Hallo,
Ende vorigen Jahres haben wir vom Finanzamt 2 Briefe bekommen:
"Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2017 Fortschreibungsveranlagung gemäß § 21 GrStG 1955"
"Einheitswertbescheid zum 01.01.2017 Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955"
Durch diese Änderung, ändert sich jetzt auch die Grundsteuer und rückwirkend bis 2017 gibts natürlich eine ordentliche Nachzahlung.
Wie kommt es zu dem?
Hängt das mit dem Hausbau zusammen? Die Abnahme dafür war 2016.
Oder ist das irgendwas anderes? Bauklassenänderungen oder irgendsowas?
Danke
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