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Partner auszahlen im Fall einer Trennung

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  •  sunshine93
24.1. - 29.1.2018
43 Antworten | 19 Autoren 43
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Hallo,

mein Lebenspartner und ich planen uns gemeinsam eine Eigentumswohnung zu kaufen sowie einen Kreditvertrag jeweils 50:50 aufzunehmen.

Der Kredit wird über 350.000€ aufgenommen, der Kaufpreis der Wohnung inkl. Parkplatz und Nebenkosten entsprechen rund 400.000€

Da ich von meinen Eltern einen Erbvorschuss in der Höhe von 50.000€ bekommen habe, nehmen wir diese 50.000€ weniger als Kredit auf, ursprünglich waren 400.000€ Kreditsumme geplant.

Wir sitzen jetzt gerade an einer Vereinbarung zwischen uns wie wir im Falle einer Trennung vorgehen möchten:

Ich werde bei einer Trennung in der Wohnung bleiben und die Wohnung soll in mein Eigentum übergehen. Mein Lebenspartner würde ausziehen.
Jetzt stellt sich für uns nur die Frage wie die Auszahlung des Partners im besten Fall erfolgen soll. Die 50.000€ Erbvorschuss meinerseits müssen auf jeden Fall gesichert sein, da diese nur mir zustehen.

Die monatliche Kreditrate von 1282€ sowie die laufenden Betriebs,Heiz, Stromkosten würden wir auch 50:50 bezahlen.
Ausstattung wie Küche und Bad die in der Wohnung bleiben bezahle ich, sämtliche beweglichen Gegenstände wird er übernehmen, um sie im Fall der Fälle beim Auszug mitnehmen zu können oder ich löse sie ihm ab.


Wie berechnet man in solchen Fällen den Auszahlungsbetrag. Wenn ich ihm beim Auszug die Summe der Kreditraten auszahle, die er bis zu dem Zeitpunkt X investiert hat, würde es ja bedeuten, dass er bis auf die Hälfte der laufenden Wohnungskosten gratis gewohnt hätte.

Auf der anderen Seite wäre es möglich den Wert der Wohnung festzulegen, die noch offene Kreditsumme abzuziehen, diesen Wert zu halbieren und anschließend meine 50.000€ abzuziehen und ihm dann diesen Betrag auszuzahlen.


Gibt es hier Erfahrungswerte?

Danke und lg
Julia

  •  chrismo
27.1.2018  (#41)

zitat..
MissT schrieb: als bei einer Familie mit Kindern, wo ein Elternteil nicht oder nur mehr teilzeit berufstätig ist, um sich um die Kinder und den Haushalt zu kümmern.


Wie oben geschrieben, gibt es bei bei uns getrennte Konten, trotz Kinder. Wir arbeiten aber mittlerweile auch beide Teilzeit und nicht Voll+Teilzeit, wo der schlechter verdienende  Partner (wobei ich da eher Partnerin sagen müsste, weil es meist so aufgeteilt ist) automatisch in eine gewisse Abhängigkeit rutscht. 

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  •  poubelle
29.1.2018  (#42)

zitat..
sunshine93 schrieb:
__________________


zitat..
Hab ich einen Denkfehler wenn ich sage Wert der Wohnung bei der Trennung 400.000€ offener Kredit noch 200.000, dann davon die Hälfte wären 100.000 minus meine extra 50.000, dan müsste ich ihm noch 50.000€ ausbezahlen. Die bereits gezahlten Raten "verfallen" als Miete etc weil er die Wohnung ja zu gleichen Teilen genutzt hat...


Eher so: 400 minus 200 ist euer dann aktuelles Kapital. 50 davon gehören aber nur dir. Die restlichen 150 müssen aufgeteilt werden. Er bekommt also 75 000.

Einem kompletten Verfall der Raten als Miete würde ich an seiner Stelle sicher nicht zustimmen. Ich würde dann sagen: bei Trennung gibt es einfach einen kompletten Verkauf, geteilt wird wie oben. 

Ich wäre nicht damit einverstanden mir Eigentum zu schaffen, und dann bei einem quasi Verkauf auf einmal im Nachhinein Miete für etwas zahlen zu müssen dass mir damals aber gehört hat. 

LG

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  •  ChristianIV
29.1.2018  (#43)
@<u>poubelle</u>:
schlechter Stil ein komplett veraltetes Zitat ohne Hinweis reinwerfen

das Thema wurde auch schon gut durchgekaut das es unfair ist als Eigentümer nur Miete verrechnet bekommen, je mehr Zeit vergeht desto mehr hätte einer durch die Trennung zu gewinnen bzw der andere zu verlieren

mein Rechenmodell zu Beginn der Unterhaltung ist fair mittels Eigentum und nach Anteilen wieviel jeder mitgebracht hat, das deckt das Nebenkosten- und Wertänderungs- und Inflationsrisiko am fairsten ab

400k Startinvestition und 400k fiktiven Verkaufspreis lassen natürlich 50k dann 50k bleiben bzw die abbezahlten 150k Kredit fair halbiert das der Partner 75k kriegen muss

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