Habe gehört, dass bei einigen EVUs mittlerweile nur mehr maximal die Leistung bewilligt wird für die man auch das Bezugsrecht hat.
Bei Linz Ag ist das z.b. 4 kw bei 25 A NZS und 7 kw bei 35 A NZS.
Kann das jemand bestätigen?
Habe auch gehört, dass es bei einer Netzanfrage für eine Erweiterung passieren kann, dass das nach hinten los geht und man auch im Bestand eingeschränkt wird (z.B. 15 kW wird auf 7 kW eingeschränkt). Kann mir das aber nicht vorstellen, da dies ja bereits bewilligt wurde. Ich denke am "Einspeiserecht" vom Bestand kann keiner mehr rütteln?
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