Offensichtlich sind wir die Einzigen, die dieses Problem haben. Wir haben im Mai in unserem Vorgarten eine WP WP [Wärmepumpe] im Abstand von 6 m zum Nachbarn aufgestellt. Er hat uns bei der MA37 angezeigt, weil sie ihm nicht gefällt. Die MA37 fordert jetzt eine nachträgliche Bewilligung. Wir haben uns vor der Aufstellung so gut es ging wegen Bewilligungen erkundigt und immer nur die Auskunft erhalten, dass die WP WP [Wärmepumpe] bewilligungsfrei ist, vorausgesetzt der Abstand zum Nachbarn passt. Hat jemand dasselbe Problem bzw. wisst ihr jemanden, der diese Bewilligung für uns in Angriff nehmen kann und damit auch Erfahrung hat?
Nun, solange man keinen bösen Nachbarn hat, der einen bei der MA37 anzeigt, wird sie meiner Meinung nach ohnehin nicht aktiv tätig. Das Problem ist, dass lt. Wiener Bauordnung jede bauliche Maßnahme im Vorgarten bewilligungspflichtig ist und damit automatisch die MA19 auf den Plan ruft. Ich muss dazu sagen, dass unsere WP WP [Wärmepumpe] wirklich groß sind, aber gut integriert sind und der Rauchfangkehrer ist gestern daran vorbei gegangen ohne sie zu bemerken :) Wir sind beide 70 Jahre alt und haben einfach nicht mehr die Nerven uns herumzustreiten, sind aber mit dem Klimastadtrat in Kontakt und haben vereinbart, dass wir - sobald der Umbau erledigt ist - mit ihm zusammensetzen und informieren, was da alles schief läuft. Die Stelle ist wirklich daran interessiert, Verbesserungen einzuführen. Vielleicht könnt ihr alle das ja noch abwarten. Es muss ja nicht jeder so ein Pech haben wie wir. Übrigens, wir wohnen natürlich in keiner Schutzzone, sondern in einem ganz normalen Wohngebiert. Ganz nebenbei. Wärmepumpen mit einer Kältemittelmenge über 1,6 l (müsste ich aber nachschauen, weiß ich nicht mehr so genau), sind lt. MA 37 auf jeden Fall bewilligungspflichtig. Sagt einem aber natürlich kein WP WP [Wärmepumpe]-Hersteller. Das ist aber kein Problem. Soviel zum Thema einfach raus aus Gas. Fairerweise muss ich dazu sagen, dass dank WP WP [Wärmepumpe] und PV unsere Energiekosten jetzt lächerlich sind.
Na spannend, unsere WP WP [Wärmepumpe] ist auch relativ groß und im Vorgarten. War bisher der Meinung, dass dies nicht bewilligungspflichtig ist solange die Schallemmissionen eingehalten werden...
Halte uns am Laufenden. Finde die MA19 agiert hier übertrieben und es steht im Widerspruch zu ökologischen Zielen.
Könnte mir durchaus vorstellen, dass das auch ein interessantes Thema für den Bürgeranwalt wäre! Betrifft sicher viele die davon gar nichts ahnen.