Hallo,
auf unserem Grundstück (Bauland-Wohngebiet, Bebauunsplan o,I,II) möchten wir im hinteren Bauwich ein Gartenhaus mit ca. 15 m2 aufstellen. Dort sollen im Winter die Gartenmöbel gelagert werden und im Sommer wollen wir dort schon auch sitzen und ein Glas trinken. Nach §4 der NÖ Bauordnung Pkt 15 dürfen in Nebengebäuden keine Aufenthalträume sein und nach Pkt 2. sind Aufenthaltsräume Räume zum LÄNGEREN Aufenthalt von Personen bestimmt.
Wir würden gerne wissen, ob ein GELEGENTLICHER Aufenthalt in einem Gartenhaus dieses
nicht als Aufenthaltsraum definiert und wir es damit im hinteren Bauwich errichten dürfen (natürlich nicht höher als 3m)?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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