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Welches Bundesland? In NÖ: Grundsätzlich ist eine Teilung möglich, wenn beide Grundstücksteile bebaubar bleiben. Es gelten die Abstände dann aber pro Grundstück (also pro Grundstücksnumner, die gemeinsame EZ ist dabei egal), dh du kannst die Zufahrt des einen nicht als Bauwich des anderen verwenden. |
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Ich würde die Parzellen vertikal teilen und die der Straße nähere mit einem Servitut belegen... voila, Bauwich fertig |
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Ja, kann man. Nur die Hälfte davon, also 1,75 m kannst du zum Bauwich daneben anrechnen. Beispiel: wenn du max. 6m hoch baust, dann muss du 3m Bauwich einhalten. 1,75m davon kannst du auf die Fahne anrechnen. Und somit sind zusätzlich 1,25 m von der Grenze des Fahnengrundstückes einzuhalten. So wie du es gezeichnet hast, gehts also nicht! Diese Formulierung ist ein bisschen "wirr"! Mit "Einlagezahl" hat das alles nichts zu tun. Es geht immer um "Grundstücke" und deren Grenzen. Und von diesen Grenzen sind allenfalls Abstände einzuhalten: einerseits Bauwich, andererseits auch wegen Brandschutz. "Punktparzelle" gibts nicht (mehr)! Steht im Threadtitel! Stimmt nicht. Wie ich oben schon sagte: die halbe Fahne kann man zum Bauwich zählen. Ist eine mögliche Variante - es gilt halt Vor- und Nachteile abzuwägen. Anmerkung der Vollständigkeit halber: derzeit geht das mit einem Servitut nicht. Man kann sich nicht selbst ein Servitut einräumen. Dazu braucht es 2 verschiedene Eigentümer. Wie überhaupt: so einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Da sind viele Aspekte zu bedenken und abzuwägen. Diese musst aber DU beantworten, das können wir dir hier nicht sagen. Wieviel "Einsparung" versprichst du dir eigentlich davon? Wie groß sind eigentlich die Flächen (gesamt bzw. geteilt)? Wird auf dem Fahnengrundstück wirklich nie was gebaut? Kann die sehr enge (naheliegende) Grundgrenze zum Haus deine Planung (auch zukünftige) einschränken? Grenzen sind immer eine gewisse Einschränkung ..... |
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Hallo bianic, bautech und Karl10, erstmal danke für eure Antworten! ich möchte noch mal weiter nachfragen: ich verwende bei meinen Planungen immer die gesamte EZ und nicht die einzelnen Grundstücksnummern - hatte auch noch nie eine Retoure damit. Die Liegenschaft ist knapp 100m lang und liegt zur Gänze im Bauland - Aufschließung sind 30.000 Euro und durch eine Teilung stelle ich mir eine Erparnis von 20.000 Euro vor. Eine Bebauung der Fahne ist nicht geplant - Obstbäume etc. @Karl10 wo kann ich das mit der halben Fahne in der Bauordnung oder Raumordnung nachlesen - ich habe das noch nie sehen? danke vielmals für euren Beitrag |
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Welche "Planungen" sind das? Im Baurecht zählt immer das Grundstück bzw. bei einigen wenigen Themen der "Bauplatz". Du wirst "Einlagezahl" im Baurecht nirgendwo finden (mit einer einzigen Ausnahme, um die es hier aber überhaupt nicht geht). Also gehts um eine Grundstücksgröße von 1.500m² (oben gibst du 15m Grundstücksbreite an). Bei €30.000.- Aufschließungsgebühr leitet sich daraus ein Einheitssatz von ca. €620.- ab. Wenn man mit diesem Einheitssatz die Aufschließungsgebühr von €10.000.- für deinen abzuteilenden Bauplatz zurückrechnet, dann kommt man auf eine Grundstücksgröße von knapp 170m²!! Ich glaub, da ist in deiner Rechnung irgendwo ein Denkfehler?! Kann sich also irgenwie nicht ausgehen! §50 Abs. 4 NÖ Bauordnung |
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vielen Danke für die Hilfe |
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