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Wäre in diesem Falle ein Carport bzw. ein Nebengebäude auf einem unterirdischen Keller im Bauwich, welcher ein statisch konstruktiv verbundener Bauwerksteil des Hauptgebäudes wäre, möglich oder nicht? Bauwerke im Bauwich sind grundsätzlich möglich, wenn diese eine bestimmte Größe und Höhe nicht überschreiten. Statisch müssen diese Gebäude als unabhängig errichtet werden (Quasi Statisch nicht mit dem Hauptgebäude verbunden). |
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Sobald zwischen dem Nebengebäude und dem Hauptgebäude eine statische oder konstruktive Verbindung besteht, ist es nicht bewilligungsfähig. Dabei ist es vollkommen egal, ob die Verbindung horizontal oder vertikal vorhanden ist. Muss nicht zwingend so sein. Aber vermutlich kämpfst du hier an einem Bestandsgebäude, bei dem weder eine vertikale noch eine horizontale Trennung (wirtschaftlich) herstellbar ist? Bei Neuplanung kann meist schon der im Bauwich befindliche Kellerteil vom Hauptgebäude getrennt ausgeführt werden. Quasi als unterkellertes Nebengebäude. Unter Voraussetzung der möglichen Lastableitung könnte mittels einer weiteren Decke sogar eine horizontale Trennung realisiert werden. |
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