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Netzugangsrecht und Erweiterung

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  •  alex1289
25.10. - 26.10.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Habe gehört, dass bei einigen EVUs mittlerweile nur mehr maximal die Leistung bewilligt wird für die man auch das Bezugsrecht hat.
Bei Linz Ag ist das z.b. 4 kw bei 25 A NZS und 7 kw bei 35 A NZS.
Kann das jemand bestätigen?

Habe auch gehört, dass es bei einer Netzanfrage für eine Erweiterung passieren kann, dass das nach hinten los geht und man auch im Bestand eingeschränkt wird (z.B. 15 kW wird auf 7 kW eingeschränkt). Kann mir das aber nicht vorstellen, da dies ja bereits bewilligt wurde. Ich denke am "Einspeiserecht" vom Bestand kann keiner mehr rütteln? 

  •  Solarbuddys
25.10.2022  (#1)
Können wir nicht bestätigen, aber wir sagen jedem (ausser wir vergessen mal) mit dem wir ein Projekt machen dass man sich auf die Phase 2 des Wahnsinns vorbereiten soll.

Bezugsrecht BEWUSST einmalig höher kaufen. Was DIR gehört gehört DIR ! 

Einschränkung des Einspeiserechts bei Neuanfrage (unsere Erfahrung) NUR wenn wu einen Wechselrichter dann verwendest der weniger Leistung (AC-kW) hat als der Bestands-WR. Wobei das bei einer Erweiterung irgendwie null logisch wäre, also demnach eher ausgeschlossen 

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Hallo alex1289,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netzugangsrecht und Erweiterung

  •  alex1289
26.10.2022  (#2)
Ok, danke für deine Einschätzung!

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