Hallo,
im Zuge eines Wohnungsverkaufs eines nahen Verwandten wird der Kaufvertrag durch einen durch die Käufer beauftragten Notar erstellt, welcher auch die Treuhandschaft übernimmt, sowie die Selbsberechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer durchführt.
Ich war heute bei der Vertragsunterzeichnung anwesend. Dabei wurde uns vom Notar mitgeteilt, dass meinem Verwandten der Kaufpreis vom Treuhandkonto abzüglich seiner Kosten für die Selbstberechnung der ImmoEst überwiesen wird. Auf Rückfrage wie hoch diese Kosten seien, meinte er, sie betragen 180€ - laut ihm eher am unteren Ende des Spektrums dessen, was üblicherweise so von anderen Notaren verlangt wird. Dies auch nur unter der Voraussetzung, dass die Hauptwohnsitzbefreieung vorliegt (was sie tut - Hauptwohnsitz in den letzten mehr als zwei Jahren durchgehend in der Wohnung). Die Selbstberechnung entfällt in diesem Fall ja komplett (EStG § 30c Abs 4), somit bleibt nur mehr die Prüfung des Vorliegens der Hauptwohnsitzbefreieung (wir müssen eine Meldeauskunft schicken) sowie das Anklicken der Befreiung im Finanzonline, laut meiner Recherche (RIS und Online-Broschüre der AK). Der Mehraufwand gegenüber dem Fall, dass diese Dinge nicht getan werden müssen, hält sich wirklich in sehr engen Grenzen.
Dafür 180€ zu verlangen finde ich schon ziemlich dreist! Das steht für mich überhaupt in keinem Verhältnis zum Mehraufwand durch diese Meldung.
Leider kommen wir der Selbstberechnung der ImmoEst durch den Notar nicht aus, weil diese zwingend durchgeführt und über Finanzonline von ihm gemeldet werden muss, wenn er auch die Berechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer durchführt, was hier der Fall ist. Sie muss auch konkret durch ihn durchgeführt werden, dh. wir können uns keinen anderen Notar suchen oder selbst ans Finanzamt melden. Heißt das auch, dass wir jeden Preis zahlen müssen, den er nennt? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Auf Nachfrage nach einer Preisminderung meinte er sinngemäß: was wollt ihr eigentlich, ich verlange eh schon weniger, als jeder andere Notar und hat sich dann hastig aus dem Raum geschlichen, irgendwie schien es ihm unangenehm. Diese Frage erst nach erfolgter Unterschrift zu platzieren, war taktisch wohl eher unklug.
Dazu mehrere Fragen:
- Ist es überhaupt zulässig, Kosten einfach der Auszahlung vom Treuhandkonto gegenzurechnen? Aus meiner Sicht müsste er das Geld vom Treuhandkonto vollständig überweisen und danach eine Rechnung über seine erbrachten Leistungen stellen.
- Sind die 180€ a) wirklich üblich für eine reine Meldung bei entfallener Selbstberechnung und b) selbst wenn üblich, sind sie gerechtfertigt? Wie kann man dagegen vorgehen? Noch mal schriftlich probieren, per Mail? Es gibt keine schriftliche Info vom Notar, diese wurde rein mündlich erteilt.
Danke und liebe Grüße
Daniel