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Photovoltaik Pergola - NÖ

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  •  Max72
4.8. - 14.8.2019
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo

Ich möchte im Bauland in NÖ bewilligungsfrei ans Nachbargrundstück grenzend ein Gerätehütte mit 10m2 (4 x 2,5 Meter) überbauter Fläche errichten und das Dach vorne etwas weiter drüber stehen lassen.
Somit kann ich dann 4 x 2 Stk. Photovoltaikmodule darauf montieren (ca. 3,3 x 4 Meter Dachfläche).

Daneben möchte ich eine Pergola errichten und ebenfalls handelsübliche 4 x 2 Stk. Photovoltaikmodule montieren.
Bei den Spalten zwischen den Modulen möchte ich zwar schon das Regenwasser gezielt ableiten jedoch kein zusätzliches fixes Dach montieren.

Was denkt ihr lässt die NÖ Bauordnung hierbei zu?

Bei der Gerätehütte denke ich das der Dachüberstand zulässig sein sollte. Kann man sonst das Dach kürzer machen und die Module freiliegend übers Dach drüberstehen lassen?

Ist die Pergola noch eine Pergola mit Photovoltaik darauf oder wird dies sofort als Dach gewertet und ist somit bewilligungspflichtig?
Ich möchte jedenfalls bewilligungsfrei bleiben und den Platz unter der Photovoltaik nutzen.

(Da ja eine Bodenplatte dazu zulässig ist, kann ich im Umkehrschluss meinen gesamten Garten zubetonieren?)

  •  Max72
13.8.2019  (#1)
Ich präzisiere den Kern meiner Frage:

Ich möchte eine Unterkonstruktion errichten, die in der Bauordnung alleine für sich ein Pergola ergibt.
Danach möchte ich darauf Photovoltaikmodule (an die Stelle des Dachs) montieren.

Karl10, oder auch die anderen hat jemand eine Idee oder ein Buchgefühl ob das eine Pergola + eine Photovoltaik (beides Bewilligungsfrei) ergibt, oder wird es als Dach gewertet und zum Carport/Pavilon/Gartenhütte?
Was darf man bei diesem Projekt sicher nicht, oder was könnte funktionieren?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.8.2019  (#2)
Ehrlich gesagt: Ich bin mir nicht sicher.
Einerseits würde ich nicht mehr von einer Pergola reden, da ja nach oben ein Abschluss (quasi wie ein Dach) durch die Module geschaffen wird. Somit: Bewilligungspflicht für die Unterkonstruktion.
Andererseits könnte man vielleicht das Konstrukt in seiner Gesamtheit als "Aufstellen einer Photovoltaikanlage" werten. Also bei der Unterkonstruktion nicht seperat von einer Pergola sprechen, sondern eben von der zur Photovoltaik gehörigen Tragkonstruktion und somit bewilligungs- und anzeigefrei.

Ich persönlich würde eher zu Variante 1 tendieren.

Und im Übrigen:

zitat..
Max72 schrieb: ein Gerätehütte mit 10m2 (4 x 2,5 Meter) überbauter Fläche errichten und das Dach vorne etwas weiter drüber stehen lassen.

Dann bist aber über 10m²!!

zitat..
Max72 schrieb: Bei der Gerätehütte denke ich das der Dachüberstand zulässig sein sollte.

 Wennst damit (Dach der Gerätehütte) über 10m² kommst, dann nicht!


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  •  ProjectX
14.8.2019  (#3)
Interessante Frage
Pergola-Unterkonstruktion mit PV, beides für sich zwar bewilligungs- und anzeigefrei aber in Summe würde ich auch sagen, dass es sich dann um keine Pergola mehr handelt, sondern um eine bauliche Anlage. Ist jedenfalls ein Grenzfall und es gibt wahrscheinlich auch Baurechtsexperten oder Bausachverständige die das anders einschätzen würden.

Dein Nebengebäude darf aber in jedem Fall nur 10m² überbaute Fläche haben, ansonsten wie Karl schon gesagt hat nicht mehr bewilligungs- und anzeigefrei. 
PV- Module würden in diesem Fall dann ein Stück weit drüber hinausragen, musst dich erkundigen wie das montagetechnisch am besten zu machen wäre.

Andere Frage: Ist es "nur" die Kostenfrage der Einreichung, oder würde baurechtlich auch etwas dagegen sprechen, also eine allfällige Einreichung nicht stattgegeben werden? (Bebaute/Überbaute Flächen im Bauwich, eventuell bebaute Fläche-Bebauungsdichte wenn Nebengebäude mit Dachüberstand realisiert werden soll, ect?) -> abchecken lassen
Wenn baurechlich nichts dagegen spricht, sondern die Einreichung im Sinne der Kostenersparnis und Einfachheit vermieden werden soll, könnte man es schon riskieren (wo kein Kläger da kein Richter) und das ganze (bewilligungs- und anzeigefrei) aufstellen, da es für mich ein Grenzfall ist. Im schlimmsten Fall müsste man das Ganze dann halt nachträglich Bewilligen lassen, das Risiko würde sich so in Grenzen halten.

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