|
|
||
Welches Bundesland? Und was steht im Bebauungsplan? Bauklasse? Steht dort etwas von Farbe und Dachform drinnen? |
||
|
||
NÖ 1+2 Nein steht nichts drinnen |
||
|
||
Nur zur Sicherheit: Du hast den Textteil des Bebauungsplanes von vorne bis hinten gelesen?? So wie du sagst, steht im Bebauungsplan außer Bauklasse 1+2 (und ziemlich sicher auch die Bebauungsweise) nichts drin. Das ist die Minimalversion eines Bebauungsplanes. Da gibts noch viel Spielraum zum Thema Ortsbild. Na es gibt den § 56 der NÖ Bauordnung. Der ist unabhängig von einem Bebauungsplan anzuwenden. Die Frage ist, ob es hiefür ein "richtiges" Gutachten gibt? D.h. einen entsprechenden Befund über das "Ortsbild" des Bezugsbereiches (mit vorhergehender Abgrenzung des Bezugsbereiches) und einer entsprechenden - auf die Regelungsinhalte des § 56 Bezug nehmenden - Begründung, wieso da jetzt was genau nicht passt, d.h. worin genau liegt die offenkundige Abweichung deines Projektes vom Ortsbild des Bezugsbereiches bzw. die wesentliche Beeinträchtigung dieses Ortsbildes? Gibts ein solches (schriftliches) Gutachten? Hat man euch das zur Kenntnis gebracht und die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen? Oder hat man euch bloß mündlich mitgeteilt: "das geht so nicht"?? Und nur zur Klarstellung: im § 56 steht unter anderem der Beurteilungspunkt "Farbgebung"! |
||
|
||
|
||
Sehr eigenartig! Wenn ich so durch durch die Altstädte in NÖ gehe, habe ich eher der Eindruck, dass es in NÖ überhaupt keine Ortsbildgutachter gibt! Sichtbetonkisten und Stahlglaskonstruktionen, welche auf historischen Gebäuden draufgekotzt werden etc... |
||
|
||
immer eine Frage der Sichtweise und Interpretation, diese uralten Gebäude erhalten ist verdammt aufwändig und teuer, damit ich da Interessenten finde muss ich ihne was "anbieten", das man da 1-2 Premiumstockwerke in modernem Design draufsetzt ist für micht das geringere Übel, die andere Option wäre es noch 10-20 Jahre verkommen lassen bevor es komplett abgerissen werden muss und gegen eine komplette Scheuslichkeit ersetzt wird, da nehme ich lieber den "Dachausbau", klar kann man den auch schlecht machen aber hab genauso schon sehrgute Varianten gesehen, klar sieht man immer den klaren Stilbruch aber das ist nicht das schlimmste und Geschmackssache kleine Nebenfrage, hier ist doch die "Beweislast" beim Ortsbildgutachter das dein Gebäude das Ortsbild "schädigt", hatte in der weiteren Nachbarschaft vor Jahren den Fall da ging es zwar um die Baugenehmigung selber und das ging vor die Gerichte, die sie dann "erzwungen" haben, Begründung war persönliche Interessen und persönlicher Geschmack sind kein Grund der Verweigerung der Baugenehmigung wenn man sich nämlich hier die Darstellung durchliest das es ähnliche Häuser schon geben soll und dezente normale Farben wirkt das irgendwie komisch, klar haben wir hier kein komplettes Bild und können nur auf die Schilderung aufbauen |
||
|
||
Ortsbildgutachter gibt es schon, aber sie werden in den wenigsten Bauverfahren beigezogen. Die Gründe dafür sind vielschichtig: - Da die Frage "Ortsbild" kein Nachbarrecht ist und der Nachbar daher eine Ortsbildprüfung weder einfordern, noch beeinspruchen kann, gibt es hier für die Baubehörde (=Bürgermeister in I. Instanz) keinen lästigen "Aufpasser" (der einen Bescheid zu Fall bringen könnte). Es passiert also nichts, wenn das "Ortsbild" im Bauverfahren nicht geprüft wurde. - "Ortsbild" ist nicht Zahlen oder Formeln messbar oder definierbar. In der BAuordnung 96 (also mehr als 20 Jahre lang) war im Ortsbildparagrafen zuerst von "Harmonie" die Rede, später dann von einem "ausgewogenen Verhältnis" und zwar bezogen auf die Beurteilungskriterien "Struktur" und "Gestaltungscharakteristik". Ferner war die Flächenwidmungsart zu berücksichtigen und was im Bebaunngsplan geregelt war, unterlag nicht mehr der Ortsbildprüfung. Also alles Begriffe mit hohem "Interpretations- und Ermessensspielraum" und dennoch sollte damit eine "objektiver" Beurteilungsmaßstab geschaffen werden, ein subjektives "schön" oder "schiach" darf es nicht geben. - Kein Laie (Bürgermeister sind hier in der Regel ebenfalls Laien) ist/war im Stande, mit all dem was konkret anzufangen. Und wenn sich der Bürgermeister einen speziellen Ortsbildgutachter holte, dann war damit nicht garantiert, dass dieses Gutachten und die Entscheidung hält. Denn auch die Experten waren sich bei der Interpretation all dieser Begriffe nicht immer einig. Ein ausreichend begründetes, schlüssiges, nachvollziehbares objektives Gutachten hat hier Seltenheitswert und war von einem Bauwerber mit einem vifen Architekten leicht auszuhebeln. - Bürgermeister, die das Ortsbild prüfen ließen, mussten dann oft klein beigeben, und haben sich das später nicht mehr angetan. - Der Standardbausachverständige ist meist kein Ortsbildgutachter. Also muss ein zusätzlicher Sachverständiger her. Bedeutet: längere Zeitdauer des Bauverfahrens und höhere Kosten (alles nicht sehr populär, und da man ja auch Politiker ist und gewählt werden muss, lass ma das lieber sein.) - usw. usw...... Kurzum: das Ortsbild wurde (und wird) in der Praxis äußerst stiefmütterlich behandelt. 2017 hat man den Gesetztext wesentlich geändert. Ziel war eine klarere, leichter nachvollziehbare und eindeutigere Regelung. Ob das zutrifft? Ich glaubs nicht! Jetzt geht es darum, ob "Bauform und Farbgebung, Ausmaß des Bauvolumens und Anordnung auf dem Grundstück von der bestehenden Bebauung innerhalb des Bezugsbereichs nicht offenkundig abweichen oder diese nicht wesentlich beeinträchtigen". Jetzt alles klaro, oder?? Ja klar, so ist es. Drum hab ich auch gefragt, obs da ein entsprechendes Gutachten gibt. Aha, was verstehst du unter "schlecht" und "sehr gute Varianten"? Kannst das mit objektiven, überprüfbaren Kriterien im Detail beschreiben? Oder ist es halt dein rein persönliches, subjektives Empfinden?? Irgendwem wirds sicher gefallen, sonst wärs ja nicht gemacht worden. Worin unterscheiden sich dessen "sehr gute Variante" zu deinem "schlecht"?? |
||
|
||
Ja, es gibt auch einen Textteil, aber über Fassadengestalung ect. steht auch im Textteil nichts |
||
|
||
Gutachten gibt es noch keines, jedoch hat unser Planer schon Rücksprache mit dem Ortsbilgutachter gehalten So wie es uns der Planer berichtet hat, ist das Ganze aber schon mehr oder weniger beschlossene Sache, dass die Fassadengestaltung nicht "ins Ortbild" passt - auf die Begründung bin ich auch schon gespannt |
||
|
||
Ich würd da jetzt nicht mehr viel reden, sondern mal das Gutachten abwarten. Woher kommt der "Ortsbildgutachter" bzw. wer ist es? (kannst mir auch als PN oder mail schicken) |
||
|
||
Für alle die es interessiert was schlussendlich herausgekommen ist: Die Fassadenfarbe musste abgeändert werden, dafür konnte der Ortsbildgutachter ein positives Ortsbildgutachten erstellen. Was dem Ortsbildgutachter an unserer Fassadengestaltung nicht gefallen hat wissen wir nicht, ein bisschen wirkürlich kommt uns das schon vor, vor allem weil keine außergewöhnlichen Farben geplant waren, die das Ortsbild "stören würden" (unsere Meinung). Aber es hätte ja auch schlimmer kommen können, da der Ortsbildgutachter auch über eine Änderung des Daches nachgedacht hat - in Summe überwiegt jedenfalls die Erleichterung das es dazu nicht gekommen ist Ein Dank auch an all die fleißigen Schreiber die uns weitergeholfen haben, allen voran Karl10! |
||
|
||
ehrlich nach allen Schilderungen hier (mehr haben wir ja nicht) hört sich das nach der Taktik an (meine Meinung und schon erlebt): mit der großen Keule drohen, damit du/ihr die kleinen Änderungen schluckt die euch aufgezwungen werden Am Ende muss es ja jeder selber wissen ob man das schluckt was einem vorgegeben wird und seine Träume nicht/teilweise verwirklicht oder ob man es drauf ankommen lässt und das wirklich "neutral" bewertet wird, aber grade im dem Bereich läuft so einiges ohne direkte rechtliche Grundlage |
||
|
||
Das versteh ich jetzt nicht ganz - ein positives Gutachten, aber die Fassadenfarbe muss geändert werden? Was steht denn dann in dem Gutachten drin? Gibt es eine formulierte Begründung in dem Gutachten für die Fassadenänderung?? |
||
|
||
Wenn ihr meine Farbänderung nicht schluckt, dann denke ich über die Dachform vielleicht auch noch nach. Alles ohne Grundlage, alles ohne Bescheid oder Gutachten. Die Bananenrepublik bzw. -gemeinde lässt grüßen. 2 |
||
|
||
Unser Planer hat sich mit dem Ortsbildgutachter darauf verständigt, die Fassadenfarbe abzuändern um ein positives Gutachten zu erhalten, damit es zu keinen zu großen Verzögerungen kommt und wir noch dieses Jahr mit dem bauen beginnen können. Zu uns hat der Planer dann gemeint, dass die Fassadenfarbe eigentlich anzeige- und bewilligungsfrei ist und wir daher diese nach der Fertigstellung diese noch abändern können Bei Nachfrage an Karl10 ist dem jedoch nicht so, wenn die Fassadenfarbe nicht ins Ortsbild passt. Eigentlich passt die Fassadenfarbe ja ins Ortbild (unsere Meinung sowie auch alle die wir gefragt haben), weil wir keine außergewöhnlichen Farben haben, nur halt nicht nach Meinung des Ortsbildgutachters... |
||
|
||
oder man wählt jetzt den Mittelweg, wenn gebaut wird zeigt man eine Farbänderung an und sieht ob die Gemeinde zu dem Wunsch ein negatives SCHRIFTLICHES Gutachten vorlegt, selbst wenn das kommt kann man dann ja immer noch prüfen lassen von eigenen Fachleuten ob das vor Gericht zu gewinnen ist. 2 |
||
|
||
um welche Fassadenfarbe gehts da eigentlich? |
||
|
||
Haus wird weiß und grau Und zwischen den Fenstern hätten wir einen beigen Streifen geplant der aber nun weg muss |
||
|
||
unwesentlich - aber das finde ich kleinlich |
||
|
||
Leider läuft das in der Praxis nur allzu oft so ab: Die Baubehörden/Gemeinden geben ganz einfach was vor (sehr oft ungesetzlich) und wenn es dir nicht passt, dann musst halt berufen und durch die Instanzen gehen. Das dauert und die Zeit will sich dann keiner nehmen bzw. ist das nicht eingeplant gewesen. Also gibt man nach und im besten Fall wird´s halt ein (fauler?) Kompromiss, letztlich is dann aber nicht so, wie man ursprünglich wollte. Haben wir hier im Forum schon in x Fällen miterlebt. Wenn ich predige, dass man halt immer gewisse Zeitreserven für ein längeres Verfahren einplanen sollte, dann komm ich mir vor wie ein Rufer in der Wüste. Und mit jedem Fall, den sie durchbringen, werden die Gemeinden selbstsicherer, um nicht zu sagen unverschämter. Hab aber selbst in der Praxis mehrfach miterlebt, dass dann, wenn man entsprechend Widerstand gezeigt/angekündigt hat (und zwar noch ohne Berufung und Verfahren), plötzlich der Schwanz eingezogen wurden und auf einmal eine Bewilligung da war, und zwar genau so, wie es der Bauwerber wollte (weil sie genau wußten, dass sie in der oberen Instanz verlieren). Is halt so, muss man da mit Achselzucken sagen und letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden. Aber nochmal zum konkreten Fall: - Ihr habt ja schon eingereicht, d.h. ihr ändert jetzt euer Projekt ab? (was im Bauakt dann ja so aussieht, als ob ihr selbst zur Einsicht gekommen seid) - Es gibt also kein konkretes (schriftliches) Gutachten, sondern eine "Meinung" des Sachverständigen? (die "Meinung" eines Sachverständigen ist aber nicht/niemals gefragt!!!) - "Euer Planer" hat sich mit dem Ortsbildsachverständigen auf irgendwas "verständigt"!! D.h. ihr habt euer Projekt völlig aus der Hand gegeben und Dritte handeln sich da jetzt was für euch aus Noch was zum Verfahren: Der Tipp von Christian ist gut: Jetzt mal mit der von der Behörde gewünschten Farbe eine Bewilligung holen. Dann kannst zu Bauen beginnen. Und dann die Abänderung der Farbe beantragen. Dann hast mit diesem Verfahren Zeit bis zur Fassade und kannst es auf ein "Richtiges" Gutachten ankommen lassen. Korrigieren muss ich dabei lediglich, wenn Christian schreibt, "die Farbänderung anzeigen" (gemeint offensichtlich "Bauanzeige"). Die Farbänderung braucht ein Bauansuchen und eine Baubewilligung. Is aber kein Mirakel, braucht ja nur neue Ansichten mit geänderter Farbe und eine kurze Beschreibung dazu. Bauverhandlung gibts jetzt nach neuester Gesetzeslage ja eh auch keine mehr. Also gehts dann nur um das Gutachten und einen konkreten Bescheid mit Genehmigung oder Ablehnung der Farbänderung. 1 |
||
|
||
Ja weil uns unser Planer empfohlen hat, dass wir: deswegen gehen wir erstmals auf die Wünsche des Ortsbildgutachters ein, hohlen uns die Baubewilligung und fangen mit dem bauen an. So haben wir keine allzugroßen Verzögerungen und dann: |
||
|
||
Ursprünglich ist unser Planer ja davon ausgegangen, das die Fassadenfarbe bewilligungs- und anzeigefrei ist, und daher nach Fertigstellung einfach "umgemalt" werden kann Da dem aber nicht so ist werden wir wie von ChristianIV und Karl10 vorgeschlagen, versuchen für das ursprünglich gewünschte Farbkonzept eine Bewilligung zu bekommen. So zumindest der Plan. Besten Dank für eure wertvollen Tipps ;) |