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Den Heizungstausch hat doch früher niemand gemeldet, hat's der Rauchfangkehrer damals abgenommen? Wenn ja sehe ich dein Problem nicht |
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Grundsätzlich benötigt jede bauliche Maßnahme eine Genehmigung von der Baubehörde. (Anzeigepflicht oder Baugenehmigung) Der Rauchfangkehrer nimmt die feuerpolizeilichen Aufgaben in Vertretung der Baubehörde war kann mich aber auch irren . Kann sein dass er die Anlage und den Rauchfang für IO befunden hat. Das ist aber keine baurechtliche Genehmigung soweit ich das verstehe. Fakt ist soweit ich es recherhieren konnte, es leigt keine baurechtliche Genehmigung für die Heizung vor. Im Verkaufsprozess ist ein Makler vorgeschalten (Durchlauferhitzer ) bei dem man immer alles hinterfragen muss und der immer sagt "ist alles kein Problem" . Er will halt ohne Probleme verkaufen die Realität ist eine andere Lg Bernhard aus Kärnten |
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Hallo bernar, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Nachträgliche Genehmigung Ölheizung Kärnten |
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Nochmal ich versteh das Problem nicht, wir haben vor 20 Jahren zur Ölheizung einen Holzvergaser gestellt und vor 15 Jahren die Ölheizung erneuert, auch der heurige Heizungstausch auf Holz/Pellets wurde der Gemeinde nicht mitgeteilt durch uns, mache ich aber noch weil's die Gemeinde fördert Im Bestandsbau juckt es kein Schwein, einzig die Abgasmessung wollens jetzt alle paar Jahre, da schreibt dir der Rauchfangkehrer eine Rechnung und trägt die Werte in die Datenbank ein, ich meine dass das mittlerweile alle Bundesländer so machen (müssen), im worst case musst du irgendwann einen Katalysator einbauen oder eben die Heizung tauschen, spätestens wenn's den Geist aufgibt musst dir eh was überlegen Wir hatten auch keine Probleme bei der Raus aus Öl Förderung Als irgendwann dein Haus in spe gebaut wurde wird mal jemand eine Heizart eingetragen haben Lass dir schriftlich vom Makler geben, dass alles seine Ordnung hat und wenn's doch nicht so ist verlangst Schadenersatz |
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Beim jetzigen Besitzer wird wohl keiner nachgesehen haben. Aber sobald eine Änderung mit einer gewissen Größe machst brauchst einen Energieausweiß und da muss dann die Heizungsart angegeben werden. Ab dann fängt das Problem an. Eine nichtgenehmigte Heizung ist auch bei der Versicherung ein Problem, im einem Schadensfall können die sich schadlos halten. Steht in jedem Versicherungsvertag " das Gebäude muss nach den baulichen Vorschriften ausgeführt sein" Verstehe schon solange sich keiner was macht oder nix passiert ist es wurscht, aber ganz trivial ist die Sache auch nicht. Es gibt halt mal Bauvorschriften die grundsätzlich einzuhalten sind. Kommt immer auf den Sachbearbeiter an. In unser Gemeinde kenne ich einige Fälle, wo keine Bauanzeige bei Heizungstausch gemacht wurde und die Bauwerber eine Bestätigung von der Gemeinde für die Förderung wollten ==> Konsequenz Anzeige bei der BH wegen nicht Einhaltung der Bauvorschrift mit ein paar Hunderten Strafe, dann nachträgliche Bauanzeige einbringen und wenn alles korrekt ist gibt es die Bestätigung von der Gemeinde für die Förderung. Bauvorschriften sind eben grundsätzlich einzuhalten Das mit dem Schadenersatz ist halt auch meist eine langwierige Sache mit oft ungewissen Ausgang was nur Nerven und Geld kostet. Das will ich mir einfach ersparen. Muss mall mit der Baubehörde von der Gemeinde reden da werd ich wohl nicht herumkommen. |
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Hallo bernar, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Bauliche Vorschriften beziehen sich eher darauf, dass die Anlage nicht von einem Pfuscher errichtet wurde. Wenn der Rauchfangkehrer die Anlage abnimmt und ein Protokoll erstellt passt es auch, unserer Versicherung war bspw die Rechnung vom Installateur genug, Protokoll vom Rauchfangkehrer bekommen sie trotzdem. Unser Makler meinte das ist wie bei Elektro,an kann alles selbst machen, nur muss irgendein Profi den Kopf dafür hinhalten Und soweit ich weiß brauchst du den Energieausweis nur vom Sollzustand wenn du umbaust, bzw muss dir der Verkäufer ohnehin einen Energieausweis übergeben, ohne kann er gar nicht verkaufen. |
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