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Lastenfrei heißt nur, dass die Liegenschaft schuldenfrei ist. Ein Haus auf einem nicht aufgeschlossenem Bauplatz? Das wäre ein Schwarzbau. Am besten im Grundbuch nachschauen. Oder meinst du mit nicht aufgeschlossen die Liegenschaften sind nicht an das Kanal- und Stromnetz angeschlossen? |
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Die Liegenschaft ist schon ans Netz geschlossen aber bei uns in der Gemeinde wurde das früher nicht so eng gesehen mit der Aufschlissung aber jetzt wennst was kaufst und umbaust. Oder das Haus was ich von den Eltern üerschrieben bekommen habe muss ich die aufschließung nachzahlen. Dachte ich kann das System ein bisschen umgehen das die Geminde zu den Verkäufern gehen müssen wenn ich mal was Baue und ich es Lastenfrei gekauft hätte. mfg |
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Hallo Joachim1986, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Liegenschaft Lastenfrei |
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Lasten sind im Grundbuch im sogenannten Lastenblatt eingetragen. Dazu gehören neben Krediten auch Servitute. Aufschließungsgebühren sind keine Last in diesem Sinn. Die Gebühr berechnet sich unter anderem auch mit einem von der Gemeinde bestimmten Kostensatz. Dieser Kostensatz kann sich mit der Zeit änderm. Was sollte also eingetragen sein? Gibt es eine Baugenehmigung für das Haus? |
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Das hat mit lastenfrei nix zu tun. Dann wird eine Abgabe fällig (erstmalig oder als Ergänzung, wenn sich was ändert), die natürlich du zahlen musst und nicht deine Erben (außer du stirbst nach Vorschreibung, bevor zu zahlen konntest). Wenn die Aufschließungsabgabe fällig war und die Gemeinde sie nicht einhebt, dann verjährt der Anspruch auch einmal (nach 5 Jahren ab dem Jahr der Fälligkeit, das ist unabhängig vom Bundesland in der BAO geregelt, zw. Bundesländer unterscheidet sich allerdings wann die Frist zu laufen beginnt). Kann sein, dass das schon der Fall für das Haus ist. |
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Wird schon sein, aber sollte mal was dazu gebaut werden, könnte es ein, dass dann die komplette Aufschliessungsgebühr fällig wird. Meine Vermutung halt. Ist nicht in NÖ so eine Regelung? |
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