unterschrieben. 
Als Kochfeld haben wir uns für ein bestimmtes Kochfeld entschieden. Im Kaufvertrag hat der Verkäufer auch das richtige Kochfeld mit Namen so eingetragen. Alles mit Fixpreis auf die gesamte Küche.
Nun ruft er uns an und meint er hätte einen fehler gemacht und uns das Kochfeld zu günstig verkauft. Lösungsfindung per Telefon bisher sehr schlecht und Verkäuferseits sehr uneinsichtig. Im Grunde sollen wir schlechtere Geräte nehmen oder die Differenz zahlen. Ich sehe nicht ganz ein das wir uns bei dem Termin einig waren das es sich um das richtige handelt und nur weil er einen Fehler begeht muss ich Tausende € nachzahlen oder auf andere günstigere/schlechtere Geräte wechseln
Was ist eure vorgehnsweise in diesem Fall?

Vielen Dank im vorraus.

  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
15.5.2022  (#41)

zitat..
gdfde schrieb:

──────
stefano schrieb: Sry, aber diese Argumentation hätte vor Gericht sicherlich keine Chance. Das ist ganz klar eine Standard-Tabelle, die je nach Küchenausstattung ausgefüllt wird und einzelne Zeilen auch leer sein können.
───────────────

Ja eh, hab ja nix anderes gesagt.
Aber wenn da zb. kein Dunstabzug angeführt ist, wird man sich nicht erwarten und vor Gericht durchsetzen können, dass man einen bekommt...

Das dürfte eher kein Problem sein, Bora Classic 2.0 ist eindeutig mit Dunstabzug und auch unteilbar verbunden.




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.5.2022  (#42)

zitat..
Muehl4tler schrieb: Das dürfte eher kein Problem sein, Bora Classic 2.0 ist eindeutig mit Dunstabzug und auch unteilbar verbunden.

Ähmm, bist du dir sicher?
Auf der Homepage steht etwas von einem modularen System, das man individuell zusammenstellen und anordnen kann (angefangen von einem Edelstahl Tepanfeld, Wokfeld, Gasfeld, div. Induktionsfelder und eben auch einen Dunstabzug).


2022/20220516302823.png


2022/20220516953006.png

https://www.bora.com/at/de/service/download/bora-classic-20/de/8/1/#download-area


2022/20220516828789.png

Ich hab das jetzt lang und breit erklärt und werde mich aus dem Thread ausklinken.
Bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht und wie lange sie auf den Ausgang warten müssen, vor allem, wenn der Gerichtsweg betritten wird.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
16.5.2022  (#43)

zitat..
gdfde schrieb: Ähmm, bist du dir sicher?
Auf der Homepage steht etwas von einem modularen System, das man individuell zusammenstellen und anordnen kann (angefangen von einem Edelstahl Tepanfeld, Wokfeld, Gasfeld, div. Induktionsfelder und eben auch einen Dunstabzug).

Lt Montageanleitung ist ein Feld mit Abzug aber das Minimum, und wenn er eine Zeichnung beigelegt hat, was bei einer Küche nicht gerade unüblich ist, dann ist es gelaufen, mit Versorgungsanschlüssen dann sowieso. Im Endeffekt ist der Verkäufer selber Schuld, hätte er die Positionen einzeln Ausgepreist, wäre er nicht in dieser Situation. Aber vermutlich wollte er die Auspreisung der Elektrogeräte bewusst verhindern, damit er nicht vergleichbar ist.

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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
19.5.2022  (#44)
Ich wünsche euch auch viel Glück und bin gespannt, was da rauskommt.

Für euch vorteilhaft sollte wirklich der Gesamt-Fixpreis sein, wenn der Händler so schon seine Einzelpreise verschleiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich damit auf Irrtum berufen kann, wenn gar keine Einzelpreise bekannt sind. Da müsste er ja seine komplette Kalkulation mit Margen offenlegen (die wohl zeigen würde, dass er immer noch ordentlich verdient an eurer Küche). Ihr werdet ihn ja vermutlich nicht bis auf den letzten Cent runtergedrückt haben in der Preisverhandlung. Scheint ja ohnehin schon eher hochpreisig zu sein.

Fehler können passieren und ein bisschen Kompromissbereitschaft sollte schon da sein, aber natürlich vor allem von der Seite, die den Fehler gemacht hat. Ihr habt sie ja eindeutig bewiesen mit eurem Vorschlag, das Siemens-Modell zu nehmen. Da hätte er ja eigentlich heilfroh sein müssen und sofort zustimmen, absolut unverständlich, warum er das ablehnt. Offensichtlich will er trotz seinem Fehler auch an dieser Position seine übliche Marge haben. Für das Siemens-Gerät hätte er doch wohl nicht mehr als die 2700 Euro zahlen müssen, die man als Endkunde online zahlt, dann hätte er ja selbst da noch 240 Euro Plus gemacht.

Wir haben unsere Küche vom Leiner (Tulln), haben ansich alle Geräte von Neff. Beim Dunstabzug (ein "normaler" über dem Kochfeld) wurde uns angeboten, sie hätten noch einen quasi baugleichen von dem, den wir wollten, als Rückläufer im Lager, nur dass Siemens statt Neff drauf steht, den geben sie uns zum Supersonderpreis, da haben wir zugestimmt. Als die Küche geliefert wurde, fiel mir gleich auf, dass der aber Halogenleuchten hatte, wir wollten ja schon einen mit LED. Küchenabteilungsleiter hat mit Filialleiter Rücksprache gehalten, die Handwerker haben das Gerät wieder mitgenommen und uns das neuere Neff-Modell geliefert. Obwohl ja das Siemens-Gerät im Auftrag stand. Zu zahlen hatten wir trotzdem nur den Sonderpreis für das Lagerstück. So sieht Kundenorientierung aus 😃

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  •  Takeiteasy
23.5.2022  (#45)
 

zitat..
gdfde schrieb: Entweder er liefert es so wie besprochen (also nur einen Teil) oder er lieferts gar nicht.
Steht ja auch so im unterschrieben Vertrag drinnen, dass die Liefertermine nach Möglichkeit eingehalten werden, aber nicht verbindlich sind

Ganz so einfach ist es nicht, steigt der Händler aus dem Vetrag aus, kann es ihm gegenüber dem Kunden Schadenersatzleistung verursachen , wenn dieser die Küche woanders kauft und nun mehr bezahlen müsste. Ebenso kann er die Lieferung nicht beliebig lange rauszögern, Corona als Grund zählt hier nach über zwei Jahren z.b nicht mehr, auch hier kann er zu Schadenersatz herangezogen werden. In meinem Fall gab es einen Lieferverzug von 2 Monaten, da der Händler das Bestellformular unleserlich ausgefüllt hatte, es ins Werk schickte und auf Urlaub ging. Für diese 2 Monate lies ich mir kostenlos eine Leihküche vom Händler zur Verfügung stellen. Sollten die AGB´s im Vertrag nicht dem ABGB entsprechen, so sind diese dann ebenfalls ungültig. Das alles würde man im schlimmsten Fall vor Gericht klären, die Karten stünden dann für den Kunden gar nicht so schlecht, wenn man das Gesamtbild betrachtet.

lg
TakeItEasy




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  •  hauslbauer123
30.5.2022  (#46)
Danke euch allen für eure netten Beiträge! 

Update zu dem ganzen hier:
Anscheinend brauchte es hier eine kurze Drohung.
Diese hat sich auch schlussendlich ausgezahlt. Wir bekommen den Bora wie im Kaufvertrag beschrieben. Haben uns auch schriftlich zusichern lassen, dass es sich um Abzug und zwei Induktionkochfeldern handelt. Also genau wie besprochen.
Er hat sich auch freundlich entschuldigt. 

Ich denke nicht dass er hier drauf zahlen wird. Seine Marge hat sich am Ende aufgrund seines Fehlers verkürzt. Es wird daraus lernen und wir auch... 

Lg

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