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Nachrichtenmeldung Hausabriss wegen 80cm

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  •  wolfgang1
21.2.2018 - 28.3.2019
25 Antworten | 12 Autoren 25
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Eine interessante Nachrichtenmeldung: http://ooe.orf.at/news/stories/2896747/

Wäre das in NÖ ein Fall für den §70, das Haus ist ja schon 50 Jahre alt?

Sind grundsätzlich Toleranzen vorgesehen oder muss man das Haus abreißen, selbst wenn man nur 1cm zu Nahe gebaut hat?

Interessant finde ich auch, dass das damals noch nicht aufgefallen ist, ich gehe stark davon aus, dass es damals eine Kollaudierung gab.

  •  Vardi17
25.2.2018  (#21)

zitat..
dyarne schrieb: oft wird einfach das was liegt asphaltiert - die normative kraft des faktischen...


So werden sie es damals wohl gemacht haben. 

Schön finde ich, dass die Situation inzwischen bereinigt wurde, mit Geometer natürlich, das Faktische wurde also neu normiert emoji

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  •  wolfgang1
25.2.2018  (#22)

zitat..
dyarne schrieb:
__________________

durchgegangen ist die erweiterung nur weil der seinerzeitige hausbau schon um meter nicht dem seinerzeitigen einreichplan entspricht, der bebauungsplan mittlerweile aufgehoben wurde und am papier noch 'luft' zum bauwich von 3m gewesen wäre - aber nicht in der realität.


Das heißt, die Sache ist auch nur am Papier durchgegangen, und sobald sich wer aufregt, kann abgerissen werden?

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
25.2.2018  (#23)
so seh ich das...

zitat..
Vardi17 schrieb: das Faktische wurde also neu normiert

nicht 'fake news', sondern 'neue fakten' ... emoji


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  •  wolfgang1
28.3.2019  (#24)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________

__________________
Im Beitrag zitiert von wolfgang1: Würde sich so ein Fall in NÖ mit dem §70 lösen lassen, das Gebäude steht ja schon 50 Jahre?

Nein! Aus folgendem Grund: der Text im § 70 beginnt mit "...Hat ein Gebäude im Bauland ursprünglich eine Baubewilligung aufgewiesen, wurde jedoch....." . D.h. diese Amnestieregelung des § 70 ist nur auf solche Gebäude anzuwenden, welche irgendwann mal eine Baubewilligung hatten (und dann später - ohne Bewilligung - abgeändert wurden). Das ggst. Haus in OÖ hatte nie eine Bewilligung. Es war schon bei der Errichtung wegen seiner wesentlichen Abweichung vom bewilligten Einreichplan ein anderes Gebäude, als das bewilligte (die Juristen sagen dazu: ein "aliud"). War also von Beginn weg ein Schwarzbau und es hat für DIESES nie eine Bewilligung gegeben. 


Die Gschicht ist jetzt schon lange her und außerdem in OÖ, aber ich habe zum §70 aus profunder Quelle erfahren, dass dieser grundsätzlich auch auf Bauwichverletzungen anzuwenden sein kann. Und weiters, dass es nicht erforderlich ist, dass diese später abgeändert wurden, sondern wichtig ist, es gab ursprünglich eine Bewilligung und von dieser wurde (beim Bau) abgewichen, das mit "später" ist im Gegenteil mit Vorsicht zu sehen, weil der §70 genau nicht anzuwenden, wenn das Gebäude zuerst ok war und dann ein Umbau/Zubau erfolgte. So ist es mir zumindest zu Ohren gekommen.


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  •  LeFalcon
  •   Bronze-Award
28.3.2019  (#25)
Bin aus familiären Gründen öfters in diesem Ort - und ich kann dir sagen, die Gschicht ist noch immer nicht zu Ende emoji

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