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Was würdet ihr tun, habe derzeit laut Planung die Möglichkeit 34 (Haus) und 15 (Carport) Module, also 49 Module Gesamt zu montieren. Die Module haben 410 Watt. Ergibt somit 20,09 KWp KWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Was würdet ihr machen? Auf ein Modul auf der Nord-Ost Seite verzichten und somit unter den 20,00 KWp KWp [kWpeak, Spitzenleistung] zwecks Förderung zu sein oder wird dies auf ganze KWp KWp [kWpeak, Spitzenleistung] kaufmännisch gerundet bei der Förderung? Der Sprung je KWp KWp [kWpeak, Spitzenleistung] Förderung ist doch 90 EUR je KWP KWP [kWpeak, Spitzenleistung]. Somit etwa 1.800 EUR. Das würde ich über 20 Jahre von diesem einen Modul nie an Ertrag und Einspeisung rein bekommen. |
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du kannst auch 40kWp bauen und nur für 20kWp Förderung beantragen, wenn du magst |
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Oh das klingt gut, danke |
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ja, das geht. Größer bauen darfst. Aber Geld gibts eben nur max. für die angegebenen kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] |
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Gibt es irgendwelche News zu der Verordnung die in Begutachtung ist ? Die Frist ist ja vorbei und so richtige glaubhafte Informationen dazu kann man kaum finden. bleibt der letzte veröffentlichte Verordnungsentwurf? Liebe Grüße |
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Derweil sieht es so aus, noch nichts gegenteiliges gelesen. Eine Frage zur Netzzusage: Meine Modulspitzenleistung wird höher sein als die Netzzusage. Also 13 kVApeak hat die Anlage (wird aber nie erreicht wegen Ausrichtung der Module), die Netzzusage habe ich nur für 10 kVA. Kann das zu Problemen bei der Förderzusage führen? Die muss man ja schließlich hochladen... |
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Nein |
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Guten Morgen in die Runde, Darf ich die Fertigstellung/Fertigmeldung meiner Anlage bereits mit einem Förderantrag (Ticket gezogen ohne Zu/Absage) durchführen oder muss ich bereits eine Förderzusage haben? Natürlich mit dem Ziel die Förderung nicht zu verlieren ;) |
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Wenn die Foerderung BEANTRAGT/EINGEREICHT ist (nicht nur das Ticket!!!) darfst du danach offiziell starten/bauen/fertigmelden auch wenn du noch keine Foerderzusage hast Das ist halt Dein Risiko falls Du nichts bekommst neu beantragen. Falls du die Foerdung verkakt hast (zb falscher Zaehlpunkt), waere Deine Anlage nimmer Foerderfaehig mit den aktuellen Foerderrichtlinien |
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Grundsätzlich darfst du garnicht beginnen zu bauen/bestellen/anzuzahlen, bevor du den Antrag eingereicht hast. Mit neuer Verordnung, wird das hingegen aufgeweicht, Bestellungen/Anzahlungen nach 30.Nov.2022 wären dann auch geduldet, obwohl das vor den neuen Fördercalls liegt. Offiziell ist das aber noch nicht! Soweit ich weiß, ist die neue Verordnung immer noch in Begutachtung?! So oder so... wennst vor 30.Nov.2022 irgendwas beauftragt/angezahlt hast, bist ohnehin raus |
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ok ich habe mich zu wage ausgedrückt. mir ist das mit nicht anfangen dürfen nach alter Verordnung und Aufweichung in neuer Verordnung alles klar. In der Annahme das die neue Verordnung so kommt wie sie in Begutachtung war habe ich kein Problem da ich im Februrar die Beauftragung durchgeführt habe bzw. mit Februrar eine Materialrechnung habe. Da ich bis Mitte März auf jeden Fall fertig werde ist die Frage ob ich nach dem Einreichen - @Solarbuddys danke für den Hinweis, nur Ticket reicht nicht - bereits Fertigstellung machen kann oder ob ich auf eine Förderzusage warten muss. Wenn ich das jetzt richtig von @Solarbuddys lese so darf ich nachdem ich fertig eingereicht habe auch die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber machen - richtig? |
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dein 2. Satz wiederlegt leider deinen 1. ;) Grundsätzlich darf nach neuer Verordnung (Begutachtungsphase beendet, jedoch ohne einer Info ob sich jetzt noch etwas ändert), unter der Annahme dass die neue Verordnung so kommt wie sie in Begutachtung war, bis maximal 30.11.22 rückwirkend begonnen worden sein. Und wie gesagt das Problem habe ich zum Glück nicht darauf habe ich geachtet und vor der neuen Verordnung (auch wenn noch nicht offiziell) auch nichts anbezahlt/beauftragt ;) Das Restrisiko dass die Verordnung sich in dem Punkt ändert bleibt - nehme ich aber in Kauf. |
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Was kommt ist noch nicht fix, soweit alle einig. Aber in dem Fall doch egal, Ticket und somit Antrag bzw. Laut Gesetzt der Anreiz war vor dem Beauftragen/Bauen = Alles Okay |
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ja das stimmt, nur wie gesagt bei der Fertigmeldung bin ich mir unsicher. Hier einen Fehler zu machen und dann auf 2800 Euro verzichten wäre nicht "ideal" :D |
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In der Verordnung kommen einige Worte nicht vor, also doof. Aber nachdem die neue e bald da ist, und es Q1 ist, 0 Einspeissung und paar Tage warten, würd ich. Verlust ja gering. |
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Hallo Zusammen, ich habe folgende Frage: Mein Onkel hat eine 13 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage vorigen Sommer montiert. Er hat jedoch den Förderantrag nur mit 9,0 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] beantragt und ist rausgeflogen, weil zu langsam. Mittlerweile hat er auch schon einen Einspeisevertrag. Ist es möglich, einen komplett neuen Antrag zu stellen mit den 13 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] oder muss der alte Antrag mit den 9 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] kopiert werden? Natürlich vorausgesetzt, dass in der neuen Verordnung steht, dass man auch nach Baustart den Antrag stellen kann. |
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Gefährlich! Da wäre ich vorsichtig. Wenn die Ömag das als neues oder anderes Projekt wertet, fliegst du ganz raus, weil vor 30.Nov.22 begonnen. |
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Ich denke auch er muss mit den 1:1 gleichen Daten neu beantragen, sonst fliegt er raus. |
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großes Risiko, und ein etwaiger finanzieller Vorteil zwischen Kat A und Kat B wär ja äußerst gering (9*285 vs 13*200 (annahme)). |
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Neue förderung geht doch bis 20kwp mit 285€ also gehts um 4*285 = 1.140€ |
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abgesehen, dass er den förderanreizi aus 2022 verliert, weil es nicht mehr die gleiche Anlage ist, wären mir keine neuen Fördersätze für 2023 bekannt, welche auch bereits beschlossen sind. Kat B hat/hatte eine Obergrenze von 250,- |
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