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Offener Schacht am Grund - Was tun?

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
19.9. - 20.9.2013
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Hallo,

folgende Situation:

Der ehem. Grundbesitzer von dem wir unser Grundstück gekauft haben, muss aufgrund Auflagen der Gemeinde eine Oberflächenentwässerung des gesamten Hanges machen. Retentionsbecken, Kanäle, etc...

Auf unserem Grundstück soll am unteren Eck ein Regenwasserschacht gemacht werden. Davon wussten wir zwar von Anfang an, aber genaue Pläne dazu (genaue Situierung, Höhen, etc.) haben wir nie bekommen, bzw. wurde uns immer gesagt, dass es diese noch nicht gibt.

Es gab dann zwar eine Bauverhandlung zum Oberflächenentwässerungskonzept, aber auch hier gab es keine genauen Pläne (mit Maßangaben) zu dem Schacht auf unserem Grund.

Während wir vor 2 Wochen im Urlaub waren, ruft uns unsere (zukünftige) Nachbarin an und meint, dass der Bagger auf unserem Eck graben würde.

Wir wurden davon vorher jedoch nicht in Kenntnis gesetzt.
1. Frage: durften die überhaupt ohne unser Wissen einfach so auf unserem Grundstück herumgraben? Hätten die uns nicht zumindest darüber in Kenntnis setzen müssen, dass sie an diesem Tag kommen und ob das eh ok geht? (unser Nachbar hat schon eine Benachrichtigung erhalten und auch den Plan zu sehen bekommen)

Unsere Nachbarin konnte uns dann Gott sei Dank den Kontakt zum Baggerfahrer herstellen, da wir ja auch Erdwärmeleitungen am Grund vergraben haben.

Der Baggerfahrer meinte, ihm wäre es noch komisch vorgekommen wie er in seinem Baubüro nachgefragt hat ob er da graben kann und die ihm gesagt hätten, das wäre alles kein Problem.
Gott sei Dank hatte er eh nicht so weit gegraben um die Erdwärmeleitungen zu treffen.
Der Schacht wurde dann gesetzt.

Das war wie gesagt vor 2 Wochen.
Seit dem sieht es dort so aus:

2013/20130919887706.JPG

Der Schacht ist offen, der Kanal halb fertig und alles notdürftig mit Absperrband "gesichert".
Niemand rührt sich mehr, das Baubüro war auch nicht erreichbar.

2. Frage: Dürfen die das so offen stehen lassen? Was passiert wenn hier z.B. ein Kind hineinfällt? Wer haftet dann? Wir, weil das auf unserem Grund ist??? Aber wir haben hier ja nix in Auftrag gegeben und wussten auch nix davon.... Was sollen wir nun tun? Bei der Gemeinde "Gefahr in Verzug" anmelden, damit das zumindest mal protokolliert ist?

Weiß jmd. Rat?
Danke & LG
BK

  •  kalki80
19.9.2013  (#1)
nur zu 2.) - Ein Absperrband ist keine Sicherung! Du als Grundeigentümer haftest für etwaige Unfälle.

lg,

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  •  atma
  •   Gold-Award
19.9.2013  (#2)
ich schließe mich kalki an... du haftest dafür... kannst dich dann über die versicherung am verursacher versuchen zu regressieren, ist aber sicher eine never-ending-story...
ob die das dürfen... nunja... steht irgendwas davon im grundbuch oder im kaufvertrag oder sonst auf irgendeiner vereinbarung??

für welche fläche ist dieser "zwergen"sickerschacht? ... wir haben 2 so dinger für unser haus + nebengebäude... wo rinnt das wasser hin, wenn der mal übergeht? hast das dann auf deinem grund stehn?

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
19.9.2013  (#3)
Ok, danke, gut zu wissen, dass wir hier haften würden.
Was können wir nun tun? Beim Bürgermeister Gefahr im Verzug anmelden? Dann müssen die ja was unternehmen, oder?...

Stehen tut das nirgends, also nicht im KV oder so... wir haben erst später erfahren, dass es hier überhaupt ein Oberflächenentwässerungskonzept gibt und auf unserem Eck so ein Regenwasserschacht gesetzt werden soll. Auch, dass wir für den Anschluss an diesen noch 1.200,- Euro zahlen sollen wurde uns erst später gesagt. Bisher nur alles mündlich, geschrieben steht das nirgends. Eine Bauverhandlung für das Oberflächenentwässerungskonzept hat es gegeben, hier ist aber hauptsächlich das Retentionsbecken am Fuße des Hangs besprochen worden, genaue Pläne für "unsere" Schächte hat es wie gesagt dort nicht gegeben. Es wurde auch kein Zeitplan oder so genannt wann mit den Arbeiten begonnen wird.

Der Schacht ist kein Sickerschacht. Die Oberflächenwässer unseres Grundstücks (Dachwasser, etc.) laufen in unsere Zisterne, der Überlauf der Zisterne läuft in diesen Schacht (+ der Überlauf von unserem Nachbarn), der Überlauf von diesem Schacht soll dann in weiterer Folge in das Retentionsbecken gehen, welches aber noch nicht gebaut ist.

Abgesehen von dem o.a. Schacht haben wir sowieso Probleme wg. dem Oberflächenwasser vom Hang hinter uns. Beim letzten Starkregen schoss das Wasser von der (noch nicht befestigten) Straße über unser Grundstück und verursachte Schäden, die nur mit dem neuerlichen Einsatz eines Baggers zu beheben sind. Die Straße soll im Zuge des Oberflächenentwässerungskonzeptes eigentlich auch gemacht werden (Straßenneigung zum Hang hin, also von uns weg - Kanalrinne & Kanäle). Das alles wurde noch nicht gemacht und die Grundstücke wurden trotzdem gewidmet und wir durften bauen (Nachbar wohnt sogar schon dort).
Die Gemeinde sagt, sie kann da nix machen, denn die Oberflächenentwässerung muss der ehem. Grundstücksbesitzer machen und der hat dafür die Baugenehmigung bekommen, aber es würde hier wie bei jedem Häuslbauer sein, er muss innerhalb von 5 Jahren damit beginnen, aber es steht nirgends wann er damit fertig sein muss.
Na bumm, und was ist jetzt? Jetzt hat er "begonnen" und wenn ers erst in 10 Jahren fertig macht saufen wir immer ab? Das kanns ja auch nicht sein, oder????

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  •  atma
  •   Gold-Award
19.9.2013  (#4)
hast du mit dem vorbesitzer schon gesprochen? ansonsten würd ich zur gemeinde gehn und mal nach plänen fragen und mich erkundigen, wie das nun laufen soll...

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
19.9.2013  (#5)
Wer bauftragt das Erdbauunternehmen? Die Gemeinde? Wenn ja, muss die Firma ja einen Auftrag und Pläne dazu haben, samt Terminen, die einzuhalten sind, kann ja nicht 3 Jahre dauern. Rein technisch sieht es ja ok aus, auch wenn die Sicherung im prinzip nicht da ist (wenn da eh keiner läuft außer der Erdbaufirma, würde ich nichts machen, die arbeiten ständig in Gruben).

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
20.9.2013  (#6)
Waren ja schon bei der Gemeinde. V.a. wegen unseren Schäden durch das Wasser. Die meinen eben nur, dass sie da nix machen können, weil der Vorbesitzer (dem die Straße gehört und der die Oberflächenentwässerung machen muss) eine Baugenehmigung für das ganze erhalten hat und ja auch damit begonnen hat - wann ers fertig haben muss könnens ihm "angeblich" nicht vorschreiben... Also die Gemeinde putzt sich da ab....

Das Erdbauunternehmen IST der Vorbesitzer selbst... der hat ein Erdbauunternehmen und macht das eben selber.

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