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Vorweg, du hast gefragt 😉 Das beschriebene Vorgehen stellt eine Erweiterung deiner Stromerzeugungsanlage um eine weitere Stromerzeugungseinheit (Batteriespeicher) dar. Damit Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig inkl Abnahme durch den Elektriker. |
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Nicht zwingend. Der alleinige Anschluss eines DC-gekoppelten Speichers an eine bestehenden Erzeugungsanlage muss nicht unbedingt eine wesentliche Änderung der Erzeugungsanlage darstellen (der DC-Speicher alleine ist ohne Wechselrichter keine eigene Stromerzeugungseinheit zum Anschluss an das Verbundnetz). Das ist z.b. meist nur der Fall wenn mit dem VNB vertraglich explizit Speicher 0 kWh vereinbart ist (der Blick in die Einspeiszusage und die AGBs schafft Sicherheit). Solange sich die netzwirksame Bemessungsleistung nicht ändert interssiert das den VNB in den meisten anderen Fällen nicht. Eine Prüfung durch einen Elektriker ist natürlich notwendig, das kann aber meiner Meinung nach - wenn nur fertige Steckverbinder zum Einsatz kommen und keine Förderung angedacht ist - auch im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung erfolgen. |
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Bei mir steht in der Netzzugangszusage: Einerseits unter "technische Daten":
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Ja einen Speicher von 0kWh. Viel Spass damit :) |
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für mich auch ganz klar ja - ich würde den batteriespeicher, den ich jetzt hinterher kaufe auch nicht großartig anmelden - wichtig aus technischer sicht solange du keine notstromumschaltung hast (die wird geprüft) und sichergestellt ist, dass der WR WR [Wechselrichter] beim netzausfall runter geht und auch aus bleibt bis das netz wieder da ist |
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Tja ich helfe euch noch mit dem Lesen (Hervorhebung durch mich) Ein netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher für Eigenverbrauchsoptimierung darf im Ausmaß der gemeldeten Energiespeichermenge betrieben werden, wenn durch das Betriebskonzept eine Einspeisung in das Verteilernetz zuverlässig verhindert wird. Batteriespeicher: Netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher für Eigenverbrauchsoptimierung; Energiespeichermenge: 0,00 kWh Alles klar? 🤡 |
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Klassischer Fall von kein Schaden/kein Kläger vs. Vurschrift is Vurschrift Wer wohl gewinnen mag |
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Im Sinne der Förderung sollte man das aber sowieso machen oder? Gibt ja 200 pro kwh? |
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Fördertopf ist leer. Vielelicht gibts nächstes Jahr wieder was. |
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Wenn aus Wien, dann die liebe MA64 nicht vergessen. LG |
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Falls es wieder mal eine Förderung gibt, was braucht man um gefördert zu werden?
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Hallo Altromondo, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV Speicher nachrüsten Genehmigung? |
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ich hab ein ticket - speicher - gezogen und hab mich mit den regeln beschäftig, genaueres einfach nachlesen (aber nach dem kauf ticket ziehn geht nicht) https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/stromspeicher-anlagen-2023/unterkategorie-photovoltaik du brauchst auf alle fälle eine rechnung von einer firma für den speicher auf deinen namen (also kein privat kauf) und du brauchst die rechnung eines konzess. betriebes, dass er entsprechend in betrieb genommen wurde der energieversorger möchte das eigentlich auch wissen und hat damals bei uns definitiv geprüft, ob der WR WR [Wechselrichter] bei stromaufall auch brav aus bleibt und durch die batterie nicht strom ins netz liefert (der byd hvs 5.1 wurde ohne förd. gekauft) |
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Als allererstes und dem Lehrbuch nach brauchst du eine neue Einspeisezusage vom Netzbetreiber ohne diese unsäglichen 0,00 kWh (oder zumindest eine schriftliche Zusage dass die Installation eines Speichers abweichend von dem bestehenden Vertrag möglich ist). Dann am Schluss die übliche Fertigstellungsmeldung und Prüfprotokoll unter Teilnahme des Elektrikers. Sollten die netzrelevanten Parameter am Wechselrichter sich in der neuen Einspeisezusage nicht ändern kommt der VNB eventuell gar nicht mehr. Welche Förderbedingungen für eine künftige Speicher-only Förderung gelten weiss meine Glaskugel leider nicht. 🙂 1 |
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Eine Frage an die Experten: Ich habe auch eine PV ohne Speicher. Und in meinem Zugangsvertrag steht: Die jeweils gültigen „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Netz Niederösterreich GmbH“ (VNB) samt deren Anhang sowie die „Technischen Bedingungen für den Parallelbetrieb von PV-/Batteriespeicheranlagen bis 30 kVA (Typ A) mit dem Verteilernetz der Netz Niederösterreich GmbH“ („Parallellaufbedingungen PV bis 30 kVA“) sind vereinbarter Bestandteil dieses Netzzugangsvertrages Wenn ich das richtig verstehe heißt das doch, dass Batteriespeicheranlagen teil dieses Netz Zugangsvertrags sind. Das heißt ich brauche nicht nochmal einreichen, oder? |
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Als jemand mit ähnlichem Wortlaut im Vertrag und dem Vorhaben einen Speicher selbst nachzurüsten lese ich das auch genau so... (Klar ist aber, dass Speicher kein Spielzeug sind und bei (groben) Montagefehlern erhebliche Gefahrenquellen sein können, selbst wenn sie für sich und bei Anschluss an vorhandenen hybriden WR WR [Wechselrichter] offenbar keine erneute Genehmigung beim Netzbetreiber lt Zugangsvertrag erfordern sollten.) |
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Hier werden einfach Dokumente verlinkt welche im Titel das Wort Batteriespeicher führen. Das stellt aber noch lange keinen Freibrief dar einen Batteriespeicher nachzurüsten. |
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Ich habe meinen Netzzugangsvertrag (Netz Niederösterreich) samt Verweise sehr aufmerksam gelesen, und ich bin mir sicher, dass eine Änderung der Generatorleistung am Dach oder ein Anschluss eines Speichers an einen genehmigten hybriden WR WR [Wechselrichter] (der nat. auch die Anforderungen an Phasen, Symmetrie, Leistung, etc. erfüllt) keine weitere Genehmigung oder Meldung oder sonstiger Beschränkungen seitens des Netzbetreibers erfordert bzw unterliegen. Der Netzbetreiber scheint sich zumindest in meinem Fall nur mehr für den WR WR [Wechselrichter] und dessen Anschluss ans Netz zu interessieren (u. finde das technisch so auch vernünftig; der WR WR [Wechselrichter] bestimmt alle Auswirkungen auf das Netz. Was dahinter hängt ist meine Sache und in meiner Verantwortung). 1 |
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Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. |
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Jein, wenn man es streng sieht, dann hat die Batterie sehr wohl einen Einfluss auf das Netz. Im Regelfall speist du dann weniger ein und nimmst weniger ab |
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Du speist ggf auch zu tages/uhrzeiten ein wo keine sonne scheint (wenn einspeisebegrenzung durch speicher umgangen werden --> speicher tagsüber vollmachen und über nacht mit verbrauch+einspeisung leeren) |
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Ich würde also dem Netz Kosten ersparen, deshalb wurde wohl die Notwendigkeit eines Änderungsantrags samt Beiziehens eines Elektro-Fachbetriebs geschaffen. Damit zumindest für jemand anderen Kosten bleiben :) Naja, nicht aufregen, immer brav mitspielen. |
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