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ÖMAG - Einspeisevergütung (Tarifförderung) vs Marktpreis (Höher !!)

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  •  Solarbuddys
3.8.2021 - 25.2.2024
448 Antworten | 105 Autoren 448
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461
So damit ich auch mal einen Thread eröffne, vielleicht ist es für jemanden interessant
Die ÖMAG-Tarifförderung (Einspoeisevergütung garantiert auf 13 Jahre) war heuer mit 7,06 Cent/kwh datiert. 
Die aktuelle Marktpreis-Einspeisevergütung liegt jetzt sogar HÖHER.
https://www.e-control.at/statistik/oeko-energie/aktueller-marktpreis-gem-par-20-oekostromgesetz
Q3/2021 --> 7,841Cent/kwh
(abzüglich einem kleinen Deckungsbeitrag von der ÖMAG sind es dann ca 7,75Cent/kwh) 

Man könnte jetzt seinen laufenden TARIFFÖRDERVERTRAG umändern auf Einspeisevergütung Marktpreis (bekommt dann auch mehr) , muss aber dann zumindest 12 Monate Bindefrist einhalten für den Martkpreisvertrag, kann aber dann wieder ZURÜCK in den TARIFFÖRDERVERTRAG (13 Jahre Gültigkeit !!) sollte der Marktpreis wieder uninteressant niedriger sein.

Mir ist klar dass es sich aktuell noch nicht auszahlt, aber wenn die Marktpreise kontinuierlich steigen (Q1/2021 um die 4,6cent/kwh- Q3 um die 7,8cent/kwh) dann kann es eventuell für den einen oder anderen Interessant sein mal zwischendurch zu wechseln.


2021/20210803250365.png


  •  Baumau
  •   Gold-Award
25.5.2022  (#361)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Da muessest ja das Geld erhalt und Quasi SOFORT ausgen oder reinvestieren mit 7% Rendite damit der Geldwert zumindest gleichbleibt, und das machen vom Gefuehl die wenigsten - es wird am Konto zwischengeparkt.

Ja, das wäre die Empfehlung, wenn man das Geld nicht als Barreserve bzw. kurzfristig verfügbar braucht.

Das schlimmste was man heutzutage machen kann, ist das Geld Jahre lang am Sparbuch/Konto zu lassen.

zitat..
Solarbuddys schrieb: Wir lassen das Geld lieber beim FA 😂 und nicht auf der Bank wo es mit -0,5% versteuert wird 🙈🤮

Ja, Unternehmen zahlen leider ab einem gewissen Kontostand Negativzinsen oder wie es die Banken nennen Verwahrentgelt. Ich weiß jetzt, ob sies bei uns angepasst haben, aber das war anfangs nur bei höheren Guthaben am Konto fällig.

Entwertet wird das Geld auch beim Finanzamt, die Anspruchszinsen kriegst nur auf Vorauszahlungen, jedoch nicht für Anzahlungen.


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  •  joho78
  •   Bronze-Award
25.5.2022  (#362)
Also die beste Investition ist ja heutzusage eindeutig die PV-Anlage (Rendite, Anlagerisiko, "Zukunftssicherheit",... => lieber das "Geld am Dach" als das "Geld auf der Bank"). Da sind wir uns einig würd ich sagen! emoji 

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  •  funk
25.5.2022  (#363)
Muss man bei einem Wechsel zur ÖMAG zwecks einspeisung zum Markttarif auch die ÖMAG für den Bezug von Strom nutzen oder kann man den Lieferanten weiterhin frei wählen?

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  •  ck
25.5.2022  (#364)

zitat..
funk schrieb:

Muss man bei einem Wechsel zur ÖMAG zwecks einspeisung zum Markttarif auch die ÖMAG für den Bezug von Strom nutzen oder kann man den Lieferanten weiterhin frei wählen?

Die OeMAG liefert nicht, am Lieferanten ändert sich nix, bzw muss man einen anderen wählen.

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  •  flomx83
3.7.2022  (#365)
Hallo zusammen,

ich habe meinen Antrag auf Überschusseinspeisung zu Marktpreisen bei der OeMAG am Wochenende zur Genehmigung für meine PV-Bestandsanlage (5kWp, EFH) übermittelt. Wir planen zusätzlich eine Anlagenerweiterung so schnell wie möglich. Leider wird es hier in Vorarlberg wahrscheinlich erst Ende 2022 mit dem Ausbau der Anlage.

Kann es sein, dass wenn man für die Erweiterung der PV-Anlage die Förderung vom Staat bezieht (sofern man diese überhaupt erhält), nicht bei der OeMAG zu Marktpreisen der Strom verkaufen kann? Ich habe am Schluss des Antrags bei der OeMAG gelesen, dass hierbei irgendwelche Paragraphen gelten nur leider nicht notiert. Kann mir hierbei jemand helfen welche Rechtsvorschriften gültig sind. Vielen Dank im Voraus! 

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Hallo Solarbuddys,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: ÖMAG - Einspeisevergütung (Tarifförderung) vs Marktpreis (Höher !!)

  •  massiv50er
  •   Gold-Award
3.7.2022  (#366)

zitat..
flomx83 schrieb:

Hallo zusammen,

ich habe meinen Antrag auf Überschusseinspeisung zu Marktpreisen bei der OeMAG am Wochenende zur Genehmigung für meine PV-Bestandsanlage (5kWp, EFH) übermittelt. Wir planen zusätzlich eine Anlagenerweiterung so schnell wie möglich. Leider wird es hier in Vorarlberg wahrscheinlich erst Ende 2022 mit dem Ausbau der Anlage.

Kann es sein, dass wenn man für die Erweiterung der PV-Anlage die Förderung vom Staat bezieht (sofern man diese überhaupt erhält), nicht bei der OeMAG zu Marktpreisen der Strom verkaufen kann? Ich habe am Schluss des Antrags bei der OeMAG gelesen, dass hierbei irgendwelche Paragraphen gelten nur leider nicht notiert. Kann mir hierbei jemand helfen welche Rechtsvorschriften gültig sind. Vielen Dank im Voraus!

Das gilt nur für den geförderten tarif der ömag


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  •  Drmi
6.7.2022  (#367)
Nach knapp 4 Monaten habe ich für meine Bestandsanlage den Marktpreisvertrag von der OEMAG erhalten. Im Vertrag steht eine 9-monatige "Inbetriebnahme-Frist" drinnen? Die Wechselvollmacht habe ich bereits hochgeladen.
Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise:
- Kündigung beim bisherigen Einspeisestromabnehmer?
- Meldung beim Netzbetreiber? 
- Ab wann wird tatsächlich bei der OEMAG verrechnet?

Danke für die Hilfe.

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  •  geri81
18.7.2022  (#368)
Hallo,
ich habe vor 2 Jahren meine PV bekommen und bekomme seitdem die 7,67 Cent für die kWh. Wenn ich jetzt auf den Markpreistarif wechsle und auf den Fördertarif verzichte müssen dann irgendwelche Förderungen die ich damlas bekommen habe (250 EUR pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) zurückgezahlt werden? Lesen würde ich derartiges ja nicht aber man weiß ja nie. Es steht ja auch ich kann nach 12 Monaten wieder zurückwechseln auf den Fördertarif. Bekomme ich dann wieder die 7,67 oder weniger?

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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
18.7.2022  (#369)
Servus Geri

Alles so wie du angenommen hast. Nach einem Wechsel musst mindestens ein Jahr im jeweiligen Tarif bleiben.
Und innerhalb von (ich glaub) 12 Jahren kannst immer wieder zu den geförderten Tarif mit deinen 7,67c zurückwechselt.
Die 250€ kWp waren für die Errichtung und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Also lass dich nicht aufhalten und leite den Wechsel ein, deine Geldtasche wirds dir danken ;)

LG Jürgen

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  •  Notebook
  •   Bronze-Award
21.7.2022  (#370)
Ich habe gestern meine 6,15 kwP kwP [kWpeak, Spitzenleistung] PV bekommen.

Bei meinem regionalen EVU bekomme ich ~ 6 Cent pro/kw Einspeisevergütung.
Im Herbst kommt da aber die Abrechnung, da wird sicherlich vieles anders...

Wie funktioniert das mit dieser Marktpreisvergütung?

Bleibe ich dann beim Bezug auch Kunde von meinem Regionalen EVU oder geht das auch automatisch zu jemand anderen?

Oder schmeißt mich der regionale sofort raus, wenn ich nicht bei ihm einspeise?

LG

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  •  ds50
  •   Silber-Award
21.7.2022  (#371)

zitat..
Notebook schrieb: Bei meinem regionalen EVU bekomme ich ~ 6 Cent pro/kw Einspeisevergütung.

 Dann schenkst du derzeit 24 ct/kWh her.

Du speist dann einfach bei der ÖMAG zum Marktpreis ein und beziehst wie gehabt von deinem EVU, die zwei Dinge sind vollkommen voneinander getrennt.

Ein Wechsel wird halt derzeit 2-3 Monate dauern. Schade, sind nämlich die besten Monate im Jahr.


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
21.7.2022  (#372)
Ist sicher schon einige Male beantwortet worden.
Mein Onkel hat jetzt den Vertrag für Ömag Markttarif heute erhalten (eingereicht 26.05.2022)
Ab wann wird dann vergütet, schon mit 01.08 oder erst 01.09?
Anlage war schon seit 2017 bei NetzOÖ in Betrieb.


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
21.7.2022  (#373)

zitat..
Zwosti schrieb:

Ist sicher schon einige Male beantwortet worden.
Mein Onkel hat jetzt den Vertrag für Ömag Markttarif heute erhalten (eingereicht 26.05.2022)
Ab wann wird dann vergütet, schon mit 01.08 oder erst 01.09?

Anlage war schon seit 2017 bei NetzOÖ in Betrieb.

Sobald der offizielle wechstelstichtag ist


1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
21.7.2022  (#374)

zitat..
massiv50er schrieb:

──────
Zwosti schrieb:

Ist sicher schon einige Male beantwortet worden.
Mein Onkel hat jetzt den Vertrag für Ömag Markttarif heute erhalten (eingereicht 26.05.2022)
Ab wann wird dann vergütet, schon mit 01.08 oder erst 01.09?

Anlage war schon seit 2017 bei NetzOÖ in Betrieb.
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Sobald der offizielle wechstelstichtag ist

Wo erfahre ich den?


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  •  wiwi
21.7.2022  (#375)
Für Anlagen mit bestehenden Ömag Förder- oder Mischtarif dauert die Umstellung 4 Wochen. Für neue Anträge für den Marktpreis länger, wie man sieht. Umgestellt wird immer zum Monatsersten.

Im konkreten Fall würde das der 1.7.2022 sein (ja, auch rückwirkend, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind). Da die Anlage aber wohl noch nicht bei der Ömag war ist der 1.8.2022 der Stichtag.

1
  •  Solarbuddys
21.7.2022  (#376)

zitat..
Zwosti schrieb:

──────
massiv50er schrieb:

──────
Zwosti schrieb:

Ist sicher schon einige Male beantwortet worden.
Mein Onkel hat jetzt den Vertrag für Ömag Markttarif heute erhalten (eingereicht 26.05.2022)
Ab wann wird dann vergütet, schon mit 01.08 oder erst 01.09?

Anlage war schon seit 2017 bei NetzOÖ in Betrieb.
───────────────

Sobald der offizielle wechstelstichtag ist
───────────────

Wo erfahre ich den?

Schickt dir die Ömag per Email zu 


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  •  ds50
  •   Silber-Award
21.7.2022  (#377)
Bei mir - Neuanlage - war der Stichtag nicht am 01. Hab ihn per E-Mail bekommen.

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  •  wiwi
21.7.2022  (#378)
OK dann hat sich das wieder geändert. Gut zu wissen.

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
21.7.2022  (#379)

zitat..
ds50 schrieb:

Bei mir - Neuanlage - war der Stichtag nicht am 01. Hab ihn per E-Mail bekommen.

Ok, komtt aber nicht mit der Vertragsemail dann.
Was vergeht nach den Email dann noch Zeit?


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  •  ds50
  •   Silber-Award
21.7.2022  (#380)
Ich hab Vertrag von ÖMAG bekommen. Diesen Vertrag an EVU weitergeleitet. Die müssen dann der ÖMAG sagen "passt" (denk ich mal). ÖMAG schreibt mir zurück: "Passt, ab 26. gilts".
Natürlich ist dieser Flow wie üblich nicht mit der Stoppuhr zu messen, sondern mit dem Kalender... 🤨

1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
21.7.2022  (#381)

zitat..
ds50 schrieb:

Ich hab Vertrag von ÖMAG bekommen. Diesen Vertrag an EVU weitergeleitet. Die müssen dann der ÖMAG sagen "passt" (denk ich mal). ÖMAG schreibt mir zurück: "Passt, ab 26. gilts".
Natürlich ist dieser Flow wie üblich nicht mit der Stoppuhr zu messen, sondern mit dem Kalender... 🤨

Für das hat er doch eine Wechselvollmacht unterschrieben, das es die Ömag macht.


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