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NÖ Wohnbauförderung sinnvoll trotz EK?

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  •  reu712
  •   Bronze-Award
5.1. - 4.2.2015
30 Antworten 30
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Hallo in die Runde - mich würde interessieren wie hoch die jährliche Rückzahlung bei der Nö Wohnbauförderung (Niedrigenergiehaus) für 30Tsd EUR auf 27,5 Jahre ist. Gibt es hierbei sonst eigentlich noch versteckte Kosten? Wir haben die Förderung genehmigt bekommen aber bis jetzt noch nicht genutzt weil wir uns sehr viel Geld privat zu 0% ausleihen konnten. Meine Überlegung wäre nun das Wohnbaudarlehen doch zu nutzen, weil ich es künftig vvon der STeuer abschreiben könnte - wenn der STeuervorteil höher als die Zinszahlung+Kosten wäre dann würde es sich rentieren. wäre toll wenn sich jemand schon mal mit dem Thema beschäftigt hat oder mir zumindest die Jahresrate nennen könnte.
Besten Dank vorab
lg
reu

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
3.2.2015  (#21)

zitat..
ildefonso schrieb: Bereits aber einem Jahreseinkommen von 36.400 (hört sich viel an, da man aber von "Brutto" und "14x" ausgeht, ist das gar nimmer so viel) werden die Topfausgaben weggekürzt, und 60.000 fällt diese Option komplett weg!


Bei 2 Anrufen beim örtlichen FA habe ich diese beiden Auskünfte erhalten:

A: "Die 36.400,- beziehen sich nicht aufs Bruttogehalt sondern auf das was man ausgezahlt bekommt (Anm. von mir: Ich glaube die Dame meinte das Nettogehalt). 13. und 14. Gehalt werden mitgezählt"

B: "Die 36.400,- beziehen sich auf die Lohnsteuerbemessungsgrundlage abzüglich der Werbungskosten".

Wenn es doch Brutto wäre dann wäre das ein Monatsnormalnetto von 1.700,-
Wenn es die LStBmgl. wäre dann wäre das ein Monatsnormalnetto von 1.900,-
Wenn es Netto wäre (glaube ich nicht) dann wäre das ein Monatsnormalnetto von fast 2.500,-



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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
3.2.2015  (#22)
update: - Ich habe meine Anfrage nach der Definition von "Einkünfte" auch per Webformular auf der HP des BMF gestellt - eine Antwort per E-Mail kam ihnnerhalb von 2 Stunden:

"Sehr geehrter Herr xy,
bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.400 Euro jährlich stehen Topf-Sonderausgaben im Ausmaß eines Viertels zu.
Zwischen 36.400 Euro und 60.000 Euro reduziert sich der abzugsfähige Betrag gleichmäßig.
Ein Betrag von 60 Euro wird in jedem Fall berücksichtigt.

Schönen Nachmittag.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerservice des BMF"

Die haben also meine Frage nicht genau gelesen oder .. k. A - jedenfalls habens einfach den unklaren Text auf der HP ins Mail kopiert.
Jedenfalls habe ich mich dann tel. ans BMF gewandt. Die erste Expertin hörte sich meine Frage an und verband mich dann weiter. Die zweite Dame konnte dann endlich Licht ins Dunkel bringen:

Es handelt sich um die Lohnsteuerbemessungsgrundlage!
Also bis zu einem Monatsnormalnetto von 1.900,- wird das "ganze Viertel" herangezogen.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2015  (#23)
@ibker

zitat..
freibetrag investierter gewinne
btw mittlerweile kann man nur mehr wohnbauanleihen kaufen.


Den Freibetrag gibt es weiterhin, im unteren Bereich (ich glaube 30.000 euro) muß man dafür nichtmal Investitionen nachweisen. Lediglich im oberen Bereich muß man Investitionen nachweisen ODER eben den Wertpapiertkauf (und nur dieser Wertpapierkauf wurde auf Wohnbauanleihen eingeschränkt).

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Hallo reu712,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: NÖ Wohnbauförderung sinnvoll trotz EK?

  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.2.2015  (#24)
@sir_rws

Es wird vom lohnsteuerpflichtigen einkommen ausgegangen. steht auch auf den bescheiden etc.
wenn man 5x beim finanzamt anruft, kriegt max 5x unterschiedliche auskünfte emoji

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.2.2015  (#25)

zitat..
ildefonso schrieb: Es wird vom lohnsteuerpflichtigen einkommen ausgegangen. steht auch auf den bescheiden

diese Auskunft habe ich letztendlich eh auch bekommen. Ich konnte leider nicht auf einem Bescheid nachlesen da wir erst seit 2014 bauen und ich die letzte Arbeitnehmerveranlagung 2010 gemacht habe...

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
4.2.2015  (#26)
@sir_rws

ich glaube dass man auf der FA-homepage eine komplette einkommensteuererklärung (anonym) real durchspielen kann, inkl. fiktiven bescheid etc. (zumindestens ging das früher mal).
müsste man dann auch daraus ablesen können.

wen's interessiert halt emoji

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  •  ibker
4.2.2015  (#27)
oder aber man steigt ins finanzonline ein und macht seine erkläung ohne abzuschicken -da gibts die vorberechnung mit berechnungsblatt

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.2.2015  (#28)

zitat..
ibker schrieb: oder aber man steigt ins finanzonline ein und macht seine erkläung ohne abzuschicken -da gibts die vorberechnung mit berechnungsblatt

aber nur wenn der Dienstgaber deine Einkommensunterlagen schon ans BMF weitergeleitet und dieses die Unterlagen auch schon eingespielt hat - was z.B. weder bei mir noch bei meiner Frau dzt. der Fall ist.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.2.2015  (#29)
@sir - Sorry für die Einmischung... aber wennst den letzten Lohnsteuerausgleich 2010 gemacht hast sollten ja zumindest für 2011 die Daten von deinem Brötchengeber ans FA übermittelt haben... den kannst auch simulieren emoji

ng

bautech

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.2.2015  (#30)

zitat..
bautech schrieb: wennst den letzten Lohnsteuerausgleich 2010 gemacht hast sollten ja zumindest für 2011 die Daten von deinem Brötchengeber ans FA übermittelt haben... den kannst auch simulieren

das ist mir beim Abschicken meines Postings auch eingefallen ... emoji

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