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[NÖ] Grundstücksteilung um Aufschließungsabgabe zu sparen

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  •  cgrue
25.2. - 28.2.2022
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo Ihr Lieben,
meine Frage vorab wäre kann man mit einer Grundstücksteilung die Aufschließungsabgaben reduzieren? Meine Fantasie ist die Teilung und Schaffung eines Bauplatzes und Fahnengrundstück.
Da  bei offener Bauweise ein Bauwich einzuhalten ist ergibt sich für mich die Frage: kann ich die 3,5m breite Zufahrt als Bauwich verwenden? 
die EZ ist die selbe nur eben zwei Grundstücksnummern

2022/20220225969413.png
Als "Grundstück" verwende ich die komplette EZ 5 - eine vereinigung wäre nicht notwendig das ich keine Grenzen überbaue schaffe nur quasi wieder eine "punktparzelle"
 
wie seht ihr das?
 
Danke LG
Christopher

  •  Bianci
26.2.2022  (#1)
Welches Bundesland?

In NÖ:
Grundsätzlich ist eine Teilung möglich, wenn beide Grundstücksteile bebaubar bleiben.
Es gelten die Abstände dann aber pro Grundstück (also pro Grundstücksnumner, die gemeinsame EZ ist dabei egal), dh du kannst die Zufahrt des einen nicht als Bauwich des anderen verwenden.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
26.2.2022  (#2)
Ich würde die Parzellen vertikal teilen und die der Straße nähere mit einem Servitut belegen... voila, Bauwich fertig 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.2.2022  (#3)

zitat..
cgrue schrieb: kann man mit einer Grundstücksteilung die Aufschließungsabgaben reduzieren?

Ja, kann man.

zitat..
cgrue schrieb: kann ich die 3,5m breite Zufahrt als Bauwich verwenden?

Nur die Hälfte davon, also 1,75 m kannst du zum Bauwich daneben anrechnen. Beispiel: wenn du max. 6m hoch baust, dann muss du 3m Bauwich einhalten. 1,75m davon kannst du auf die Fahne anrechnen. Und somit sind zusätzlich 1,25 m von der Grenze des Fahnengrundstückes einzuhalten. So wie du es gezeichnet hast, gehts also nicht!

zitat..
cgrue schrieb: Als "Grundstück" verwende ich die komplette EZ 5 - eine vereinigung wäre nicht notwendig das ich keine Grenzen überbaue schaffe nur quasi wieder eine "punktparzelle"

Diese Formulierung ist ein bisschen "wirr"! Mit "Einlagezahl" hat das alles nichts zu tun. Es geht immer um "Grundstücke" und deren Grenzen. Und von diesen Grenzen sind allenfalls Abstände einzuhalten: einerseits Bauwich, andererseits auch wegen Brandschutz. "Punktparzelle" gibts nicht (mehr)!

zitat..
Bianci schrieb: Welches Bundesland?

Steht im Threadtitel!

zitat..
Bianci schrieb: dh du kannst die Zufahrt des einen nicht als Bauwich des anderen verwenden.

Stimmt nicht. Wie ich oben schon sagte: die halbe Fahne kann man zum Bauwich zählen.

zitat..
bautech schrieb: Ich würde die Parzellen vertikal teilen und die der Straße nähere mit einem Servitut belegen...

Ist eine mögliche Variante - es gilt halt Vor- und Nachteile abzuwägen.

zitat..
bautech schrieb: und die der Straße nähere mit einem Servitut belegen...

Anmerkung der Vollständigkeit halber: derzeit geht das mit einem Servitut nicht. Man kann sich nicht selbst ein Servitut einräumen. Dazu braucht es 2 verschiedene Eigentümer. 

Wie überhaupt: so einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Da sind viele Aspekte zu bedenken und abzuwägen. Diese musst aber DU beantworten, das können wir dir hier nicht sagen.
Wieviel "Einsparung" versprichst du dir eigentlich davon?
Wie groß sind eigentlich die Flächen (gesamt bzw. geteilt)?
Wird auf dem Fahnengrundstück wirklich nie was gebaut?
Kann die sehr enge (naheliegende) Grundgrenze zum Haus deine Planung (auch zukünftige) einschränken? Grenzen sind immer eine gewisse Einschränkung .....

 

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  •  cgrue
27.2.2022  (#4)
Hallo bianic, bautech und Karl10,
erstmal danke für eure Antworten!

ich möchte noch mal weiter nachfragen: ich verwende bei meinen Planungen immer die gesamte EZ und nicht die einzelnen Grundstücksnummern - hatte auch noch nie eine Retoure damit. 
Die Liegenschaft ist knapp 100m lang und liegt zur Gänze im Bauland - Aufschließung sind 30.000 Euro und durch eine Teilung stelle ich mir eine Erparnis von 20.000 Euro vor. 
Eine Bebauung der Fahne ist nicht geplant - Obstbäume etc.

@Karl10 wo kann ich das mit der halben Fahne in der Bauordnung oder Raumordnung nachlesen - ich habe das noch nie sehen? 

danke vielmals für euren Beitrag

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.2.2022  (#5)

zitat..
cgrue schrieb: ich verwende bei meinen Planungen immer die gesamte EZ und nicht die einzelnen Grundstücksnummern - hatte auch noch nie eine Retoure damit.

Welche "Planungen" sind das?  Im Baurecht zählt immer das Grundstück bzw. bei einigen wenigen Themen der "Bauplatz". Du wirst "Einlagezahl" im Baurecht nirgendwo finden (mit einer einzigen Ausnahme, um die es hier aber überhaupt nicht geht).

zitat..
cgrue schrieb: Die Liegenschaft ist knapp 100m lang und liegt zur Gänze im Bauland - Aufschließung sind 30.000 Euro

Also gehts um eine Grundstücksgröße von 1.500m² (oben gibst du 15m Grundstücksbreite an). Bei €30.000.- Aufschließungsgebühr leitet sich daraus ein Einheitssatz von ca. €620.- ab. Wenn man mit diesem Einheitssatz die Aufschließungsgebühr von €10.000.- für deinen abzuteilenden Bauplatz zurückrechnet, dann kommt man auf eine Grundstücksgröße von knapp 170m²!! Ich glaub, da ist in deiner Rechnung irgendwo ein Denkfehler?!

zitat..
cgrue schrieb: durch eine Teilung stelle ich mir eine Erparnis von 20.000 Euro vor.

Kann sich also irgenwie nicht ausgehen!

zitat..
cgrue schrieb: wo kann ich das mit der halben Fahne in der Bauordnung oder Raumordnung nachlesen - ich habe das noch nie sehen?

§50 Abs. 4 NÖ Bauordnung

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  •  cgrue
28.2.2022  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: §50 Abs. 4 NÖ Bauordnung

vielen Danke für die Hilfe 


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