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@Nase: Du musst diesen Abschnitt lesen:
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Bei uns ist bei jedem Anbot der Zusatz
drauf gestanden. Das wäre sozusagen der Freibief für den Installateur. Es kann jetzt sein, das ich es überlesen habe, aber der Threadersteller hat nichts von einem verbindlichen KV oder Anbot erwähnt. Zur Wärmepumpe und FBH FBH [Fußbodenheizung] gehört nun mal auch die Verrohrung dazwischen. Naja, warum sollte die angesprochene Verohrung bei einem Kompletteinbau nicht dazu gehören. |
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@New_Projekt: das müsste jetzt ein Jurist beurteilen. Ich würde nicht davon ausgehen, dass dieser Zusatz aus einem verbindlichen KV einen unverbindlichen macht. Verbindlichkeit muss nicht vereinbart werden. Das gilt in diesem Fall sowieso.
Wenn eine komplette FBH FBH [Fußbodenheizung] betellt wurde muss diese auch mit allem was dazugehört geliefert werden. Wenn der Fachmann dabei im Angebot etwas vergessen hat - sein Pech. LG |
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Antwort vom Konsumentenschutz (das geht ja zackig):
nach § 5 Konsumentenschutzgesetz sind Angebote und Kostenvoranschläge, die der Unternehmer dem Verbraucher erstellt, grundsätzlich verbindlich und dürften gar nicht überschritten werden. Eine geringfügige Überschreitung von 10 – 15% ist nach der Rechtsprechung möglich, wenn aus dem Text des Kostenvoranschlages (Angebotes) ersichtlich ist, dass er unverbindlich ist (z.B. durch ca.- Angaben bei Preis und Material oder durch Vermerke wie „Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand“, „Verrechnung erfolgt nach Naturmaßen“). Allerdings ist eine Preiserhöhung gegenüber dem Angebot nur gerechtfertigt, wenn die Zusatzkosten bei der Kalkulation des Angebotes oder Kostenvoranschlages noch nicht vorhersehbar waren. Hat der Unternehmer unbedingt erforderliche Leistungsbestandteile (schuldhaft) nicht mit kalkuliert, hat er keinen Anspruch auf Vergütung jener Zusatzkosten die er „vergessen“ hat. (Andernfalls würde ein nicht korrekt agierender Unternehmer belohnt, der Teilleistungen nicht kalkuliert, dadurch einen günstigen Gesamtpreis anbietet und damit richtig kalkulierende Mitbewerber aussticht). Im Einzelfall kann der Beweis für eine derartige Vorgangsweise aber schwierig werden. Fallen unvorhersehbare Mehrkosten von mehr als 15 % bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag (Angebot) an, muss der Unternehmer den Auftraggeber sofort in einer für ihn verständlichen Form vor den beträchtlichen Mehrkosten warnen. Unterlässt der Unternehmer die Warnung, sodass der Kunde erst nachträglich durch die hohe Rechnung von der Verteuerung erfährt, verliert der Unternehmer jeden Anspruch auf den Mehraufwand. Wenn in Ihrem Fall ein unverbindlichen Kostenvoranschlag (Angebot) Grundlage für die Auftragserteilung war, bleibt der Unternehmer zwar innerhalb der erwähnten Toleranzgrenze. Es stellt sich aber die Frage, ob die nachträglich verrechneten Zusatzkosten für ihn schon bei der Erstellung des Kostenvoranschlages (Angebotes) vorhersehbar waren. Aufgrund Ihrer Schilderung vermute ich, dass es für den Installateur von vorneherein ersichtlich war, dass vom Technikraum eine Verrohrung zu den Fußbodenheizungsverteilern erforderlich ist (außer es wäre nachträglich zu Änderungen und Umplanungen gekommen). Diesbezüglich könnten Sie sich bei anderen Fachbetrieben erkundigen oder den Angebotsinhalt mit dem anderer Mitbewerber vergleichen.
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kleiner Beirag für andere am Rande. Wir haben unsere Handwerker "auf die Palme" gebracht mit einer Musterbaubeschreibung vom deutschen Konsumentenschutz. Diese Baubeschreibung ist auch für jedes einzelne Gewerk anwendbar. Da wird ständig die Unterschrift gefordert für: "Gewerk kann mit den angebotenen Materialien bis zur vollen Funktionstüchtigkeit von.... erbracht werden- Bei dieser Gelegenheit wurden wir aber insbesondere vom Installateur gelobt, da es anscheindend hier doch noch gängige Praxis ist, wichtige vorhersehbare Posten zu verschweigen, um im Gesamtpreis noch mithalten zu können.... |
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pfui an alle Unternehmer, wo dies gängige Praxis ist.
Ich hatte auch mit dem Zimmerer "ähnliches" Das konnten wir uns aber ausreden, da sind 1-2 Sache schief gelaufen, ich habe jetzt aber auch ein "besseres" Produkt, ist also nicht ganz vergleichbar! Aber Hyperactive, das hört sich doch gut an, würd ich sagen. Von solchen Firmen darf man sicht nichts gefallen lassen. |
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jetzt wissen wir folgendes:
der Passus von New_Projekt "Verrechnung nach tatsächlichen Aufwand" macht aus einem verbindlichen KV einen unverbindlichen KV Hyperactive selber hat bis jetzt noch gar nicht geschrieben, dass es sich bei seinem KV um einen unverbindlichen KV handelt. Jedenfalls hat der Installateur schuldhaft einen großen Posten verschwiegen ... LG Roland |
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Es gibt ein gültiges Angebot mit dem Vermerk:
Nicht im Leistungsumfang enthalten: Regien und Regiematerial Das schwächt natürlich meine Position etwas... |
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Regiematerial ist für mich, wenn er irgendwo eine zusätzliche Dichtung benötigt, oder irgend welche Rohre besonders mit Distanzen montiert werden müssen, etc.
Nicht ein fixer Bestandteil einer Heizungsanlage. Selbst wenn die HKV unmittelbar neben der Heizung positioniert wären, müssen die miteinander mit Vor und Rücklauf verbunden werden. Wenn du zB die FBH FBH [Fußbodenheizung] bauseits gemacht hättest, wäre es vielleicht ein Kommunikationsproblem. So aber, wo du alles hast machen lassen von ihm... In letzter Instanz würd ich ihm sagen: "Liebe Herr Installateur, die Verbindung habe ich nicht bestellt, schraub Sie wieder runter und nimm Sie mit nach Hause!" Das, darfst du nämlich ganz sicher! Seiner Ansicht nach, war ers nämlich nicht im Auftrag, und DU hast es nicht bestellt. Was nimmer er dir dafür eigentlich ab? |
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@Hyperactive: hat er Dir erklärt, was "Regien und Regiematerial" sein soll? |
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Regiearbeiten sind (für mich) vom AG zusätzlich zum beauftragten Leistungsumfang bestellte Leistungen (sofern sie für die besprochene Funktion des fertigen Gewerks nicht unerlässlich sind) bzw. Vom AN bei Angebotslegung nicht erkennbare Erschwernisse (z.B. Stemmarbeiten im Ziegelhaus wo 1 Mauer sich als betoniert herausstellt). Diese Verbindungsleitungen stellen nur dann eine Regiearbeit dar wenn vorher explizit vereinbart war dass diese vom Bauherrn selbst verlegt werden. |
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Mit gewissen Druckmitteln konnte ich eine friedliche Einigung mit dem Installateur erzielen. Ein paar Abstriche musst ich natürlich machen.
Möchte nur andere 'Häuslbauer' vor solchen Vorgehen warnen. ==> Immer eine Pauschale vereinbaren und nicht mehrere Unternehmen für ein Gewerk beauftragen. |
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das kann man wohl 100% so stehen lassen. Wie creator auch immer geschrieben hat - Formulierungen wie "in Regie" oder "Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand" sind in einem Angebot inakzeptabel. lg tom |