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Also hier würd ich ganz klar als erstes fragen ob es kulanztechnisch noch nachgebracht werden kann (wäre bürokratisch leichter) und wenn nicht einfach jetzt am 23. halt nochmal von vorne starten - was spricht dagegen? Aber zuerst schriftlich geben lassen dass die Förderung zurückgezogen wurde bzw. storniert ist weil sonst kann man ja keine neue ansuchen - wird zeitlich eh ein bisserl knapp jetzt. Die Regel mit der IBN vor Erstantrag gilt ja dann nicht mehr weil es schon einen Erstantrag geben hat. Oder ist hier was falsch gedacht? |
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Und hätt er nichts gebaut noch bzw. Inbetriebgenommen, ginge das. Kulanz kannst keine geben, die haben ein Gesetz und Verordnungen ala Grundlage, und müssen sich daran halten (bei einigen kommt halt der geliebte Österreicher durch ders a bisserl legerer sieht). Und Neuansuchen bringt nix, da die Anlage schon läuft. |
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Genau das ist ja die Frage. Es heißt eine Inbetriebnahme nicht vor erstmaligem Förderantrag. Jetzt hat es aber den erstmaligen Antrag aber schon gegeben, der ja dann abgelaufen/storniert/zurückgezogen wurde... Demnach könnte man einen zweiten neuen (nachdem der erste aber entgültig abgelaufen/storniert/zurückgezogen wurde.) machen und diese Regel wäre ja dann außer Kraft weil es schon einen Erstantrag vor Inbetriebnahme gegeben hat... |
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+10 👍 Aber lustig wie viele hier Kreativitaet leben Aber fuern Threadersteller heisst es: "The train is gone" 😉 |
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Najo... 😄 mir is es jo wurscht... 😅 um es in den Worten des geliebten Österreichers zu sagen. 😝 Die Frage war ob man noch etwas machen kann oder nicht... Förderantrag gilt jedenfalls als zurückgezogen und Vertrag ist damit aufgelöst. Ist die Frage ob es ein gültiger Erstantag war - Ja meine Kreativität sagt ja - zumindest nix gegenteiliges im Netz gefunden... Muss man halt probieren - nix is eh scho... 😉 bisserl kreativ kann ma schon werden bei den (zum Teil) sehr unsinnigen Regularien... |
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Kurz: Er kann nix mehr machen Etwas Laenger: Die Hoffnung stirbt zuletzt, erst nach zig Emails/Warten/Telen/Hoffen wird er sehen dass er nix mehr machen kann 😀 Aber jeder muss seine Erfahrungen im Leben machen 🤟💪🏻 |
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Für mich ist es trotzdem gut, das Regeln gibt, über die man streiten kann, aber es gibt Regeln, sonst müssten wir Diskutieren auf welcher Grundlage die Förderung vergeben wird. |
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DISKUTIEREN, Fachsimpeln, Sarkastisch sich austauschen, sich einen von der Palme schreiben, Verbalen Schniedelwutzkigroessenvergleich... aber STREITEN tun wir nie im Forum, gottseidank Da is die reale Welt eh oft viel zu Weltfremd #KurzeZuendschnurrenwomanhinblickt🙈 Und das grundsaetzlich Foerderungen nie fair sind is sowieso klar .. und wehe man hinterfragt wieso bitte alles gefoerdert werden muss/soll/wird in Oesterreich, aber hoeren wir lieber gleich auf mit dieser OT OT [Off Topic] Frage der Philosophie |
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Das ist schon klar, auch ich habe mir gedacht dass sich meine Recherchen (was auch einiges an Zeit und Nerven kostest) das Regelwerk zu studieren und im Vorfeld ein paar mal nachzufragen dann doch bezahlt gemacht hat. Andere machen das nicht - haben halt auch Zeit und Nerven gespart dafür... ist so... Und ob die Regeln jetzt Sinn machen oder nicht - ja klar kann man viel und ewig diskutieren - sie sind einzuhalten da bin ich ganz bei euch... Um wieder zum Thema zurückzukommen: Ihr schreibt er kann nichts mehr machen. Worauf beruht das? Quelle? Meine Frage - und das ist was es noch herauszufinden gilt bzw. was man noch machen kann und damit zum dritten mal: Gilt dieser erste Antrag (der ja jetzt durch Ablauf der Frist als zurückgezoogen gilt) als gültiger Erstantrag für die Inbetriebnahme-Regel (Inbetriebnahme nicht vor gültigem Erstantrag). Ja oder nein? Wenn ja kann man beim nächsten Fördercall neu anfangen, wenn nein dann halt Pech gehabt, dann ist es so als hätte es diesen ersten Anrag nie gegeben und die Inbetriebnahme-Regel schlägt an. Oder man ist nach einem zurückgezogegen Antrag gesperrt, aber da gibt es genügend Fälle die das gemacht haben um z.b. beim Antrag noch was zu ändern (Leistung, Speicher etc...) Aber ich finde da keine Quelle dazu, extra nochmal die Ömag Quellen durchforstet nach der Frage was gilt nach einem abgelaufenem/zurückgezogenen Antrag. |
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Haette er die Anlage NICHT in Betrieb genommen durch den Netzbetreiber !!! Dann koennte er nochmals neu beantragen Er hat aber die Anlage in Berrieb genommen durch den NETZBETREIBER !! somit ist diese Anlage, an diesem Zaehlpunkt nicht mehr Foerderfaehig (siehe Emails/Richtlinienen Oemag) Wenn er am gleichen Standort, am selben Zaehlpunkt erweitern moechte, waere diese Erweiterung Foerderfaehig sofern er alle Reihenfolgen/Ablaeufe einhaelt |
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Ja da drehen wir uns im Kreis - er hat ja die Anlage in Betrieb genommen und eben die Frist zur Verlängerung übersehen. Aber fangen wir weiter vorne an, vielleicht kommen wir so mal zueinander: Die Inbetriebnahme-Regel sagt: Inbetriebnahme (Übermittlung der Fertigstellung an den Netzbetreiber) darf nicht vor gültigem Erstantrag passiert sein (dieser Antrag ist jener, der direkt nach der (ersten) Ticket-Ziehung ausgefüllt und abgeschickt wird und dann von der Ömag per Mail bestätigt wird). Ab diesem Zeitpunkt gilt diese Regel für die Anlage ja als erfüllt. Also nochmal: nur beim ERSTEN Antrag darf die Anlage für diesen Zählpunkt noch keine Inbetriebnahme erfolgt sein. Das ist ja beim TE auch so gewesen sonst hätte er ja keinen Fördervertrag mit Frist zur Inbetriebnahme bekommen. Es kann ja ein Antrag aus vielen Gründen zurückgezogen oder abgelenht werden aber dann kann man ja nochmal von vorne starten denn die Regel: Bei ERST-Antrag noch keine Inbetriebnahme ist/war ja dann schon erfüllt... |
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Wenn ein Antrag zurück gezogen wurde, aus welchen Gründen auch immer, dann ist es so als hätte es ihn nie gegeben. Daher ist jeder weitere Antrag jetzt NACH der Inbetriebnahme und daher nicht förderfähig. |
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Aha, ja interessant. Mein Wissenstand und das wurde mir auch von der Ömag (leider nur per Telefon) bestätigt dass ein Erstantrag für die Inbetriebnahme genügt. Ab dann ist quasi alles egal weil die Regel einmal erfüllt wurde. Wenn das aber nur für diese eine Förderung gilt dann ist das natürlich maximal Sch... Wir haben alle immer gedacht, sollte ewas schief geben, der Antrag abgelehnt werden, kein Budget im Topf usw. dass das dann nichts mehr mit der Inbetriebnahme zu tun hat und man auf jeden Fall neu ansuchen kann... Interessant. Eine eindeutige Regel seitens Ömag gibt es ja dazu sowieso nicht schriftlich (weswegen das dann halt auch viele verständlicherweise fragen bzw. fragen müssen). |
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Ist auch mWn so, für ein Vorhaben reicht ein allererstes Ticket, danach kannst machen was du willst, und es ist egal, wann du was kaufst (bis 2022) oder in Betrieb nimmst. Ich selbst habe mein erstes Ticket im April 2022 gezogen, wurde dann abgelehnt (zu spät dran), habs dann auch im Juni und August nicht geschafft (einmal knapp zu spät, einmal beim Bieterverfahren gescheitert) und hab meine Anlage Anfang Oktober in Betrieb genommen. Erst beim vierten Versuch Mitte Oktober hab ichs dann geschafft. Geld habe ich heuer Anfang August bekommen. |
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@sir0x also das heißt Inbetriebnahme war bei dir Anfang Oktober und die Ticket-Ziehung für die Förderung die du dann Anfang August heuer ausbezahlt bekommen hast war dann Mitte Oktober (also nach der Inbetriebnahme). Korrekt? Wenn ja dann verwirrt es jetzt wieder zusätzlich - dann muss wohl die vorangegangene erste Ziehung (+ Antrag) dafür gegolten haben sonst kann das ja nicht sein. Also entweder gilt dann das versäumen der Frist dann wieder komplett anders (damit wird der Antrag so gewertet als hätte es ihn nie gegeben wie @seebser schreibt). Also es gelten wohl bei unterschiedlichen Ablehnungs-Gründen (Zurückgezogen, Frist abgelaufen, in den Topf nicht reingekommen) unterschiedliche Wertungen der Inbetriebnahme bzw. des Erst-Antrags. Außerdem hat man ja nach der Inbetriebnahme-Frist sowieso noch 6 Monate für die Enabrechnung Zeit - also kann ja der Vertrag noch nicht erloschen sein oder sonst was. @reisefuchs konntest du schon mit der Ömag direkt klären ob sie dir kulanterweise diese Inbetriebnahme-First verlängern oder haben sie schon bestätigt dass alles vorbei ist und du auch sonst kein neues Ticket ziehen brauchst weil es für immer und ewig jetzt fehlgeschlagen ist? |
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Ja, genau, meine Inbetriebnahme war vor der Ticketziehung, bei der ich durchgekommen bin, aber eben nach der allerersten Ticketziehung. Ich habe zu diesem Zeitpunkt auch mit dem Bundesministerium telefoniert, als mein Oktoberticket noch offen war, und dort haben sie mir bestätigt, dass ich nach der ersten Ticketziehung keine Abhängigkeiten mehr habe ich und dass ich, obwohl schon in Betrieb, solange Tickets ziehen kann, bis ich zur Förderung komme. Auch hat mir der Mitarbeiter dort gesagt, dass es sogar Möglichkeit gab, dass ich zur Förderung komme, hätte ich meine Teile schon vorm ersten Ticket gekauft, da gabs wohl irgendwie eine Sondermoglichkeit. @reisefuchs würde empfehlen mal beim Bundesministerium anzurufen, dort bekommst sicher die korrekte Auskunft. Bei der Ömag kannst den Firstlevel ja vergessen. |
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Hallo reisefuchs, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: ÖMAG - Inbetriebnahmefrist übersehen |
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danke @sir0x für die Bestätigung. Ich dachte schon ich bin da jetzt komplett auf dem falschen Dampfer. Ich würde es so machen (und da schein ich wohl kreativ zu sein obwohl ich eigentlich überhaupt kein kreativer Mensch bin meiner Meinung nach): x) gestempelten Wisch vom Elektriker/Firma geben lassen dass eine Inbetriebnahme vorher aus Gründen nicht möglich war. Ist ja auch gar nicht mal gelogen weil es ja eingangs hieß dass es Lieferschwierigkeiten gab und der Elektriker keine Zeit hatte usw. x) Mit dem Wisch um Kulanz der Fristverlängerung für die Inbetriebnahme bitten mit der Begründung Mail übersehen (Spam) oder was weiß ich. x) Warten was dabei rauskommt und wenn das alles abgelenht und der Vertrag aufgelöst wurde (schriftlich seitens Ömag) fragen ob ein neues Ticket gezogen werden kann und wenn sie bestätigen dass das nicht mehr geht weil für diesen Fall dann auch die Inbetriebnahme-Regel anschlägt (am besten alles bestätigen lassen) - ok dann war es das. Aber dann hat man alles versucht. Ich hatte mal vor Jahren einen Fall bei der Krankenkasse in Kärnten (Arbeitgeber war noch in Kärnten ansässig) wo es hieß ich bekomme die Hälfte der Geldes einer Maßnahme retour. Also hab ich die Rechnungen hingeschickt und eine Ablehnung bekommen weil sie meinten für diese Maßnahme hätte ich ein Ansuchen mit Kostenvoranschlag schicken müssen. mhm - hab ich nicht gewusst - der Arzt auch nicht - ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden (ja ÖGK, aber das war ja schon länger her). Also zum Arzt und ihn gebeten ob er die Rechnungen nicht nochmal als Kostenvoranschlag austellen mag und sollte eine Nachfrage kommen halt sagen dass die Maßnahme noch nicht durchgeführt wurde. Alles kein Problem. Antrag und Kostenvoranschlag hingeschickt und genehmigt bekommen. Dann Rechnungen hingeschickt und die Hälfte retour-überwiesen bekommen. Also aufgeben tun wir nur Briefe und nix unversucht lassen. Weil dann kommt der nächste um die Ecke und sagt wieder: "Du hättest ja auch ... machen/versuchen können" oder "Warum hast du den nicht..." - braucht keiner... 1 |
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Ich hab jetzt einfach mal die Endabrechnung gemacht und lass mich überraschen. Eigentlich war der geplante Inbetriebnahmetermin noch in der Frist , wir mussten dann aber verschieben weil der Elektriker der die Abhnahme gemacht hat krank geworden ist. Hab das auch so reingeschrieben Schau ma mal.. Da wir alles selber gemacht haben und ohnehin keine Montagerechnung habe , habe ich sowieso nicht damit gerechntet irgendetwas zu erhalten. Die ganzen Meinungen hier , sind auch nicht praxiszbezogen - wenn ich richtig gelesen habe gibt es keinen einzigen der es drauf angelegt hat - ich werde dann berichten |
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Also, ich habe ja versprochen dass ich am Laufenden halte: Ich kann zwar noch nicht 100% jubeln , aber ich denke die Chance ist mittlerweile doch gross dass ich die Förderung doch bekomme. Ich hab eben Status gecheckt und der Förderbetrag steht nun in der Projektübersicht eingetragen . Das war vor ein paar Tagen noch nicht Wenn ich den Erfahrungsberichten hier glauben kann ist das aber ein gutes Indiz dafür das ich in Kürze ein Mail bekomme , das die Auszahlung kommt . Ich wurde weder wegen der Eigenmontage noch wegen der Frist befragt. Habe aber im Infofeld "Eigenmontage durch Fachperson" vermerkt und auch reingeschrieben das die Frist überzogen wurde da der ELI der die Abnahme gemacht hatte unerwartet zum Termin verhindert war, und deswegen keine Zeit mehr war zu verlängern.. |
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@reisefuchs Hast du die Föderung schlussendlich erhalten? Was war den das Inbetriebnahmedatum? 1. Meldung des Elektrikers an Netbetreiber oder 2. Einspeiserlaubnis des Netzbetreibers also der Zeitpunkt ab wann du aufdrehen durftest. |
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