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Aus meiner Sicht ist hier nur eine Bauanzeige nach §15 der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] NÖ notwendig, keine Einreichung nach §14, da es eine Änderung des Verwendungszwecks ist. Sonst sollte nichts notwendig sein. Energieausweis wäre notwendig bei einem Zubau (=Abänderung) mit mehr als 50 m², in deinem Fall ist das kein Zubau. LG Robert |
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