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Notar - Kosten für (nicht-)Berechnung ImmoEst

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  •  hallo123
27.8. - 3.9.2024
36 Antworten | 18 Autoren 36
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Hallo,

im Zuge eines Wohnungsverkaufs eines nahen Verwandten wird der Kaufvertrag durch einen durch die Käufer beauftragten Notar erstellt, welcher auch die Treuhandschaft übernimmt, sowie die Selbsberechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer durchführt.

Ich war heute bei der Vertragsunterzeichnung anwesend. Dabei wurde uns vom Notar mitgeteilt, dass meinem Verwandten der Kaufpreis vom Treuhandkonto abzüglich seiner Kosten für die Selbstberechnung der ImmoEst überwiesen wird. Auf Rückfrage wie hoch diese Kosten seien, meinte er, sie betragen 180€ - laut ihm eher am unteren Ende des Spektrums dessen, was üblicherweise so von anderen Notaren verlangt wird. Dies auch nur unter der Voraussetzung, dass die Hauptwohnsitzbefreieung vorliegt (was sie tut - Hauptwohnsitz in den letzten mehr als zwei Jahren durchgehend in der Wohnung). Die Selbstberechnung entfällt in diesem Fall ja komplett (EStG § 30c Abs 4), somit bleibt nur mehr die Prüfung des Vorliegens der Hauptwohnsitzbefreieung (wir müssen eine Meldeauskunft schicken) sowie das Anklicken der Befreiung im Finanzonline, laut meiner Recherche (RIS und Online-Broschüre der AK). Der Mehraufwand gegenüber dem Fall, dass diese Dinge nicht getan werden müssen, hält sich wirklich in sehr engen Grenzen.

Dafür 180€ zu verlangen finde ich schon ziemlich dreist! Das steht für mich überhaupt in keinem Verhältnis zum Mehraufwand durch diese Meldung.

Leider kommen wir der Selbstberechnung der ImmoEst durch den Notar nicht aus, weil diese zwingend durchgeführt und über Finanzonline von ihm gemeldet werden muss, wenn er auch die Berechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer durchführt, was hier der Fall ist. Sie muss auch konkret durch ihn durchgeführt werden, dh. wir können uns keinen anderen Notar suchen oder selbst ans Finanzamt melden. Heißt das auch, dass wir jeden Preis zahlen müssen, den er nennt? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Auf Nachfrage nach einer Preisminderung meinte er sinngemäß: was wollt ihr eigentlich, ich verlange eh schon weniger, als jeder andere Notar und hat sich dann hastig aus dem Raum geschlichen, irgendwie schien es ihm unangenehm. Diese Frage erst nach erfolgter Unterschrift zu platzieren, war taktisch wohl eher unklug.

Dazu mehrere Fragen:
- Ist es überhaupt zulässig, Kosten einfach der Auszahlung vom Treuhandkonto gegenzurechnen? Aus meiner Sicht müsste er das Geld vom Treuhandkonto vollständig überweisen und danach eine Rechnung über seine erbrachten Leistungen stellen.
- Sind die 180€ a) wirklich üblich für eine reine Meldung bei entfallener Selbstberechnung und b) selbst wenn üblich, sind sie gerechtfertigt? Wie kann man dagegen vorgehen? Noch mal schriftlich probieren, per Mail? Es gibt keine schriftliche Info vom Notar, diese wurde rein mündlich erteilt.

Danke und liebe Grüße
Daniel

  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
1.9.2024  (#21)

zitat..
hallo123 schrieb:

Aufgrund der vielen Angaben über Kosten für die gleiche Leistung, fällt es mir trotzdem schwer, nachzuvollziehen, dass diese Kosten auch gerechtfertigt sind.

Ich glaub die Themen "Notar" und "Nachvollziehbarkeit der Kosten" gehen schlicht und einfach nicht zusammen, da macht es keinen Sinn drüber nachzudenken :)

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  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
1.9.2024  (#22)

zitat..
dquadrat schrieb:

Ja, beim Notar kann man viel Geld ausgeben.. erst letztens für zwei beglaubigte Unterschriften auf einer Pfandrechtsurkunde 350€ für 5 Minuten in der Kanzlei gelöhnt.

Uh, da ist meine Notarin ja richtig günstig mit 200 € 😳


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  •  kasandi
  •   Bronze-Award
1.9.2024  (#23)
Ist ja das selbe wie der Führerschein oder Personalausweis.

Der ist auch nicht so viel Wert, das sind aber die festgesetzten Gebühren, das hat nicht zwingend was mit der Leistung/Material dafür zutun. 

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  •  streicher
  •   Gold-Award
1.9.2024  (#24)

zitat..
hallo123 schrieb: Ich würde die Meldung im Zuge der Einkommensteuererklärung selbst machen, Kosten wären genau 0€, ein Häkchen in Finanz Online zu setzen. Darf ich aber gesetzlich nicht, der Notar muss diese Meldung machen.

Warum sollte man das nicht selbst machen dürfen? Wo steht das?




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  •  Francis
  •   Bronze-Award
1.9.2024  (#25)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
hallo123 schrieb: Ich würde die Meldung im Zuge der Einkommensteuererklärung selbst machen, Kosten wären genau 0€, ein Häkchen in Finanz Online zu setzen. Darf ich aber gesetzlich nicht, der Notar muss diese Meldung machen.
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Warum sollte man das nicht selbst machen dürfen? Wo steht das?

In Fällen in denen der Notar/RA die Grunderwerbssteuer zu berechnen hat, ist auch ImmoESt von ihm zu berechnen. Also sogut wie immer. Paragraf hab ich grad nicht zur Hand. 

Ein kleiner, vllt hilfreicher Punkt: Die Kosten der ImmoESt-Berechnung sind von der Steuer absetzbar.

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  •  axeldb
1.9.2024  (#26)
Die Berechnung und Abfuhr der ImmoESt kann sicher auch vom Steuerberater durchgeführt werden...

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.9.2024  (#27)
Das letztemal im 2018er Jahr damit zu tun gehabt, die Berechnung und Überweisung der ImmoEst hat die Anwältin des Käufers gemacht, und mir sind KEINE Kosten in Rechnung gestellt worden! Ob der Käufer was bezahlt hat für mich extra, weiß ich nicht, glaube aber nicht! Wurde eine Pauschale ausgemacht, schätze ich! Anwältin war auch Treuhänderin des Grundstücksverkauf, war sonst niemand involviert dabei! Beim Notar waren wir nur zur Beglaubigung der Unterschriften!

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  •  FranzGrande
2.9.2024  (#28)

zitat..
axeldb schrieb:

Die Berechnung und Abfuhr der ImmoESt kann sicher auch vom Steuerberater durchgeführt werden...

Nein, das dürfen ausschließlich Notare und Rechtsanwälte. Der Steuerberater kann sie berechnen, eingeben und abführen muss sie grds der RA/Notar.


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  •  supernova
  •   Silber-Award
2.9.2024  (#29)

zitat..
eingeben und abführen muss sie grds der RA/Notar.

Das war der Punkt, der mich an der Sache am meisten beunruhigt hat: Wenn der Notar aus irgendeinem Grund einen Fehler gemacht hätte, hätte er das Geld einfach überweisen können und ich hätte nix machen können. Weil ich eben vorab diese Vollmacht unterschreiben musste.

Und dann muss man für das Erzeugen dieses Risikos auch noch zahlen... 😅🧐

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  •  FranzGrande
2.9.2024  (#30)
Das ist nicht richtig. Wenn der Notar einen Fehler macht, ist dieser spätestens in der Steuererklärung korrigierbar (z.B. Notar führt ImmoESt ab, obwohl die Hauptwohnsitzbefreiung zusteht). Die Idee hinter der ImmoESt für Private ist aber, dass man ähnlich wie bei der KESt in der Steuererklärung eben nichts mehr machen muss und dass die Selbstberechner (RA, Notar) als Gewährsmann für den Staat (wie eben die Bank bei der KESt) die Steuer abführen. Vor allem geht es bei Immo-Transaktionen um ganz schön hohe Summen und leider muss man die Erfahrung machen, dass viele Steuerpflichtige das Geld vor der Fälligkeit der Jahressteuer ausgeben und sich vielleicht die Steuer dann nicht mehr „leisten“ können. Das wird auch ein Grund für das System der ImmoESt-Erhebung gewesen sein.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
2.9.2024  (#31)
Nur weil es eine Möglichkeit der Korrektur gibt, heißt das nicht, dass es kein Risiko eines Fehlers gibt. Ich muss dem Notar eine Vollmacht geben, Geld zu entnehmen, selbst wenn ich zu 100% weiß, dass ich nicht ImmoESt pflichtig bin. Wenn der Notar oder sein Personal einen Fehler macht, muss ich aber ggf. meinem Geld hinterherlaufen und hoffen, dass ich es zurück bekomme. Fand ich sehr schräg. 

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  •  FranzGrande
2.9.2024  (#32)
Wenn die Selbstberechnung falsch war, bekommst Du das Geld vom Staat zurück. Das Risiko ist schon einmal nicht vorhanden.

Ist das Gleiche wie bei der Lohnsteuer; führt der Arbeitgeber zu wenig ab, zahlst Du bei der Steuererklärung nach; führt er zu viel ab, bekommst Du das Überschießende zurück.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
2.9.2024  (#33)
Ich will nix zurück bekommen, ich will gar nicht erst zahlen, wenn ich nix schuldig bin!!! 😅 Genau DAS Risiko meine ich.

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  •  FranzGrande
2.9.2024  (#34)
Das ist schon nicht einmal mehr ein hypothetisches Risiko und ein Aufregen um des Aufregens willen.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
3.9.2024  (#35)
Murphy's law kennst? Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Es hat mit Sicherheit schonmal ein Notar dabei einen Fehler gemacht und ein Verkäufer musste seinem Geld nachrennen... Das ist ein reales Risiko, kein hypothetisches!
In meinem Fall musste ich sogar intervenieren, damit der Notar die richtige Begründung verwendet. Obwohl ich die Situation genau erklärt habe, wollte er zuerst einfach die simple Hauptwohnsitzregelung verwenden, statt der Regel mit dem Durchrechnungszeitraum. Ich musste darauf bestehen, dass er die korrekte Begründung gibt. 
Und dann hat er es noch geschafft eine falsche Nummer im Notariatsakt zu verwenden, wodurch alles ungültig war und ich nochmal zu einem anderen Notar musste für eine erneute Unterschrift. Also ja: Ich traue einem Notar absolut zu, Mist zu bauen. 

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  •  FranzGrande
3.9.2024  (#36)
Das ist das Konzept Treuhand. Da musst dann auch zittern, dass der Notar das Eigentum einträgt ohne das Geld am Treuhandkonto zu haben, etc. Wie gesagt, es soll nichts schlimmeres passieren als das Geld vom solventesten Gläubiger zurückfordern zu müssen.

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