« Heizung, Lüftung, Klima  |

Nachträgliche Genehmigung Ölheizung Kärnten

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  bernar
27.12. - 28.12.2024
5 Antworten | 2 Autoren 5
5
Ich möchte ein Haus kaufen in dem vor ca 10 Jahren eine Ölheizung installiert wurde. Allerdings wurde damals keine Bewilligung des Vorhabens bei der Gemeinde (Baubehörde) beantragt.
Die Heizung funktioniert derzeit noch tadellos. Den Tausch auf ein alternatives System muss ich aufgrund meiner finanzielen Ressourcen nach hinten verschieben.
Ölheizungen sind ja nicht mehr erlaubt, da dieser Bestand nie eine Genehmigung hatte existiert dieser ja baurechtlich nicht (quasi Schwarzbau).

Meine Frage: Kann man für sowas nich eine nachträgliche Bewilligung erwirken oder muss ich damit rechnen, dass ich die Anlage zwangsweise auf Grund der fehlenden Bewilligung tauschen muss?

Hat jemand einen ähnlichen Fall?

Lg Bernhard aus Kärnten

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
27.12.2024  (#1)
Den Heizungstausch hat doch früher niemand gemeldet, hat's der Rauchfangkehrer damals abgenommen? Wenn ja sehe ich dein Problem nicht

1
  •  bernar
27.12.2024  (#2)

Grundsätzlich benötigt jede bauliche Maßnahme eine Genehmigung von der Baubehörde. (Anzeigepflicht oder Baugenehmigung)
Der Rauchfangkehrer nimmt die feuerpolizeilichen Aufgaben in Vertretung der Baubehörde war kann mich aber auch irren emoji .
Kann sein dass er die Anlage und den Rauchfang für IO befunden hat. Das ist aber keine baurechtliche Genehmigung soweit ich das verstehe.

Fakt ist soweit ich es recherhieren konnte, es leigt keine baurechtliche Genehmigung für die Heizung vor.

Im Verkaufsprozess ist ein Makler vorgeschalten (Durchlauferhitzer emoji )  bei dem man immer alles hinterfragen muss und der immer sagt "ist alles kein Problem" . 
Er will halt ohne Probleme verkaufen emoji die Realität ist eine andere emoji

Lg Bernhard aus Kärnten

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo bernar,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Nachträgliche Genehmigung Ölheizung Kärnten

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
27.12.2024  (#3)
Nochmal ich versteh das Problem nicht, wir haben vor 20 Jahren zur Ölheizung einen Holzvergaser gestellt und vor 15 Jahren die Ölheizung erneuert, auch der heurige Heizungstausch auf Holz/Pellets wurde der Gemeinde nicht mitgeteilt durch uns, mache ich aber noch weil's die Gemeinde fördert

Im Bestandsbau juckt es kein Schwein, einzig die Abgasmessung wollens jetzt alle paar Jahre, da schreibt dir der Rauchfangkehrer eine Rechnung und trägt die Werte in die Datenbank ein, ich meine dass das mittlerweile alle Bundesländer so machen (müssen), im worst case musst du irgendwann einen Katalysator einbauen oder eben die Heizung tauschen, spätestens wenn's den Geist aufgibt musst dir eh was überlegen

Wir hatten auch keine Probleme bei der Raus aus Öl Förderung

Als irgendwann dein Haus in spe gebaut wurde wird mal jemand eine Heizart eingetragen haben

Lass dir schriftlich vom Makler geben, dass alles seine Ordnung hat und wenn's doch nicht so ist verlangst Schadenersatz 

1


  •  bernar
27.12.2024  (#4)
Beim jetzigen Besitzer wird wohl keiner nachgesehen haben. Aber sobald eine Änderung mit einer gewissen Größe machst brauchst einen Energieausweiß und da muss dann die Heizungsart angegeben werden.
Ab dann fängt das Problem an. Eine nichtgenehmigte Heizung ist auch bei der Versicherung ein Problem, im einem Schadensfall können die sich schadlos halten. Steht in jedem Versicherungsvertag " das Gebäude muss nach den baulichen Vorschriften ausgeführt sein"

Verstehe schon solange sich keiner was macht oder nix passiert ist es wurscht, aber ganz trivial ist die Sache auch nicht.
Es gibt halt mal Bauvorschriften die grundsätzlich einzuhalten sind.
Kommt immer auf den Sachbearbeiter an.
In unser Gemeinde kenne ich einige Fälle, wo keine Bauanzeige bei Heizungstausch gemacht wurde und die Bauwerber eine Bestätigung von der Gemeinde für die Förderung wollten ==> Konsequenz Anzeige bei der BH wegen nicht Einhaltung der Bauvorschrift mit ein paar Hunderten Strafe, dann nachträgliche Bauanzeige einbringen und wenn alles korrekt ist gibt es die Bestätigung von der Gemeinde für die Förderung. Bauvorschriften sind eben grundsätzlich einzuhalten emoji

Das mit dem Schadenersatz ist halt auch meist eine langwierige Sache mit oft ungewissen Ausgang was nur Nerven und Geld kostet. Das will ich mir einfach ersparen.
Muss mall mit der Baubehörde von der Gemeinde reden da werd ich wohl nicht herumkommen.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo bernar, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
28.12.2024  (#5)
Bauliche Vorschriften beziehen sich eher darauf, dass die Anlage nicht von einem Pfuscher errichtet wurde. Wenn der Rauchfangkehrer die Anlage abnimmt und ein Protokoll erstellt passt es auch, unserer Versicherung war bspw die Rechnung vom Installateur genug, Protokoll vom Rauchfangkehrer bekommen sie trotzdem. Unser Makler meinte das ist wie bei Elektro,an kann alles selbst machen, nur muss irgendein Profi den Kopf dafür hinhalten

Und soweit ich weiß brauchst du den Energieausweis nur vom Sollzustand wenn du umbaust, bzw muss dir der Verkäufer ohnehin einen Energieausweis übergeben, ohne kann er gar nicht verkaufen.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Vitoconnect mit Vitocal WP300G