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NÖ: §4 Gebäudebegriff - unterirdische statisch konstruktive Verbindung [NÖ]

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  •  ProjectX
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16.11.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo!

Habe eine Verständnisfrage zum "Gebäudebegriff"
-> §4 Z.15: "Gebäude: ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen, wobei alle statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten"

Ein Gebäude also z.B. ein Haus, hat ja auch unterirdische Teile wie einen Keller oder eine Bodenplatte, welche dadurch nicht als Gebäudeteile sondern nur als Teile des gesamten Bauwerks (bestehend eben aus dem oberirdischen Teil = Gebäude, und den unterirdischen Bauwerksteilen) zu bewerten wären. 

Ein (unterirdischer) Keller dürfte ja nach §49 (1) auch in die Bauwiche ragen, da dieser nicht als Gebäude(teil) zu werten ist. Wenn darauf nun aber ein Nebengebäude oder Carport etc. errichtet werden würde, würde eine unterirdische statisch konstruktive Verbindung über unterirdische Bauwerksteile zwischen zwei Gebäuden bzw. einem Gebäude und einer baulichen Anlage deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (Carport), geschaffen werden, die beiden (oberirdischen) Gebäude (oder Gebäude & Carport) selbst aber wären ohne (oberirdische) statisch konstruktive Verbindung.

Wäre in diesem Falle ein Carport bzw. ein Nebengebäude auf einem unterirdischen Keller im Bauwich, welcher ein statisch konstruktiv verbundener Bauwerksteil des Hauptgebäudes wäre, möglich oder nicht?

Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  Thomas1994
16.11.2023  (#1)
Wäre in diesem Falle ein Carport bzw. ein Nebengebäude auf einem unterirdischen Keller im Bauwich, welcher ein statisch konstruktiv verbundener Bauwerksteil des Hauptgebäudes wäre, möglich oder nicht? 

Bauwerke im Bauwich sind grundsätzlich möglich, wenn diese eine bestimmte Größe und Höhe nicht überschreiten. Statisch müssen diese Gebäude als unabhängig errichtet werden (Quasi Statisch nicht mit dem Hauptgebäude verbunden).


2023/20231116389743.png

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
16.11.2023  (#2)

zitat..
ProjectX schrieb: Wäre.... ein Nebengebäude auf einem unterirdischen Keller im Bauwich, welcher ein statisch konstruktiv verbundener Bauwerksteil des Hauptgebäudes wäre, möglich oder nicht?

Sobald zwischen dem Nebengebäude und dem Hauptgebäude eine statische oder konstruktive Verbindung besteht, ist es nicht bewilligungsfähig.
Dabei ist es vollkommen egal, ob die Verbindung horizontal oder vertikal vorhanden ist.

zitat..
ProjectX schrieb: .......[ref]ProjectX:75429_1#75429[/ref]Wenn darauf nun aber ein Nebengebäude oder Carport etc. errichtet werden würde, würde eine unterirdische statisch konstruktive Verbindung über unterirdische Bauwerksteile zwischen zwei Gebäuden bzw. einem Gebäude und einer baulichen Anlage deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (Carport), geschaffen werden

Muss nicht zwingend so sein.

Aber vermutlich kämpfst du hier an einem Bestandsgebäude, bei dem weder eine vertikale noch eine horizontale Trennung (wirtschaftlich) herstellbar ist?

Bei Neuplanung kann meist schon der im Bauwich befindliche Kellerteil vom Hauptgebäude getrennt ausgeführt werden. Quasi als unterkellertes Nebengebäude. 

Unter Voraussetzung der möglichen Lastableitung könnte mittels einer weiteren Decke sogar eine horizontale Trennung realisiert werden.


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