« Photovoltaik / PV  |

Netzbezugsrecht erhöhen OÖ

Teilen: facebook    whatsapp    email
BETA: Zusammenfassung anzeigen
 1  2 ...... 3 
  •  bluefox
7.2. - 3.12.2022
54 Antworten | 19 Autoren 54
54
Hallo!

Wir sind gerade in der Planungsphase für die Sanierung eines EFH. Aktuell ist in dem Haus eine Wohneinheit und ein Netzbezugsrecht von 25A (4kW) vorhanden. Nach dem Umbau werden in dem Haus zwei Wohneinheiten untergebracht sein. 

Das Satteldach hat eine Brutto-Fläche von rund 200m² mit einer NO bzw SW-Ausrichtung und 20° Dachneigung. Als bekennender Fan der "Mach das Dach voll"-Fraktion planen wir, das Dach abzüglich der anderen Nutzflächen (Kamin, Wartungspfad, Gaube) komplett mit PV-Modulen zu belegen - aber dazu wird es sicher später noch einen Beitrag geben. 

Ich bin nun am überlegen, ob es bereits jetzt in der Planungsphase sinnvoll ist, Netzbezugsrechte nachzukaufen, um nicht bis zur finalen Umsetzung durch Netz-Überlastung etc. komplett ausgebremst zu werden. Weiters wird es wohl auch bezugsseitig Sinn machen das Netzbezugsrecht zu erhöhen (geplant 2x E-Auto, Wärmepumpe, eine Zapfstelle mit DLE ..)

In einem anderen Beitrag hier im Forum (ich finde leider den Beitrag nicht mehr) habe ich nun aber gelesen, dass man bei Bewilligung einer PV automatisch das Netzbezugsrecht sozusagen dazugeschenkt bekommt von der Netz OÖ. Ist diese Info so korrekt?

Bis zur finalen Umsetzung der PV wird es voraussichtlich ca. noch 1-2 Jahre dauern.

Ist diese Info noch aktuell bzw. wie würden die Profis an das Thema herangehen? 

Danke für euren Rat!

  •  fudi6489
  •   Silber-Award
7.2.2022  (#1)
Servus

Ich kann nur meine Gedankengänge schildern, da ich den Hausanschluss selbst noch nicht erweitert habe und dies auch als Kostengründen nicht einplane.

Dass die Netz OÖ einem den stärkeren Hausanschluss schenken kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, aus welchen Grund sollten sie dies machen?

Hier siehst du dass es hier um keine Kleinigkeit geht: https://www.netzooe.at/Netzbereitstellungsentgelte-2.pdf

Ich denke dass es die nächsten Jahre sicherlich Vorteile geben wird wenn du einen stärkeren Anschluss dein Eigen nennst, wenn man aber die Glaskugel bedient und 10-20 Jahre in die Zukunft schaut stelle ich mir dieses Szenario eher kompliziert vor.

Es wird einer Intelligenz bedürfen die zentral alle Haushalte steuert, damit die Autos schnell aber nacheinander beladen werden. Oder auch konstant mit wenig Energie, aber für die Leute die schnell laden möchten muss es Kapazitäten geben.
Genau so wird es seitens der Netzbetreiber irgendwann Mechanismen geben um die Einspeisung unter gewissen Umständen zu drosseln um eine Überlastung des Netz zu verhindern, kann mir gut vorstellen dass in Zukunft die Wechselrichter die aktuelle Leistung an den Netzbetreiber weiterleiten müssen.

Ein Freund hat mir erzählt dass dessen Bekannter in einer ganz neu erbauten Siedlung, nur eine Zusage für eine 5KWp von der Netz OÖ erhalten hat. Hier kann man meiner Ansicht schon ganz gut erkennen wohin die Reise geht und dass unser Netz einfach nicht für manche Szenarien ausgelegt ist, deswegen glaube ich dass es im praktischen Fall (alle haben ein E-Auto) diese garantierten Leistungszusagen nicht geben wird. Als Grund wurde genannt: "Das jeder die Möglichkeit einer PV bekommen sollte" , was ich auch als Dezentralisierung so sehen würde.

Ist natürlich viel Zukunftsmusik und ich kann und werde mich hoffentlich auch täuschen, ich kann mir nur nicht vorstellen wie es infrastrukturell funktionieren soll.

Liebe Grüße
Jürgen

1
  •  dyarne
  •   Gold-Award
7.2.2022  (#2)
ich freu mich auch auf deine antworten, denn wir sind in einer sehr ähnlichen situation.

wir haben vor 12 jahren saniert und damals eine 5,1kwp PV per contracting errichtet die uns jetzt bald gehört. jetzt ist der ausbau in planung...

ebenfalls 2 wohneinheiten, ebenfalls 2 e-autos, ebenfalls wärmepumpe...


2022/20220207860814.jpg

2022/2022020764038.jpg

unsere PV erzeugt - trotz ungünstiger dachausrichtung - bilanziell
- den hausstrombedarf beider wohneinheiten
oder
- das doppelte des wärmestrombedarfs der wp für heizung&warmwasser
oder
- den mobilitätsstrombedarf beider e-autos
(wir fahren seit 3 jahren nur mehr elektrisch)

für die jüngeren unter uns... emoji
die PV anlage hatte damals einen virtuellen kaufpreis von € 24.0000,- und kurz zuvor einen einspeisetarif von 45 ct/kwh

1
  •  dyarne
  •   Gold-Award
7.2.2022  (#3)

zitat..
fudi6489 schrieb: Es wird einer Intelligenz bedürfen die zentral alle Haushalte steuert, damit die Autos schnell aber nacheinander beladen werden...

zitat..
fudi6489 schrieb: Hier kann man meiner Ansicht schon ganz gut erkennen wohin die Reise geht und dass unser Netz einfach nicht für manche Szenarien ausgelegt ist, deswegen glaube ich dass es im praktischen Fall (alle haben ein E-Auto) diese garantierten Leistungszusagen nicht geben wird...

die konkreten roadmaps für den netzausbau gibt es ja schon. die sind ziemlich harmlos. ein paar trafos werden nachgerüstet, die ersetzten rutschen nach...

e-mobil zuhause laden ist ja keine höhere leistung als ein e-herd. niemand braucht zuhause einen schnellader. hatte bisher ja auch niemand eine tankstelle zuhause ... emoji

zur gleichzeitigkeit: schon jetzt hätten wir einen blackout wenn alle zugleich den staubsauger oder wasserkocher einschalten. nur - diesen fall gibt es halt nicht...

die entzerrung der ladelast kann ganz einfach über den stundenvariablen strompreis erfolgen, da braucht man auch nix fernsteuern...

hier meine stromrechnung vom dezember, dem schlimmsten monat seit es strompreise gibt...
(blau die preiskurve, grün die bezugskurve)
7ct/kwh eingespart nur durchs laden zu den 'richtigen' zeiten...


2022/20220207507968.jpg

2022/20220207852139.jpg

man braucht sich ja nur zu erinnern wie das früher beim sprit war. da mußte sogar eine regelung eingeführt werden daß nur mehr einmal am tag der preis geändert werden darf. wegen centbeträgen wurde dann gerätselt ob man besser am weg zur oder am weg von der arbeit tankt...

das 'regelt' schon die preisdynamik...

hier ein paar tagespreiskurven der letzten woche...


2022/20220207190132.png

2022/20220207661024.png

2022/20220207396450.png

2022/20220207345861.png

1


  •  Gawan
  •   Gold-Award
7.2.2022  (#4)
Hab ich das mit dem Bezugsrecht richtig verstanden - aktuell hab ich 3 x 25A (=3 x 4kW)
Um auf 3 x 40A (=3 x 12kW) zu erweitern zahl ich einmalig 3000,- EUR ?
Das kommt mir doch recht schnäppchenhaft vor für die Möglichkeiten die das dann bietet :)

1
  •  fudi6489
  •   Silber-Award
7.2.2022  (#5)
Ich glaube dass es die Differenz ist von den beiden Summen, sollten also um die 2000€ sein.
Berechnung 8x249,60€

1
  •  WHRA141
7.2.2022  (#6)
Ich hätte hierzu auch eine Verständnisfrage. 
Ich habe von Netz OÖ für meine in Planung befindliche PV-Anlage eine Netzzugangszusage von 27kW erhalten. Ich habe dann gemäß dieser ein Netzzutrittspauschale von 15€ pro kW zu entrichten (405€). 
Unter Netzbereitstellung ist folgendes angeführt: 
Bei Bezugsanlagen mit einer Überschussanlage muss das Bezugsrecht (Sicherungsnennstromstärke bzw. Leistung nach 3-Spitzen-Mittel) dem tatsächlichen Verbrauchsverhalten entsprechen. Falls im Zuge der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage festgestellt wird, dass das Bezugsrecht ihrer Verbrauchsstelle dem Verbrauchsverhalten nicht mehr entspricht, erfolgt gemäß AVB Anhang I, Punkt 2.1.2 lit. C eine Nachverrechnung.


Wenn ich das nun richtig verstanden habe, würde bei der notwendigen Erhöhung der NZHS auf Grund der PV-Anlage erstmal kein höheres Netzbereitstellungsentgelt - als mein derzeit vorhandenes 3x 25A (4kW) - erforderlich werden, solange sich meinem Verbrauchsverhalten nicht ändert und ich nicht mehr Leistung als bis dato - eben die 3x25 (4kW) beziehe. 
Ist das richtig so oder muss ich bei Erhöhung der NZHS (jetzt mal grundsätzlich nur wegen der PV notwendig) auch ein höheres Netzbereitstellungsentgelt entrichten?
 
 


1
  •  gsilly
  •   Gold-Award
7.2.2022  (#7)
wie passen 27 kW netzzusage mit den 25 A sicherungen zusammen? die vertragen ja eigentlich nur rund 17 kW.
für mich klingt das so als ob du die sicherung auf 40 A erhöhen darfst ohne zusätzlichen netzbezug zu zahlen. wenn ich es richtig verstanden habe geht das bei uns in der stmk. nur in kombination mit 1/4 h leistungsmessung. ist das in oö wirklich so easy?

1
  •  WHRA141
7.2.2022  (#8)
 

zitat..
gsilly schrieb:

wie passen 27 kW netzzusage mit den 25 A sicherungen zusammen? die vertragen ja eigentlich nur rund 17 kW.
für mich klingt das so als ob du die sicherung auf 40 A erhöhen darfst ohne zusätzlichen netzbezug zu zahlen. wenn ich es richtig verstanden habe geht das bei uns in der stmk. nur in kombination mit 1/4 h leistungsmessung. ist das in oö wirklich so easy?

Die 27kW passen natürlich nicht mit meinen "derzeitigen" 25A NZHS zusammen, 
deshalb muss ich ja auch auf 40A erhöhen - hätte mich klarer ausdrücken sollen
und ich habs auch so verstanden, dass ich die NZHS auf 40A erhöhen darf ohne zusätzlichen Netzbezug zu zahlen.  
SmartMeter mit Möglichkeit zu 1/4 h Leistungsmessung habe ich schon 


1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.2.2022  (#9)
ich hab in meiner Zusage (erhöhung von 22 auf 30kw) folgenden Absatz gefunden:

Falls im Zuge der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage festgestellt wird, dass das Bezugsrecht ihrer Verbrauchsstelle dem Verbrauchsverhalten nicht mehr entspricht, erfolgt gemäß AVB Anhang I, Punkt 2.1.2 lit. C eine Nachverrechnung.Nach der positiven technischen Überprüfung und Inbetriebnahme Ihrer Anlage wird die Netz OÖ GmbH einen entsprechenden Netzzugangs- und Betriebsführungsvertrag, auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Netz OÖ GmbH mit Ihnen abschließen.Netzzutrittsentgelt für ErzeugungsanlagenFür den Netzanschluss von Parallelbetriebsanlagen ist ein pauschaliertes Netzzutrittsentgelt entsprechend folgender Tabelle vom Netzkunden zu leisten.
Anlagengröße Entgelt0 bis 20 kW 10 € pro kW21 bis 250 kW 15 € pro kW251 bis 1.000 kW 35 € pro kW1.001 bis 20.000 kW 50 € pro kWmehr als 20.001 kW 70 € pro kW

d.h. wahrscheinlich bekomme ich die Abrechnung sobald ich die Anlage in Betrieb nehme 
das wären dann aber nur 8 (kw) * 15 EUR !?


1
  •  gsilly
  •   Gold-Award
8.2.2022  (#10)
die frage ist wie netz oö diese passage kontrolliert bei direktmessung?

zitat..
Gawan schrieb: Falls ... festgestellt wird, dass das Bezugsrecht ihrer Verbrauchsstelle dem Verbrauchsverhalten nicht mehr entspricht,

falls sie "zweifel" haben müsstest lt. diesem dokument (https://www.netzooe.at/Netzbereitstellungsentgelte-2.pdf?ch=OB68zcvz&:hp=3;2;de) für 40 A eben 8 kW x 208.- = 1664.- netto nachkaufen. finde ich für einmalig aber auch noch ok.

in der stmk. wirst in so einem fall (falls ich es richtig verstanden habe), zumindest für 1 jahr auf 1/4h messung umgestellt. danach hast ja quasi bewiesen dass du eh nicht so hohen bezug hast und darfst wieder zurück zur direktmessung.

edit: @Gawan
bei 30 kW engpassleistung kommst aber mit der 40 A sicherung nicht mehr aus und müsstest auf 50 A (20 kW) erhöhen. das kostet dann im zweifelsfall schon nochmal deutlich mehr. oder sind es eh 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und die wechselrichterleistung entsprechend geringer damit du mit 40 A durchkommst?

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo bluefox,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netzbezugsrecht erhöhen OÖ

  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.2.2022  (#11)
Ja du hast natürlich Recht ! es sind kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]


2022/20220208641266.png
Wobei ich keine Ahnung hab was die 53 kVa Stromrichterleistung und 20,9 Rückleistungsbeschränkung bedeuten mögen

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.2.2022  (#12)
Ich nach Abschluss der Erweiterung eine Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber erforderlich ? (Leistung der WR WR [Wechselrichter] hat sich nicht geändert) oder kann ich mir dies sparen ?

1
  •  fudi6489
  •   Silber-Award
16.2.2022  (#13)
@bluefox 

Ich muss meine Aussagen von Beitrag #2 zum Glück korrigieren.
Wie du vermutet hast ist eine Erhöhung der Einspeiseleistung kostenlos, bei 35A fallen keine Umbauten an, bei 40A muss der Querschnitt in der Verteilung auf 16mm² erhöht werden und bei 50A auf 25mm² und es ist eine zusätzliche Messeinrichtung von Nöten.

Die Kosten für die Erhöhung der Bezugsleistung stehen im Link im zweiten Beitrag.

Ich würde aber die Anlage einmal mit Vollbelegung planen und zur NetzOÖ schicken ob es netztechnisch überhaupt so realisiert werden kann bevor du dir zuviele Gedanken machst.

Liebe Grüße 
Jürgen

1
  •  Bear89
15.4.2022  (#14)
Hallo, vl könnt ihr mir kurz Info geben bzw mir weiter helfen. 
Bin im Netz von LinzNetz hab eine Antrag zur Netznutzungs mit Engpassleistung von ~19kWp bekommen.
Angedacht so gut wie fix ist ein Anlage mit ~17kWp + WR mit 10kw+Akku(WR schafft dann 10+5kWp in Akku). 3 seitige Ausrichtung (O/S/W).

1) Absicherung Haus 25A muss ich hierzu was umbauen? (Lt LinzNetz kein umbau notwendig.

2)Sollte ich die Anlage so realisieren verliere ich dann dann die Einspeiseleistung von 9 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] da der WR WR [Wechselrichter] nicht mehr schafft oder bleibt diese bestehen bzw. wir abgesenkt da ja Module mit 17,3kWp verbaut sind/werden.

Sollte mir die Einspeißung runtergesetzt werden wirds wohl ein 17-20kWp WR WR [Wechselrichter] ohne Akku werden.

Danke!!




1
  •  npalko
15.4.2022  (#15)
Mal eine doofe Basis Frage dazu.
In OÖ sind bei 3x25Ampere ein Netzbezugsrecht von 4 kw dabei.

Heisst das 4kw pro Phase? Oder Gesamt? Check das irgendwie nicht.

1
  •  Fani
15.4.2022  (#16)

zitat..
npalko schrieb:

Mal eine doofe Basis Frage dazu.
In OÖ sind bei 3x25Ampere ein Netzbezugsrecht von 4 kw dabei.

Heisst das 4kw pro Phase? Oder Gesamt? Check das irgendwie nicht.

Gesamt 

1
  •  npalko
15.4.2022  (#17)
Dann bin ich ka laufend drüber wenn die Kreissäge läuft, gar net zu schweigen wenn ich mir mal ein E-Auto kauf, und mit 11 oder 22kw laden will oder?

1
  •  DrShouter
  •   Bronze-Award
15.4.2022  (#18)
4kw = Dauerleistung und nicht Spitzenleistung.

Willst du 24/7 mit 11kw dein E-Auto laden steht bald der Netzanbieter vor der Tür und wird dir dein Netzbezugsrecht erhöhen. Praktisch lädt das Auto aber nur 2-3h pro Tag mit 11kw, daher auch kein Problem für einen 4kw Anschluss.

1
  •  Fani
15.4.2022  (#19)

zitat..
DrShouter schrieb:

4kw = Dauerleistung und nicht Spitzenleistung.

Willst du 24/7 mit 11kw dein E-Auto laden steht bald der Netzanbieter vor der Tür und wird dir dein Netzbezugsrecht erhöhen. Praktisch lädt das Auto aber nur 2-3h pro Tag mit 11kw, daher auch kein Problem für einen 4kw Anschluss.

Maßgeblich für die künftige monatliche Berechnung es Netzentgeltes wird der höchste monatliche Viertelstundenwert sein. 

Von den höchsten monatlichen 15Minuten Werten dann das Mittel im Jahr. 

1
  •  npalko
15.4.2022  (#20)
Ab wann?
Sollte man vorher schon was höheres kaufen?

1
  •  DrShouter
  •   Bronze-Award
15.4.2022  (#21)

zitat..
Fani schrieb:

──────
DrShouter schrieb:

4kw = Dauerleistung und nicht Spitzenleistung.

Willst du 24/7 mit 11kw dein E-Auto laden steht bald der Netzanbieter vor der Tür und wird dir dein Netzbezugsrecht erhöhen. Praktisch lädt das Auto aber nur 2-3h pro Tag mit 11kw, daher auch kein Problem für einen 4kw Anschluss.
───────────────

Maßgeblich für die künftige monatliche Berechnung es Netzentgeltes wird der höchste monatliche Viertelstundenwert sein. 

Von den höchsten monatlichen 15Minuten Werten dann das Mittel im Jahr.

Reden wir jetzt von den Netzgebühren oder den Gebühren für das Bezugsrecht?

Dachte die können eh nicht wirklich was nachkontrollieren da die Smartmeter e alle noch ziemlich "unsmart" sind und daher ein überschreiten der 4kw Grenze nur bei einer Stichprobenprüfung auffällt?


1
 1  2 ...... 3 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next