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[Nö] Umwidmung Gaststube zur Wohnung

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  •  cgrue
14.2. - 11.4.2023 1
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Hallo Liebes Forum,
ich stoße leider etwas an meine Grenzen und würde etwas Hilfe benötigen.

Ich habe ein bestehendes altes Gebäude - einen bewilligten konditionierten Bereich - ein Gasthaus. Nun soll darin eine Wohnung entstehen (Lokal wird aufgelassen).

Das "Gastzimmer" wird zum "Zimmer" und ein neues Bad und Küche werden eingebaut.
Ich denke mal es ist als neue Nutzungseinheit anzusehen > 50m²
(es sind nur interne bauliche Änderungen und keine Gesamtsanierung)

Nun ist meine Frage: wie ist damit umzugehen?
Fällt das Vorhaben unter §44 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) Absatz 1 Ziffer 2?
Abänderung von Gebäuden? -> nur interne Änderungen
wenn Ja ist dann ein Energieausweis für einen Neubau zu berechnen?

Es ist ja auch keine Änderung der Konditionierung - Heizung etc ist alles unverändert

Hoffe dass ich genau genug geschildert habe
Danke vorab schon!
lg
cgrue

  •  Ro78
11.4.2023  (#1)
Aus meiner Sicht ist hier nur eine Bauanzeige nach §15 der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] NÖ notwendig, keine Einreichung nach §14, da es eine Änderung des Verwendungszwecks ist.
Sonst sollte nichts notwendig sein.
Energieausweis wäre notwendig bei einem Zubau (=Abänderung) mit mehr als 50 m², in deinem Fall ist das kein Zubau.
LG Robert

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