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PV Anlagen Förderung 2023

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  •  FWI91
30.11.2022 - 14.10.2024
1.126 Antworten | 173 Autoren 1126
40
1166
Guten Morgen,

hat von euch jemand eine Idee bzw. weiß wann man mit offiziellen Infos zur Förderung für 2023 (Österreich) rechnen kann? Es dürfte sich ja vorallem für Kleinanlagen bzw. für Private einiges ändern. 
Es gibt zwar aus Oktober einige Zeitungsberichte und es dürfte auch schon eine Mehrheit dafür geben aber Gesetz bzw. Formelles habe ich noch nichts gefunden.

Danke und lg.

  •  johro
  •   Gold-Award
15.3.2023  (#221)

zitat..
firas1 schrieb:

──────
FWI91 schrieb:

(2) Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, können Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
───────────────

Bedeutet das, dass man bei der Ömag heuer eine Förderung für Anlagen vom letzten Jahr beantragen kann?

steht in meinem Beitrag
ist deine Anlage schon in Betrieb?


1
  •  FWI91
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#222)

zitat..
johro schrieb:

@FWI91 warum postest du hier einen Ausschnitt aus einem Artikel vom Jahr 2022?

aktuell für 2023 ist:

Die Einreichung des Förderantrags ist ab jetzt auch nach Beginn der Arbeiten möglich. Der Erstantrag ist einzureichen, bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird.
Wenn vor Inbetriebnahme bereits ein gültiger Erstantrag gestellt wurde, ist eine erneute Einreichung des Förderantrags auch später (also nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde) möglich. Das dient vor allem als Erleichterung für Personen, die in der Vergangenheit einen gültigen Erstantrag gestellt haben, aber noch keine Förderung erhalten haben. Diese Personen können somit – nach gültigem Erstantrag – nicht nur mit dem Bau der Arbeiten beginnen, sondern auch die Anlage in Betrieb nehmen.
Diese Regelungen gelten nicht, wenn bereits vor dem 21. April 2022 mit den Arbeiten begonnen wurde.

bitte vorher lesen - das ist der Auszug aus der aktuellen Verordnung §8 (2). Das heißt alle Anlagen die rückwirkend bis zum 21.4.2022 begonnen (aber noch keine Inbetriebnahme) wurden ohne Ticket dürfen jetzt eines ziehen und sind förderwürdig - ich weiß nicht was man noch machen muss als es euch vorzulegen :D

1
  •  uzi10
  •   Gold-Award
15.3.2023  (#223)
gilt das für Private jetzt auch oder nur für Firmen weil laut  § 1 Abs 2 KSchG

weil dann darf jetzt vor Förderbeginn anfangen und auch Rechnungen legen oder 

1
  •  FWI91
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#224)

zitat..
uzi10 schrieb:

gilt das für Private jetzt auch oder nur für Firmen weil laut  § 1 Abs 2 KSchG

weil dann darf jetzt vor Förderbeginn anfangen und auch Rechnungen legen oder

so würde ich das sehen also bis auf Inbetriebnahme darf Rechnung usw. bis rückwirkend April 2022 sein (so stehts zumindest klar in der Verordnung).
Wegen § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG weiß ich es nicht aber ich denke mal wir Privatpersonen sind Verbraucher im Sinne des Gesetzes (aber nur eine Vermutung). 

1
  •  FWI91
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#225)

zitat..
uzi10 schrieb:

gilt das für Private jetzt auch oder nur für Firmen weil laut  § 1 Abs 2 KSchG

weil dann darf jetzt vor Förderbeginn anfangen und auch Rechnungen legen oder

Absatz 1 Z2 ;)


1
  •  robits
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#226)
Kann man die Förderung mit einer 26 kW Anlage nur für 20 kW in Kat B beantragen?

1
  •  npalko
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#227)
Kurz, ja, mehr bauen als beantragt geht immer, mehr Geld als für die angesuchte Menge ( hier wohl 20kwp) gibt's nicht.

1
  •  firas1
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#228)

zitat..
johro schrieb:

──────
firas1 schrieb:

──────
FWI91 schrieb:

(2) Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, können Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
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Bedeutet das, dass man bei der Ömag heuer eine Förderung für Anlagen vom letzten Jahr beantragen kann?
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steht in meinem Beitrag
ist deine Anlage schon in Betrieb?

Ist leider schon in Betrieb 😪
Bringt es was die Förderung trotzdem zu versuchen oder ist das ein 100%iger Ausschlussgrund?


1
  •  FWI91
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#229)
Läuft die Anlage nur (nicht erlaubt aber ja) oder offizielle Abnahme durch Netzbetreiber?
Im 2.Fall - wenn es laut Verordnung eine Bedingung ist wird es auch ein Ausschlussgrund sein, sonst wäre das ja alles nonsense wenn nicht nach Gesetz gehandelt wird. Aber versuch es doch einfach beim Call... Du hast ja nichts zu verlieren 🤷‍♂️

1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
15.3.2023  (#230)

zitat..
firas1 schrieb:

──────
johro schrieb:

──────
firas1 schrieb:

──────
FWI91 schrieb:

(2) Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, können Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
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Bedeutet das, dass man bei der Ömag heuer eine Förderung für Anlagen vom letzten Jahr beantragen kann?
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steht in meinem Beitrag
ist deine Anlage schon in Betrieb?
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Ist leider schon in Betrieb 😪
Bringt es was die Förderung trotzdem zu versuchen oder ist das ein 100%iger Ausschlussgrund?

BITTE nehmt doch nicht allen Zeit weg -im System steckt eh überall nur noch tote Zeit wegen der ganzen Bürokratie udn weil jeder alles doppelt und dreifach reinschickt/anfragt/nachtelefoniert- wieso glaubt ihr geht bei der Ömag nix mehr (siehe alle anderen Threads hier)

Wenn Deine Anlage in Betrieb ist dann hast du 100% KEINE !!!! Chance eine Förderung zu bekommen. Die Anlage wurde bestellt, wurde gebaut, ob diese im Teilbetrieb ist (In-Haus) oder Vollbetrieb (Netztechniker) ist egal. 
Die Förderung ist für dich Passe, aus Ende, nix geht mehr , Njete, Nein, Pfoten weg, nix gibts 
 


1
  •  sunpower1
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#231)
Ich habe Ende letzten Jahr für Kat B 20kWp 198 Euro geboten und Zusage bekommen, Errichtung ist erst in einem Monat (logischerweise Investitionszuschuss noch nicht abgeschlossen geschweige denn ausbezahlt). Jetzt kann ich nochmal für 250 Euro mitmachen, oder? Besteht ein Risiko, dass ich komplett leer ausgehe?

1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
15.3.2023  (#232)

zitat..
sunpower1 schrieb:

Ich habe Ende letzten Jahr für Kat B 20kWp 198 Euro geboten und Zusage bekommen, Errichtung ist erst in einem Monat (logischerweise Investitionszuschuss noch nicht abgeschlossen geschweige denn ausbezahlt). Jetzt kann ich nochmal für 250 Euro mitmachen, oder? Besteht ein Risiko, dass ich komplett leer ausgehe?

Ja weil wenn du für das GLEICHE Projekt anfragts immer das letztgültige gilt. Wenn Du dann nicht zum Zug kommst hast dir ein Eigentor geschossen weil Doppelförderungen nicht erlaubt sind bzw auch Förderstellenübergreifend (z.b KPC vs ÖMAG und umgekehrt) die eingereichten Förderungen abgeglichen werden. 

Intern(z.b nur ÖMAG) sowieso, da du ja für den gleichen Zählpunkt anfragst, für den es eigentlich schon eine Förderung gibt.

"Spatz in der Hand vs Gier" 😁 ... Entscheide Dich jetzt für Tor 1 / 2 / 3 - aber Achtung der ZONK lauert um die Ecke

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  •  sunpower1
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#233)
Haha, da kommen Erinnerungen hoch vom ZONK... :)

Bin überall deiner Meinung. Angenommen ich zocke und mich holt der ZONK, bekomme also keine Förderung laut 2023 Fördersystem, warum soll dann meine bisherige ÖMAG Förderzusage aus 2022 mit 198 Euro ebenso futsch sein? Ich würde dann ja nur die eine aus 2022 nehmen, also auch keine Doppelförderung - doch kein Risiko? 

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
15.3.2023  (#234)
Deine alte Zusage ist einfach futsch, weil nur das aktuellste Ticket zählt.
1,2,3... 😁

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  •  ogrimo30
15.3.2023  (#235)
"Abweichend davon ist bei Photovoltaikanlagen der Kategorien A, B und C (mit und ohne Stromspeicher) sowie bei innovativen Photovoltaikanlagen gemäß § 6 Abs. 5 (mit und ohne Stromspeicher) eine Kombination mit Förderungen nach bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Bestimmungen unter Einhaltung der beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen möglich."

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich zusätzlich zur Ömag Förderung auch die Alternativenergieförderung vom Land Kärnten beantragen oder?

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  •  JohnyBravo
15.3.2023  (#236)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

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firas1 schrieb:

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johro schrieb:

──────
firas1 schrieb:

──────
FWI91 schrieb:

(2) Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, können Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
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Bedeutet das, dass man bei der Ömag heuer eine Förderung für Anlagen vom letzten Jahr beantragen kann?
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steht in meinem Beitrag
ist deine Anlage schon in Betrieb?
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Ist leider schon in Betrieb 😪
Bringt es was die Förderung trotzdem zu versuchen oder ist das ein 100%iger Ausschlussgrund?
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BITTE nehmt doch nicht allen Zeit weg -im System steckt eh überall nur noch tote Zeit wegen der ganzen Bürokratie udn weil jeder alles doppelt und dreifach reinschickt/anfragt/nachtelefoniert- wieso glaubt ihr geht bei der Ömag nix mehr (siehe alle anderen Threads hier)

Wenn Deine Anlage in Betrieb ist dann hast du 100% KEINE !!!! Chance eine Förderung zu bekommen. Die Anlage wurde bestellt, wurde gebaut, ob diese im Teilbetrieb ist (In-Haus) oder Vollbetrieb (Netztechniker) ist egal. 

Die Förderung ist für dich Passe, aus Ende, nix geht mehr , Njete, Nein, Pfoten weg, nix gibts

Und wer soll dir nachweisen, dass deine Anlage in Betrieb ist wenn sie nicht vom Netztechniker des Stromnetzstellers abgenommen wurde? 
Das schau ich mir an. Wenn sie nur für dich läuft und es keine offizielle Abnahme gibt unbedingt die Förderung ansuchen. 


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
15.3.2023  (#237)

zitat..
JohnyBravo schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb:

──────
firas1 schrieb:

──────
johro schrieb:

──────
firas1 schrieb:

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FWI91 schrieb:

(2) Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, können Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
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Bedeutet das, dass man bei der Ömag heuer eine Förderung für Anlagen vom letzten Jahr beantragen kann?
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steht in meinem Beitrag
ist deine Anlage schon in Betrieb?
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Ist leider schon in Betrieb 😪
Bringt es was die Förderung trotzdem zu versuchen oder ist das ein 100%iger Ausschlussgrund?
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BITTE nehmt doch nicht allen Zeit weg -im System steckt eh überall nur noch tote Zeit wegen der ganzen Bürokratie udn weil jeder alles doppelt und dreifach reinschickt/anfragt/nachtelefoniert- wieso glaubt ihr geht bei der Ömag nix mehr (siehe alle anderen Threads hier)

Wenn Deine Anlage in Betrieb ist dann hast du 100% KEINE !!!! Chance eine Förderung zu bekommen. Die Anlage wurde bestellt, wurde gebaut, ob diese im Teilbetrieb ist (In-Haus) oder Vollbetrieb (Netztechniker) ist egal. 

Die Förderung ist für dich Passe, aus Ende, nix geht mehr , Njete, Nein, Pfoten weg, nix gibts
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Und wer soll dir nachweisen, dass deine Anlage in Betrieb ist wenn sie nicht vom Netztechniker des Stromnetzstellers abgenommen wurde? 
Das schau ich mir an. Wenn sie nur für dich läuft und es keine offizielle Abnahme gibt unbedingt die Förderung ansuchen.

Foerderbetrug unterstuetzen Parexcellance 🤟
Es gab bei der Anlage sicher noch keine Bestellung, AB, Zahlungen welche ueber gewisse Stellen gelaufen sind (Steuerberater, Bank, Finanzamt ) - weil ders gebaut hat wollt dass alles nicht machen weil er wusste dass eine neue Foerderung kommt🙈🙈

Mich wunderts nimmer wieso alles Ueberreguliert wird wenn so viel sooo kreativ denken "Das System" zu umgehen 

Wir haben Kunden (Private !!) da is Finanzamt zu Stichprobenkontrollen gekommen - ich habs nicht geglaubt als ichs gehoert hab.


1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
15.3.2023  (#238)

zitat..
ds50 schrieb:

Deine alte Zusage ist einfach futsch, weil nur das aktuellste Ticket zählt.
1,2,3... 😁

+1 - in Eigenerfahrung erlebt 😂🙈


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  •  JohnyBravo
15.3.2023  (#239)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────
JohnyBravo schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb:

──────
firas1 schrieb:

──────
johro schrieb:

──────
firas1 schrieb:

──────
FWI91 schrieb:

(2) Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, können Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
───────────────

Bedeutet das, dass man bei der Ömag heuer eine Förderung für Anlagen vom letzten Jahr beantragen kann?
───────────────

steht in meinem Beitrag
ist deine Anlage schon in Betrieb?
───────────────

Ist leider schon in Betrieb 😪
Bringt es was die Förderung trotzdem zu versuchen oder ist das ein 100%iger Ausschlussgrund?
───────────────

BITTE nehmt doch nicht allen Zeit weg -im System steckt eh überall nur noch tote Zeit wegen der ganzen Bürokratie udn weil jeder alles doppelt und dreifach reinschickt/anfragt/nachtelefoniert- wieso glaubt ihr geht bei der Ömag nix mehr (siehe alle anderen Threads hier)

Wenn Deine Anlage in Betrieb ist dann hast du 100% KEINE !!!! Chance eine Förderung zu bekommen. Die Anlage wurde bestellt, wurde gebaut, ob diese im Teilbetrieb ist (In-Haus) oder Vollbetrieb (Netztechniker) ist egal. 

Die Förderung ist für dich Passe, aus Ende, nix geht mehr , Njete, Nein, Pfoten weg, nix gibts
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Und wer soll dir nachweisen, dass deine Anlage in Betrieb ist wenn sie nicht vom Netztechniker des Stromnetzstellers abgenommen wurde? 
Das schau ich mir an. Wenn sie nur für dich läuft und es keine offizielle Abnahme gibt unbedingt die Förderung ansuchen.
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Foerderbetrug unterstuetzen Parexcellance 🤟
Es gab bei der Anlage sicher noch keine Bestellung, AB, Zahlungen welche ueber gewisse Stellen gelaufen sind (Steuerberater, Bank, Finanzamt ) - weil ders gebaut hat wollt dass alles nicht machen weil er wusste dass eine neue Foerderung kommt🙈🙈

Mich wunderts nimmer wieso alles Ueberreguliert wird wenn so viel sooo kreativ denken "Das System" zu umgehen 

Wir haben Kunden (Private !!) da is Finanzamt zu Stichprobenkontrollen gekommen - ich habs nicht geglaubt als ichs gehoert hab.

Naja, wenn man sieht was sonst mit unserem Steuergeld fabriziert wird gönn ich jedem die Förderung. 
Wenn die Regierung ein anständiges System für die Förderungen hätte würds da auch keine Diskussion geben. Aber 3 mal anfragen und vl doch abgelehnt werden wenn man nicht in einer Minute nach Freigabe eine Förderung beantragt kann ja kein ernsthaftes System sein. 
Und da hätt ich nicht eine Sekunde ein schelchtes Gewissen wenn ich die Fördrung noch bekommen sollte obwohl die Anlage schon steht. 
Und die Märchen von Finanzamtkontrollen bei Privaten wegen einem Bruchteil vom Gesamtfond wird dir auch niemand glauben. 
Und selbst wenn, er hat ja eine ordnungsgemäße Rechnung. Oder soll das Finanzamt prüfen ob die Anlage schon in Betrieb ist?




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  •  sunpower1
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#240)

zitat..
ds50 schrieb:

Deine alte Zusage ist einfach futsch, weil nur das aktuellste Ticket zählt.
1,2,3... 😁

Aber das ist jetzt doch ein anderes Ticketsystem, nicht mehr über die ÖMAG...


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  •  manilla
  •   Bronze-Award
15.3.2023  (#241)
Fördercall 23.März2023

Verbesserungen für Antragssteller

Für die Antragssteller soll es tatsächlich zu deutlichen Verbesserungen kommen. Private Errichter können etwa den Antrag für die Förderung erstmals auch nach Beginn der Arbeiten stellen. Ein vollständiger Förderantrag muss erst vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, eine Förderzusage ist aber auch für die Inbetriebnahme nicht erforderlich. Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden zudem automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet.

https://www.krone.at/2956063


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