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Ja, das wäre die Empfehlung, wenn man das Geld nicht als Barreserve bzw. kurzfristig verfügbar braucht. Das schlimmste was man heutzutage machen kann, ist das Geld Jahre lang am Sparbuch/Konto zu lassen. Ja, Unternehmen zahlen leider ab einem gewissen Kontostand Negativzinsen oder wie es die Banken nennen Verwahrentgelt. Ich weiß jetzt, ob sies bei uns angepasst haben, aber das war anfangs nur bei höheren Guthaben am Konto fällig. Entwertet wird das Geld auch beim Finanzamt, die Anspruchszinsen kriegst nur auf Vorauszahlungen, jedoch nicht für Anzahlungen. |
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Also die beste Investition ist ja heutzusage eindeutig die PV-Anlage (Rendite, Anlagerisiko, "Zukunftssicherheit",... => lieber das "Geld am Dach" als das "Geld auf der Bank"). Da sind wir uns einig würd ich sagen! |
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Muss man bei einem Wechsel zur ÖMAG zwecks einspeisung zum Markttarif auch die ÖMAG für den Bezug von Strom nutzen oder kann man den Lieferanten weiterhin frei wählen? |
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Die OeMAG liefert nicht, am Lieferanten ändert sich nix, bzw muss man einen anderen wählen. |
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Hallo zusammen, ich habe meinen Antrag auf Überschusseinspeisung zu Marktpreisen bei der OeMAG am Wochenende zur Genehmigung für meine PV-Bestandsanlage (5kWp, EFH) übermittelt. Wir planen zusätzlich eine Anlagenerweiterung so schnell wie möglich. Leider wird es hier in Vorarlberg wahrscheinlich erst Ende 2022 mit dem Ausbau der Anlage. Kann es sein, dass wenn man für die Erweiterung der PV-Anlage die Förderung vom Staat bezieht (sofern man diese überhaupt erhält), nicht bei der OeMAG zu Marktpreisen der Strom verkaufen kann? Ich habe am Schluss des Antrags bei der OeMAG gelesen, dass hierbei irgendwelche Paragraphen gelten nur leider nicht notiert. Kann mir hierbei jemand helfen welche Rechtsvorschriften gültig sind. Vielen Dank im Voraus! |
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Hallo Solarbuddys, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: ÖMAG - Einspeisevergütung (Tarifförderung) vs Marktpreis (Höher !!) |
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Das gilt nur für den geförderten tarif der ömag |
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Nach knapp 4 Monaten habe ich für meine Bestandsanlage den Marktpreisvertrag von der OEMAG erhalten. Im Vertrag steht eine 9-monatige "Inbetriebnahme-Frist" drinnen? Die Wechselvollmacht habe ich bereits hochgeladen. Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise: - Kündigung beim bisherigen Einspeisestromabnehmer? - Meldung beim Netzbetreiber? - Ab wann wird tatsächlich bei der OEMAG verrechnet? Danke für die Hilfe. |
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Hallo, ich habe vor 2 Jahren meine PV bekommen und bekomme seitdem die 7,67 Cent für die kWh. Wenn ich jetzt auf den Markpreistarif wechsle und auf den Fördertarif verzichte müssen dann irgendwelche Förderungen die ich damlas bekommen habe (250 EUR pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) zurückgezahlt werden? Lesen würde ich derartiges ja nicht aber man weiß ja nie. Es steht ja auch ich kann nach 12 Monaten wieder zurückwechseln auf den Fördertarif. Bekomme ich dann wieder die 7,67 oder weniger? |
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Servus Geri Alles so wie du angenommen hast. Nach einem Wechsel musst mindestens ein Jahr im jeweiligen Tarif bleiben. Und innerhalb von (ich glaub) 12 Jahren kannst immer wieder zu den geförderten Tarif mit deinen 7,67c zurückwechselt. Die 250€ kWp waren für die Errichtung und müssen nicht zurückgezahlt werden. Also lass dich nicht aufhalten und leite den Wechsel ein, deine Geldtasche wirds dir danken ;) LG Jürgen |
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Ich habe gestern meine 6,15 kwP kwP [kWpeak, Spitzenleistung] PV bekommen. Bei meinem regionalen EVU bekomme ich ~ 6 Cent pro/kw Einspeisevergütung. Im Herbst kommt da aber die Abrechnung, da wird sicherlich vieles anders... Wie funktioniert das mit dieser Marktpreisvergütung? Bleibe ich dann beim Bezug auch Kunde von meinem Regionalen EVU oder geht das auch automatisch zu jemand anderen? Oder schmeißt mich der regionale sofort raus, wenn ich nicht bei ihm einspeise? LG |
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Dann schenkst du derzeit 24 ct/kWh her. Du speist dann einfach bei der ÖMAG zum Marktpreis ein und beziehst wie gehabt von deinem EVU, die zwei Dinge sind vollkommen voneinander getrennt. Ein Wechsel wird halt derzeit 2-3 Monate dauern. Schade, sind nämlich die besten Monate im Jahr. |
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Ist sicher schon einige Male beantwortet worden. Mein Onkel hat jetzt den Vertrag für Ömag Markttarif heute erhalten (eingereicht 26.05.2022) Ab wann wird dann vergütet, schon mit 01.08 oder erst 01.09? Anlage war schon seit 2017 bei NetzOÖ in Betrieb. |
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Sobald der offizielle wechstelstichtag ist |
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Wo erfahre ich den? |
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Für Anlagen mit bestehenden Ömag Förder- oder Mischtarif dauert die Umstellung 4 Wochen. Für neue Anträge für den Marktpreis länger, wie man sieht. Umgestellt wird immer zum Monatsersten. Im konkreten Fall würde das der 1.7.2022 sein (ja, auch rückwirkend, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind). Da die Anlage aber wohl noch nicht bei der Ömag war ist der 1.8.2022 der Stichtag. |
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Schickt dir die Ömag per Email zu |
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Bei mir - Neuanlage - war der Stichtag nicht am 01. Hab ihn per E-Mail bekommen. |
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OK dann hat sich das wieder geändert. Gut zu wissen. |
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Ok, komtt aber nicht mit der Vertragsemail dann. Was vergeht nach den Email dann noch Zeit? |
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Ich hab Vertrag von ÖMAG bekommen. Diesen Vertrag an EVU weitergeleitet. Die müssen dann der ÖMAG sagen "passt" (denk ich mal). ÖMAG schreibt mir zurück: "Passt, ab 26. gilts". Natürlich ist dieser Flow wie üblich nicht mit der Stoppuhr zu messen, sondern mit dem Kalender... 🤨 |
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Für das hat er doch eine Wechselvollmacht unterschrieben, das es die Ömag macht. |
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