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Ortsbildgutachter - Darf er das? [NÖ]

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  •  BeHappy
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
28.8. - 7.10.2018
29 Antworten | 10 Autoren 29
6
35
Hallo,
Nachdem unser Haus eingerecht wurde, wurde von seitens der Gemeinde auch ein Ortsbildgutachter herangezogen
Dieser schreibt uns nun vor die Fassadenfarbe zu ändern obwohl wir keine "unüblichen" Fassadenfarben haben: weiß, grau, beige
Jedenfalls die beige Farbe soll ganz weg und grau sollen andere Teile vom Haus werden

So wie uns das aber nun gesagt wurde, gefällt uns das Farbkonzept überhaupt nicht, weil das Haus damit einen ganz anderen Charakter hat

Außerdem wurde uns gesagt, das die Dachform möglicherweise auch noch geändert werden muss - aber Ortsbildgutachter ist sich noch unsicher

Was mich stutzig macht: Wir haben einen Bebauungsplan, an den haben wir uns selbstverständlich auch gehalten, Dachformen werden keine vorgeschrieben und auch nicht verboten, Gebäude in der Nähe haben auch mehr oder weniger alle Dachformen

Wieso braucht man dann einen Ortsbildgutachter?

Und die Fassadenfarbe ist ja sowieso die Spitze des Eisberges - ich versteh überhaupt nicht wieso die geändert werden sollte.

Was meint ihr? Ist ein Ortsbildgutachter trotz eindeutig klarem Bebauungsplan überhaupt notwendig? Und darf er sich sogar die Fassadengestaltung einmischen?

Vielen Dank im vorraus
Lg BeHappy

  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.8.2018  (#1)
Welches Bundesland?
Und was steht im Bebauungsplan? Bauklasse? Steht dort etwas von Farbe und Dachform drinnen?

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  •  BeHappy
29.8.2018  (#2)

1+2
Nein steht nichts drinnen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.8.2018  (#3)

zitat..
BeHappy schrieb: Nein steht nichts drinnen


Nur zur Sicherheit: Du hast den Textteil des Bebauungsplanes von vorne bis hinten gelesen??

zitat..
BeHappy schrieb: Ist ein Ortsbildgutachter trotz eindeutig klarem Bebauungsplan überhaupt notwendig?


So wie du sagst, steht im Bebauungsplan außer Bauklasse 1+2 (und ziemlich sicher auch die Bebauungsweise) nichts drin. Das ist die Minimalversion eines Bebauungsplanes. Da gibts noch viel Spielraum zum Thema Ortsbild.


zitat..
BeHappy schrieb: Wieso braucht man dann einen Ortsbildgutachter?


Na es gibt den § 56 der NÖ Bauordnung. Der ist unabhängig von einem Bebauungsplan anzuwenden.



zitat..
BeHappy schrieb: Dieser schreibt uns nun vor die Fassadenfarbe zu ändern


Die Frage ist, ob es hiefür ein "richtiges" Gutachten gibt? D.h. einen entsprechenden Befund über das "Ortsbild" des Bezugsbereiches (mit vorhergehender Abgrenzung des Bezugsbereiches) und einer entsprechenden - auf die Regelungsinhalte des § 56 Bezug nehmenden - Begründung, wieso da jetzt was genau nicht passt, d.h. worin genau liegt die offenkundige Abweichung deines Projektes vom Ortsbild des Bezugsbereiches bzw. die wesentliche Beeinträchtigung dieses Ortsbildes?
Gibts ein solches (schriftliches) Gutachten? Hat man euch das zur Kenntnis gebracht und die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen?
Oder hat man euch bloß mündlich mitgeteilt: "das geht so nicht"??

Und nur zur Klarstellung: im § 56 steht unter anderem der Beurteilungspunkt "Farbgebung"!

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  •  wolfi69
  •   Silber-Award
30.8.2018  (#4)
Sehr eigenartig! Wenn ich so durch durch die Altstädte in NÖ gehe, habe ich eher der Eindruck, dass es in NÖ überhaupt keine Ortsbildgutachter gibt! Sichtbetonkisten und Stahlglaskonstruktionen, welche auf historischen Gebäuden draufgekotzt werden etc...


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  •  ChristianIV
30.8.2018  (#5)

zitat..
wolfi69 schrieb: Sehr eigenartig! Wenn ich so durch durch die Altstädte in NÖ gehe, habe ich eher der Eindruck, dass es in NÖ überhaupt keine Ortsbildgutachter gibt! Sichtbetonkisten und Stahlglaskonstruktionen, welche auf historischen Gebäuden draufgekotzt werden etc...


immer eine Frage der Sichtweise und Interpretation, diese uralten Gebäude erhalten ist verdammt aufwändig und teuer, 

damit ich da Interessenten finde muss ich ihne was "anbieten", das man da 1-2 Premiumstockwerke in modernem Design draufsetzt ist für micht das geringere Übel, die andere Option wäre es noch 10-20 Jahre verkommen lassen bevor es komplett  abgerissen werden muss und gegen eine komplette Scheuslichkeit ersetzt wird,
da nehme ich lieber den "Dachausbau", klar kann man den auch schlecht machen aber hab genauso schon sehrgute Varianten gesehen, klar sieht man immer den klaren Stilbruch aber das ist nicht das schlimmste und Geschmackssache


zitat..
Karl10 schrieb: Die Frage ist, ob es hiefür ein "richtiges" Gutachten gibt?


kleine Nebenfrage, hier ist doch die  "Beweislast" beim Ortsbildgutachter das dein Gebäude das Ortsbild  "schädigt", hatte in der weiteren Nachbarschaft vor Jahren den Fall da ging es zwar um die Baugenehmigung selber und das ging vor die Gerichte, die sie dann "erzwungen" haben, Begründung war  persönliche Interessen und persönlicher Geschmack sind kein Grund der Verweigerung der Baugenehmigung

wenn man sich nämlich hier die Darstellung durchliest das es ähnliche Häuser schon geben soll und dezente normale Farben wirkt das irgendwie komisch, klar haben wir hier kein komplettes Bild und können nur auf die Schilderung aufbauen

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.8.2018  (#6)

zitat..
wolfi69 schrieb: habe ich eher der Eindruck, dass es in NÖ überhaupt keine Ortsbildgutachter gibt!


Ortsbildgutachter gibt es schon, aber sie werden in den wenigsten Bauverfahren beigezogen. Die Gründe dafür sind vielschichtig:
- Da die Frage "Ortsbild" kein Nachbarrecht ist und der Nachbar daher eine Ortsbildprüfung weder einfordern, noch beeinspruchen kann, gibt es hier für die Baubehörde (=Bürgermeister in I. Instanz) keinen lästigen "Aufpasser" (der einen Bescheid zu Fall bringen könnte). Es passiert also nichts, wenn das "Ortsbild" im Bauverfahren nicht geprüft wurde.
- "Ortsbild" ist nicht Zahlen oder Formeln messbar oder definierbar. In der BAuordnung 96 (also mehr als 20 Jahre lang) war im Ortsbildparagrafen zuerst von "Harmonie" die Rede, später dann von einem "ausgewogenen Verhältnis" und zwar bezogen auf die Beurteilungskriterien "Struktur" und "Gestaltungscharakteristik". Ferner war die Flächenwidmungsart zu berücksichtigen und was im Bebaunngsplan geregelt war, unterlag nicht mehr der Ortsbildprüfung. Also alles Begriffe mit hohem "Interpretations- und Ermessensspielraum" und dennoch sollte damit eine "objektiver" Beurteilungsmaßstab geschaffen werden, ein subjektives "schön" oder "schiach" darf es nicht geben.
- Kein Laie (Bürgermeister sind hier in der Regel ebenfalls Laien) ist/war im Stande, mit all dem was konkret anzufangen. Und wenn sich der Bürgermeister einen speziellen Ortsbildgutachter holte, dann war damit nicht garantiert, dass dieses Gutachten und die Entscheidung hält. Denn auch die Experten waren sich bei der Interpretation all dieser Begriffe nicht immer einig. Ein ausreichend begründetes, schlüssiges, nachvollziehbares objektives Gutachten hat hier Seltenheitswert und war von einem Bauwerber mit einem vifen Architekten leicht auszuhebeln.
- Bürgermeister, die das Ortsbild prüfen ließen, mussten dann oft klein beigeben, und haben sich das später nicht mehr angetan.
- Der Standardbausachverständige ist meist kein Ortsbildgutachter. Also muss ein zusätzlicher Sachverständiger her. Bedeutet: längere Zeitdauer des Bauverfahrens und höhere Kosten (alles nicht sehr populär, und da man ja auch Politiker ist und gewählt werden muss, lass ma das lieber sein.)
- usw. usw......

Kurzum: das Ortsbild wurde (und wird) in der Praxis äußerst stiefmütterlich behandelt.
2017 hat man den Gesetztext wesentlich geändert. Ziel war eine klarere, leichter nachvollziehbare und eindeutigere Regelung. Ob das zutrifft? Ich glaubs nicht! Jetzt geht es darum, ob "Bauform und Farbgebung, Ausmaß des Bauvolumens und Anordnung auf dem Grundstück von der bestehenden Bebauung innerhalb des Bezugsbereichs nicht offenkundig abweichen oder diese nicht wesentlich beeinträchtigen". Jetzt alles klaro, oder?? emoji

zitat..
ChristianIV schrieb: kleine Nebenfrage, hier ist doch die "Beweislast" beim Ortsbildgutachter das dein Gebäude das Ortsbild "schädigt",


Ja klar, so ist es. Drum hab ich auch gefragt, obs da ein entsprechendes Gutachten gibt.

zitat..
ChristianIV schrieb: da nehme ich lieber den "Dachausbau", klar kann man den auch schlecht machen aber hab genauso schon sehrgute Varianten gesehen,


Aha, was verstehst du unter "schlecht" und "sehr gute Varianten"? Kannst das mit objektiven, überprüfbaren Kriterien im Detail beschreiben? Oder ist es halt dein rein persönliches, subjektives Empfinden?? Irgendwem wirds sicher gefallen, sonst wärs ja nicht gemacht worden. Worin unterscheiden sich dessen "sehr gute Variante" zu deinem "schlecht"??



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  •  BeHappy
30.8.2018  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb: Nur zur Sicherheit: Du hast den Textteil des Bebauungsplanes von vorne bis hinten gelesen??


Ja, es gibt auch einen Textteil, aber über Fassadengestalung ect. steht auch im Textteil nichts



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  •  BeHappy
30.8.2018  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb: Die Frage ist, ob es hiefür ein "richtiges" Gutachten gibt?


Gutachten gibt es noch keines, jedoch hat unser Planer schon Rücksprache mit dem Ortsbilgutachter gehalten
So wie es uns der Planer berichtet hat, ist das Ganze aber schon mehr oder weniger beschlossene Sache, dass die Fassadengestaltung nicht "ins Ortbild" passt - auf die Begründung bin ich auch schon gespannt

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.8.2018  (#9)
Ich würd da jetzt nicht mehr viel reden, sondern mal das Gutachten abwarten.
Woher kommt der "Ortsbildgutachter" bzw. wer ist es?  (kannst mir auch als PN oder mail schicken) 

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  •  BeHappy
18.9.2018  (#10)
Für alle die es interessiert was schlussendlich herausgekommen ist:

Die Fassadenfarbe musste abgeändert werden, dafür konnte der Ortsbildgutachter ein positives Ortsbildgutachten erstellen. 

Was dem Ortsbildgutachter an unserer Fassadengestaltung nicht gefallen hat wissen wir nicht, ein bisschen wirkürlich kommt uns das schon vor, vor allem weil keine außergewöhnlichen Farben geplant waren, die das Ortsbild "stören würden" (unsere Meinung).

Aber es hätte ja auch schlimmer kommen können, da der Ortsbildgutachter auch über eine Änderung des Daches nachgedacht hat - in Summe überwiegt jedenfalls die Erleichterung das es dazu nicht gekommen ist 

Ein Dank auch an all die fleißigen Schreiber die uns weitergeholfen haben, allen voran Karl10!


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  •  ChristianIV
19.9.2018  (#11)


zitat..
BeHappy schrieb: Aber es hätte ja auch schlimmer kommen können, da der Ortsbildgutachter auch über eine Änderung des Daches nachgedacht hat - in Summe überwiegt jedenfalls die Erleichterung das es dazu nicht gekommen ist


ehrlich nach allen Schilderungen hier (mehr haben wir ja nicht) hört sich das nach der Taktik an (meine Meinung und schon erlebt):

mit der großen Keule drohen, damit du/ihr die kleinen Änderungen schluckt die euch aufgezwungen werden

Am Ende muss es ja jeder selber wissen ob man das schluckt was einem vorgegeben wird und seine Träume nicht/teilweise verwirklicht oder ob man es drauf ankommen lässt und das wirklich "neutral" bewertet wird, aber grade im dem Bereich läuft so einiges ohne direkte rechtliche Grundlage

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  •  felis
  •   Gold-Award
19.9.2018  (#12)


zitat..
BeHappy schrieb: Die Fassadenfarbe musste abgeändert werden, dafür konnte der Ortsbildgutachter ein positives Ortsbildgutachten erstellen.


Das versteh ich jetzt nicht ganz - ein positives Gutachten, aber die Fassadenfarbe muss geändert werden? Was steht denn dann in dem Gutachten drin? Gibt es eine formulierte Begründung in dem Gutachten für die Fassadenänderung??

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.9.2018  (#13)
Wenn ihr meine Farbänderung nicht schluckt, dann denke ich über die Dachform vielleicht auch noch nach. Alles ohne Grundlage, alles ohne Bescheid oder Gutachten. Die Bananenrepublik bzw. -gemeinde lässt grüßen.

3
  •  BeHappy
20.9.2018  (#14)


zitat..
felis schrieb: Das versteh ich jetzt nicht ganz - ein positives Gutachten, aber die Fassadenfarbe muss geändert werden? Was steht denn dann in dem Gutachten drin? Gibt es eine formulierte Begründung in dem Gutachten für die Fassadenänderung??


Unser Planer hat sich mit dem Ortsbildgutachter darauf verständigt, die Fassadenfarbe abzuändern um ein positives Gutachten zu erhalten, damit es zu keinen zu großen Verzögerungen kommt und wir noch dieses Jahr mit dem bauen beginnen können. Zu uns hat der Planer dann gemeint, dass die Fassadenfarbe eigentlich anzeige- und bewilligungsfrei ist und wir daher diese nach der Fertigstellung diese noch abändern können 
Bei Nachfrage an Karl10 ist dem jedoch nicht so, wenn die Fassadenfarbe nicht ins Ortsbild passt.
Eigentlich passt die Fassadenfarbe ja ins Ortbild (unsere Meinung sowie auch alle die wir gefragt haben), weil wir keine außergewöhnlichen Farben haben, nur halt nicht nach Meinung des Ortsbildgutachters...


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  •  ChristianIV
21.9.2018  (#15)
oder man wählt jetzt den Mittelweg, wenn gebaut wird zeigt man eine Farbänderung an und sieht ob die Gemeinde zu dem Wunsch ein negatives SCHRIFTLICHES Gutachten vorlegt, selbst wenn das kommt kann man dann ja immer noch prüfen lassen von eigenen Fachleuten ob das vor Gericht zu gewinnen ist.

3
  •  bunga
  •   Silber-Award
21.9.2018  (#16)
um welche Fassadenfarbe gehts da eigentlich?

1
  •  BeHappy
21.9.2018  (#17)
 

zitat..
bunga schrieb: um welche Fassadenfarbe gehts da eigentlich?


Haus wird weiß und grau

Und zwischen den Fenstern hätten wir einen beigen Streifen geplant der aber nun weg muss


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  •  bunga
  •   Silber-Award
21.9.2018  (#18)
emoji unwesentlich - aber das finde ich kleinlich


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.9.2018  (#19)
Leider läuft das in der Praxis nur allzu oft so ab: Die Baubehörden/Gemeinden geben ganz einfach was vor (sehr oft ungesetzlich) und wenn es dir nicht passt, dann musst halt berufen und durch die Instanzen gehen. Das dauert und die Zeit will sich dann keiner nehmen bzw. ist das nicht eingeplant gewesen. Also gibt man nach und im besten Fall wird´s halt ein (fauler?) Kompromiss, letztlich is dann aber nicht so, wie man ursprünglich wollte. Haben wir hier im Forum schon in x Fällen miterlebt.
Wenn ich predige, dass man halt immer gewisse Zeitreserven für ein längeres Verfahren einplanen sollte, dann komm ich mir vor wie ein Rufer in der Wüste. Und mit jedem Fall, den sie durchbringen, werden die Gemeinden selbstsicherer, um nicht zu sagen unverschämter.

Hab aber selbst in der Praxis mehrfach miterlebt, dass dann, wenn man entsprechend Widerstand gezeigt/angekündigt hat (und zwar noch ohne Berufung und Verfahren), plötzlich der Schwanz eingezogen wurden und auf einmal eine Bewilligung da war, und zwar genau so, wie es der Bauwerber wollte (weil sie genau wußten, dass sie in der oberen Instanz verlieren).

Is halt so, muss man da mit Achselzucken sagen und letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden.

Aber nochmal zum konkreten Fall:
- Ihr habt ja schon eingereicht, d.h. ihr ändert jetzt euer Projekt ab? (was im Bauakt dann ja so aussieht, als ob ihr selbst zur Einsicht gekommen seid)
- Es gibt also kein konkretes (schriftliches) Gutachten, sondern eine "Meinung" des Sachverständigen? (die "Meinung" eines Sachverständigen ist aber nicht/niemals gefragt!!!)
- "Euer Planer" hat sich mit dem Ortsbildsachverständigen auf irgendwas "verständigt"!! D.h. ihr habt euer Projekt völlig aus der Hand gegeben und Dritte handeln sich da jetzt was für euch aus emoji

Noch was zum Verfahren:
Der Tipp von Christian ist gut: Jetzt mal mit der von der Behörde gewünschten Farbe eine Bewilligung holen. Dann kannst zu Bauen beginnen. Und dann die Abänderung der Farbe beantragen. Dann hast mit diesem Verfahren Zeit bis zur Fassade und kannst es auf ein "Richtiges" Gutachten ankommen lassen.
Korrigieren muss ich dabei lediglich, wenn Christian schreibt, "die Farbänderung anzeigen" (gemeint offensichtlich "Bauanzeige"). Die Farbänderung braucht ein Bauansuchen und eine Baubewilligung. Is aber kein Mirakel, braucht ja nur neue Ansichten mit geänderter Farbe und eine kurze Beschreibung dazu. Bauverhandlung gibts jetzt nach neuester Gesetzeslage ja eh auch keine mehr. Also gehts dann nur um das Gutachten und einen konkreten Bescheid mit Genehmigung oder Ablehnung der Farbänderung.

2
  •  BeHappy
21.9.2018  (#20)


zitat..
Karl10 schrieb: "Euer Planer" hat sich mit dem Ortsbildsachverständigen auf irgendwas "verständigt"!!


Ja weil uns unser Planer empfohlen hat, dass wir:


zitat..
Karl10 schrieb: Jetzt mal mit der von der Behörde gewünschten Farbe eine Bewilligung holen.


deswegen gehen wir erstmals auf die Wünsche des Ortsbildgutachters ein, hohlen uns die Baubewilligung und fangen mit dem bauen an. So haben wir keine allzugroßen Verzögerungen und dann:

zitat..
Karl10 schrieb: Und dann die Abänderung der Farbe beantragen. Dann hast mit diesem Verfahren Zeit bis zur Fassade und kannst es auf ein "Richtiges" Gutachten ankommen lassen.




1
  •  BeHappy
21.9.2018  (#21)
Ursprünglich ist unser Planer ja davon ausgegangen, das die Fassadenfarbe bewilligungs- und anzeigefrei ist, und daher nach Fertigstellung einfach "umgemalt" werden kann 

Da dem aber nicht so ist werden wir wie von ChristianIV und Karl10 vorgeschlagen, versuchen für das ursprünglich gewünschte Farbkonzept eine Bewilligung zu bekommen. So zumindest der Plan.

Besten Dank für eure wertvollen Tipps ;)


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