Da leider der ursprüngliche Beitrag als gelöst markiert ist hier noch einmal:
Wir haben ein Haus gekauft, dass leider zu nah an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht. Die 3m sind nicht eingehalten.
Im ursprünglichen Einreichplan ist das so nicht erkennbar, also nicht genehmigt.
Im Zuge der Neueinreichung wegen Zubau wurde dieser Abstand jetzt genehmigt. Kann man das jetzt als rechtsbindend betrachten oder kann es uns trotz allem passieren dass da irgendwann mal ein Nachbar eine Anzeige,... macht?
Uns wurde von der Gemeinde mitgeteilt dass es eine Benützungsbewilligung gibt und das so reicht. Dazu lese ich aber im Netz immer kontroverse Aussagen.
Im Zuge des Zubaus wurde ein neuer Einreichplan erstellt. In diesem ist ersichtlich dass der Abstand nur 2,10 beträgt und das wurde so genehmigt.
In Anführungsstriche habe ich es gesetzt weil ich mir frage ob etwas rechtskonform genehmigt werden kann, was ja laut Gesetz eig untersagt ist. Ich frage mich ob das Gesetz hier nicht stärker gewichtet...
Gesamten Text anzeigen