Ich habe eine PV mit einen Hybridwechselrichter in Betrieb. (Alles gnaz normal offiziell mit Solarteur gemacht und genehmigt.)
Wenn ich mir jetzt den zum Hybridwechselrichter passenden Speicher im Internet kaufe, in den Keller stelle, anstecke und einschalte: Muss ich das irgendjemanden (zB Netzbetreiber) zur Kenntnis bringen, oder brauche ich irgendelche Genehmigungen?
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Jein, wenn man es streng sieht, dann hat die Batterie sehr wohl einen Einfluss auf das Netz. Im Regelfall speist du dann weniger ein und nimmst weniger ab
Ich würde also dem Netz Kosten ersparen, deshalb wurde wohl die Notwendigkeit eines Änderungsantrags samt Beiziehens eines Elektro-Fachbetriebs geschaffen. Damit zumindest für jemand anderen Kosten bleiben :) Naja, nicht aufregen, immer brav mitspielen.
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Jein, wenn man es streng sieht, dann hat die Batterie sehr wohl einen Einfluss auf das Netz. Im Regelfall speist du dann weniger ein und nimmst weniger ab ───────────────
Du speist ggf auch zu tages/uhrzeiten ein wo keine sonne scheint (wenn einspeisebegrenzung durch speicher umgangen werden --> speicher tagsüber vollmachen und über nacht mit verbrauch+einspeisung leeren)
Dann verstehe ich nicht, wieso es nicht einfach eine max. Einspeisemenge gibt, also z.B. 1000 kWh pro Monat; alles darüber darf nicht eingespeist werden. Egal -> ist mMn eine relativ willkürliche "Hoheitsentscheidung" seitens Netzbetreiber ohne od. sehr komplexen technischen Hintergrund.
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Jein, wenn man es streng sieht, dann hat die Batterie sehr wohl einen Einfluss auf das Netz. Im Regelfall speist du dann weniger ein und nimmst weniger ab ───────────────
Du speist ggf auch zu tages/uhrzeiten ein wo keine sonne scheint (wenn einspeisebegrenzung durch speicher umgangen werden --> speicher tagsüber vollmachen und über nacht mit verbrauch+einspeisung leeren) ───────────────
Dann verstehe ich nicht, wieso es nicht einfach eine max. Einspeisemenge gibt, also z.B. 1000 kWh pro Monat; alles darüber darf nicht eingespeist werden. Egal -> ist mMn eine relativ willkürliche "Hoheitsentscheidung" seitens Netzbetreiber ohne od. sehr komplexen technischen Hintergrund.
Weder komplex noch Willkür. Die Erklärung habe ich schon in #1 geschrieben.
Nochmal als Wiederholung.
Ein HybridWR stellt eine Stromerzeugungsanlage mit zwei Stromerzeugungseinheiten dar. Eine Einheit ist der PV WR WR [Wechselrichter], die andere Einheit der Batterie WR WR [Wechselrichter]/Ladegerät.
Wenn bisher kein Akku angeschlossen war, dann war auch nur eine Einheit in Betrieb. Kommt jetzt ein Akku dazu, stellt dies eine wesentliche Erweiterung dar, weil eine zusätzliche Stromerzeugungseinheit in Betrieb genommen wird (wäre bei einem AC gekoppelten Speicher auch nicht anders).
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Jein, wenn man es streng sieht, dann hat die Batterie sehr wohl einen Einfluss auf das Netz. Im Regelfall speist du dann weniger ein und nimmst weniger ab ───────────────
Du speist ggf auch zu tages/uhrzeiten ein wo keine sonne scheint (wenn einspeisebegrenzung durch speicher umgangen werden --> speicher tagsüber vollmachen und über nacht mit verbrauch+einspeisung leeren) ───────────────
Dann verstehe ich nicht, wieso es nicht einfach eine max. Einspeisemenge gibt, also z.B. 1000 kWh pro Monat; alles darüber darf nicht eingespeist werden. Egal -> ist mMn eine relativ willkürliche "Hoheitsentscheidung" seitens Netzbetreiber ohne od. sehr komplexen technischen Hintergrund. ───────────────
Weder komplex noch Willkür. Die Erklärung habe ich schon in #1 geschrieben.
Nochmal als Wiederholung.
Ein HybridWR stellt eine Stromerzeugungsanlage mit zwei Stromerzeugungseinheiten dar. Eine Einheit ist der PV WR WR [Wechselrichter], die andere Einheit der Batterie WR WR [Wechselrichter]/Ladegerät.
Wenn bisher kein Akku angeschlossen war, dann war auch nur eine Einheit in Betrieb. Kommt jetzt ein Akku dazu, stellt dies eine wesentliche Erweiterung dar, weil eine zusätzliche Stromerzeugungseinheit in Betrieb genommen wird (wäre bei einem AC gekoppelten Speicher auch nicht anders).
Wir diskutieren um des Kaisers Bart... Aber meinetwegen:
Wenn die Stromerzeugungseinheiten eines HybridWRs tatsächlich unabhängig voneinander wären bzw sich unabhängig konfigurieren ließen (betreffend Parameter mit heiklen Netzrückwirkungseffekten, z.B. falscher Gridcode, höhere max. Einspeiseleistung, Unsymmetrien, ...), wäre ich ja deiner Meinung. Zumindest bei meinem 3 phasigen Huawei WR WR [Wechselrichter] ist das nicht möglich (und ich vermute auch dass er intern nicht aus mehreren unabhängigen Stromerzeugungseinheiten besteht; falls andere hybride WR WR [Wechselrichter] anders funktionieren, ist es nat. wieder eine eigene Geschichte). Zwischen meinen Huawei WR WR [Wechselrichter] und dem Speicher schließt man im wesentlichen 3 Kabel an (die DC Kabel kriegt man sogar vorkonfektioniert) und per Defaults ist der Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch genau so integriert wie lt. Vertragstexten, insb. Netzzugangsvertrag, gefordert. Wenn die freigegebene WR WR [Wechselrichter] Konfiguration beibehalten wird, tue ich mir einfach schwer diese Änderung als "wesentliche Erweiterung" zu bezeichnen.
Übrigens, auch in der "TOR Erzeuger: Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungs- anlagen des Typs A und von Kleinsterzeugungsanlagen" findet sich etwas zur Auslegung von wesentlichen Änderungen in Sektion 2.2., wo explizit nur ein "Zubau einer neuen Stromerzeugungseinheit in einer bestehenden Stromerzeugungsanlage;" als wesentliche Änderung genannt wird (und eben nicht die Aktivschaltung einer bisher ungenutzten und von der GesamtWR Konfig bestimmten Stromerzeugungseinheit).
Bzw. ein weiterer Hinweis zur Einordnung von Speichern findet sich in Fussnote 8, wo bez. max. Bemessungsleistung ein Speicher mit der Policy "maximaler Eigenverbrauch" ohne Einschränkungen als Kleinsterzeugungsanlage vom Netzbetreiber behandelt werden sollte:
"Die Leistung netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher, die gemäß Betriebskonzept so konfiguriert sind, dass sie nie ins Netz einspeisen können, sind bei der netzwirksamen Bemessungsleistung nicht zu berücksichtigen und als Kleinsterzeugungsanlagen zu behandeln."
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Jein, wenn man es streng sieht, dann hat die Batterie sehr wohl einen Einfluss auf das Netz. Im Regelfall speist du dann weniger ein und nimmst weniger ab ───────────────
Du speist ggf auch zu tages/uhrzeiten ein wo keine sonne scheint (wenn einspeisebegrenzung durch speicher umgangen werden --> speicher tagsüber vollmachen und über nacht mit verbrauch+einspeisung leeren) ───────────────
Dann verstehe ich nicht, wieso es nicht einfach eine max. Einspeisemenge gibt, also z.B. 1000 kWh pro Monat; alles darüber darf nicht eingespeist werden. Egal -> ist mMn eine relativ willkürliche "Hoheitsentscheidung" seitens Netzbetreiber ohne od. sehr komplexen technischen Hintergrund. ───────────────
Weder komplex noch Willkür. Die Erklärung habe ich schon in #1 geschrieben.
Nochmal als Wiederholung.
Ein HybridWR stellt eine Stromerzeugungsanlage mit zwei Stromerzeugungseinheiten dar. Eine Einheit ist der PV WR WR [Wechselrichter], die andere Einheit der Batterie WR WR [Wechselrichter]/Ladegerät.
Wenn bisher kein Akku angeschlossen war, dann war auch nur eine Einheit in Betrieb. Kommt jetzt ein Akku dazu, stellt dies eine wesentliche Erweiterung dar, weil eine zusätzliche Stromerzeugungseinheit in Betrieb genommen wird (wäre bei einem AC gekoppelten Speicher auch nicht anders). ───────────────
Wir diskutieren um des Kaisers Bart... Aber meinetwegen:
Wenn die Stromerzeugungseinheiten eines HybridWRs tatsächlich unabhängig voneinander wären bzw sich unabhängig konfigurieren ließen (betreffend Parameter mit heiklen Netzrückwirkungseffekten, z.B. falscher Gridcode, höhere max. Einspeiseleistung, Unsymmetrien, ...), wäre ich ja deiner Meinung. Zumindest bei meinem 3 phasigen Huawei WR WR [Wechselrichter] ist das nicht möglich (und ich vermute auch dass er intern nicht aus mehreren unabhängigen Stromerzeugungseinheiten besteht; falls andere hybride WR WR [Wechselrichter] anders funktionieren, ist es nat. wieder eine eigene Geschichte). Zwischen meinen Huawei WR WR [Wechselrichter] und dem Speicher schließt man im wesentlichen 3 Kabel an (die DC Kabel kriegt man sogar vorkonfektioniert) und per Defaults ist der Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch genau so integriert wie lt. Vertragstexten, insb. Netzzugangsvertrag, gefordert. Wenn die freigegebene WR WR [Wechselrichter] Konfiguration beibehalten wird, tue ich mir einfach schwer diese Änderung als "wesentliche Erweiterung" zu bezeichnen.
Übrigens, auch in der "TOR Erzeuger: Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungs- anlagen des Typs A und von Kleinsterzeugungsanlagen" findet sich etwas zur Auslegung von wesentlichen Änderungen in Sektion 2.2., wo explizit nur ein "Zubau einer neuen Stromerzeugungseinheit in einer bestehenden Stromerzeugungsanlage;" als wesentliche Änderung genannt wird (und eben nicht die Aktivschaltung einer bisher ungenutzten und von der GesamtWR Konfig bestimmten Stromerzeugungseinheit).
Bzw. ein weiterer Hinweis zur Einordnung von Speichern findet sich in Fussnote 8, wo bez. max. Bemessungsleistung ein Speicher mit der Policy "maximaler Eigenverbrauch" ohne Einschränkungen als Kleinsterzeugungsanlage vom Netzbetreiber behandelt werden sollte:
"Die Leistung netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher, die gemäß Betriebskonzept so konfiguriert sind, dass sie nie ins Netz einspeisen können, sind bei der netzwirksamen Bemessungsleistung nicht zu berücksichtigen und als Kleinsterzeugungsanlagen zu behandeln."
Du betreibst da ziemliche Wortklauberei "Zubau / Aktivschaltung". Hilft dir nur nix wie man sieht.
Glaubst du die TOR interessiert sich ob du einen Huawei hast. DIe unterscheidet nicht mal zwischen AC und DC gekoppelt.
Batteriespeicher ist Stromerzeugungseinheit, so einfach ist die Welt: "Elektrische Energiespeicher sind in ihrer Wirkung auf das Netz grundsätzlich wie Stromerzeugungsanlagen oder Verbraucheranlagen zu werten. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten für sie die Bestimmungen der TOR gleichermaßen."
Es ist für DC gekoppelte Speicher NICHTS anders bestimmt! Ob sie aufs Netz wirken hat nur Einfluss auf die netzwirksame Bemessungsleistung. Auch ohne EInfluss stellt es eine Änderung dar.
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Jein, wenn man es streng sieht, dann hat die Batterie sehr wohl einen Einfluss auf das Netz. Im Regelfall speist du dann weniger ein und nimmst weniger ab ───────────────
Du speist ggf auch zu tages/uhrzeiten ein wo keine sonne scheint (wenn einspeisebegrenzung durch speicher umgangen werden --> speicher tagsüber vollmachen und über nacht mit verbrauch+einspeisung leeren) ───────────────
Dann verstehe ich nicht, wieso es nicht einfach eine max. Einspeisemenge gibt, also z.B. 1000 kWh pro Monat; alles darüber darf nicht eingespeist werden. Egal -> ist mMn eine relativ willkürliche "Hoheitsentscheidung" seitens Netzbetreiber ohne od. sehr komplexen technischen Hintergrund. ───────────────
Weder komplex noch Willkür. Die Erklärung habe ich schon in #1 geschrieben.
Nochmal als Wiederholung.
Ein HybridWR stellt eine Stromerzeugungsanlage mit zwei Stromerzeugungseinheiten dar. Eine Einheit ist der PV WR WR [Wechselrichter], die andere Einheit der Batterie WR WR [Wechselrichter]/Ladegerät.
Wenn bisher kein Akku angeschlossen war, dann war auch nur eine Einheit in Betrieb. Kommt jetzt ein Akku dazu, stellt dies eine wesentliche Erweiterung dar, weil eine zusätzliche Stromerzeugungseinheit in Betrieb genommen wird (wäre bei einem AC gekoppelten Speicher auch nicht anders). ───────────────
Wir diskutieren um des Kaisers Bart... Aber meinetwegen:
Wenn die Stromerzeugungseinheiten eines HybridWRs tatsächlich unabhängig voneinander wären bzw sich unabhängig konfigurieren ließen (betreffend Parameter mit heiklen Netzrückwirkungseffekten, z.B. falscher Gridcode, höhere max. Einspeiseleistung, Unsymmetrien, ...), wäre ich ja deiner Meinung. Zumindest bei meinem 3 phasigen Huawei WR WR [Wechselrichter] ist das nicht möglich (und ich vermute auch dass er intern nicht aus mehreren unabhängigen Stromerzeugungseinheiten besteht; falls andere hybride WR WR [Wechselrichter] anders funktionieren, ist es nat. wieder eine eigene Geschichte). Zwischen meinen Huawei WR WR [Wechselrichter] und dem Speicher schließt man im wesentlichen 3 Kabel an (die DC Kabel kriegt man sogar vorkonfektioniert) und per Defaults ist der Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch genau so integriert wie lt. Vertragstexten, insb. Netzzugangsvertrag, gefordert. Wenn die freigegebene WR WR [Wechselrichter] Konfiguration beibehalten wird, tue ich mir einfach schwer diese Änderung als "wesentliche Erweiterung" zu bezeichnen.
Übrigens, auch in der "TOR Erzeuger: Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungs- anlagen des Typs A und von Kleinsterzeugungsanlagen" findet sich etwas zur Auslegung von wesentlichen Änderungen in Sektion 2.2., wo explizit nur ein "Zubau einer neuen Stromerzeugungseinheit in einer bestehenden Stromerzeugungsanlage;" als wesentliche Änderung genannt wird (und eben nicht die Aktivschaltung einer bisher ungenutzten und von der GesamtWR Konfig bestimmten Stromerzeugungseinheit).
Bzw. ein weiterer Hinweis zur Einordnung von Speichern findet sich in Fussnote 8, wo bez. max. Bemessungsleistung ein Speicher mit der Policy "maximaler Eigenverbrauch" ohne Einschränkungen als Kleinsterzeugungsanlage vom Netzbetreiber behandelt werden sollte:
"Die Leistung netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher, die gemäß Betriebskonzept so konfiguriert sind, dass sie nie ins Netz einspeisen können, sind bei der netzwirksamen Bemessungsleistung nicht zu berücksichtigen und als Kleinsterzeugungsanlagen zu behandeln." ───────────────
Du betreibst da ziemliche Wortklauberei "Zubau / Aktivschaltung". Hilft dir nur nix wie man sieht.
Glaubst du die TOR interessiert sich ob du einen Huawei hast. DIe unterscheidet nicht mal zwischen AC und DC gekoppelt.
Batteriespeicher ist Stromerzeugungseinheit, so einfach ist die Welt: "Elektrische Energiespeicher sind in ihrer Wirkung auf das Netz grundsätzlich wie Stromerzeugungsanlagen oder Verbraucheranlagen zu werten. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten für sie die Bestimmungen der TOR gleichermaßen."
Es ist für DC gekoppelte Speicher NICHTS anders bestimmt! Ob sie aufs Netz wirken hat nur Einfluss auf die netzwirksame Bemessungsleistung. Auch ohne EInfluss stellt es eine Änderung dar.
Ja klar hilft's (mir) nichts - das meinte ich mit um Kaisers Bart diskutieren. Netz Niederösterreich will solche Änderungen nur per Elektrofachbetrieb erlauben (völlig ohne sich mir gegenüber zu erklären). Das was wir hier tun ist reines akademisches Geplänkel. Andere akademische Frage: Wie stellt der Netzbetreiber überhaupt fest, wenn ich DC seitige Änderungen vorgenommen habe, die keinen Einfluss auf sein Netz haben? Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden? Freiheit für das genehmigungsfreie Anschließen von DC Speichern an genehmigte HybridWR die den Speicherbetrieb sowieso nur gemäß Netzzugangvertrag ermöglichen! :)
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Jein, wenn man es streng sieht, dann hat die Batterie sehr wohl einen Einfluss auf das Netz. Im Regelfall speist du dann weniger ein und nimmst weniger ab ───────────────
Du speist ggf auch zu tages/uhrzeiten ein wo keine sonne scheint (wenn einspeisebegrenzung durch speicher umgangen werden --> speicher tagsüber vollmachen und über nacht mit verbrauch+einspeisung leeren) ───────────────
Dann verstehe ich nicht, wieso es nicht einfach eine max. Einspeisemenge gibt, also z.B. 1000 kWh pro Monat; alles darüber darf nicht eingespeist werden. Egal -> ist mMn eine relativ willkürliche "Hoheitsentscheidung" seitens Netzbetreiber ohne od. sehr komplexen technischen Hintergrund. ───────────────
Weder komplex noch Willkür. Die Erklärung habe ich schon in #1 geschrieben.
Nochmal als Wiederholung.
Ein HybridWR stellt eine Stromerzeugungsanlage mit zwei Stromerzeugungseinheiten dar. Eine Einheit ist der PV WR WR [Wechselrichter], die andere Einheit der Batterie WR WR [Wechselrichter]/Ladegerät.
Wenn bisher kein Akku angeschlossen war, dann war auch nur eine Einheit in Betrieb. Kommt jetzt ein Akku dazu, stellt dies eine wesentliche Erweiterung dar, weil eine zusätzliche Stromerzeugungseinheit in Betrieb genommen wird (wäre bei einem AC gekoppelten Speicher auch nicht anders). ───────────────
Wir diskutieren um des Kaisers Bart... Aber meinetwegen:
Wenn die Stromerzeugungseinheiten eines HybridWRs tatsächlich unabhängig voneinander wären bzw sich unabhängig konfigurieren ließen (betreffend Parameter mit heiklen Netzrückwirkungseffekten, z.B. falscher Gridcode, höhere max. Einspeiseleistung, Unsymmetrien, ...), wäre ich ja deiner Meinung. Zumindest bei meinem 3 phasigen Huawei WR WR [Wechselrichter] ist das nicht möglich (und ich vermute auch dass er intern nicht aus mehreren unabhängigen Stromerzeugungseinheiten besteht; falls andere hybride WR WR [Wechselrichter] anders funktionieren, ist es nat. wieder eine eigene Geschichte). Zwischen meinen Huawei WR WR [Wechselrichter] und dem Speicher schließt man im wesentlichen 3 Kabel an (die DC Kabel kriegt man sogar vorkonfektioniert) und per Defaults ist der Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch genau so integriert wie lt. Vertragstexten, insb. Netzzugangsvertrag, gefordert. Wenn die freigegebene WR WR [Wechselrichter] Konfiguration beibehalten wird, tue ich mir einfach schwer diese Änderung als "wesentliche Erweiterung" zu bezeichnen.
Übrigens, auch in der "TOR Erzeuger: Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungs- anlagen des Typs A und von Kleinsterzeugungsanlagen" findet sich etwas zur Auslegung von wesentlichen Änderungen in Sektion 2.2., wo explizit nur ein "Zubau einer neuen Stromerzeugungseinheit in einer bestehenden Stromerzeugungsanlage;" als wesentliche Änderung genannt wird (und eben nicht die Aktivschaltung einer bisher ungenutzten und von der GesamtWR Konfig bestimmten Stromerzeugungseinheit).
Bzw. ein weiterer Hinweis zur Einordnung von Speichern findet sich in Fussnote 8, wo bez. max. Bemessungsleistung ein Speicher mit der Policy "maximaler Eigenverbrauch" ohne Einschränkungen als Kleinsterzeugungsanlage vom Netzbetreiber behandelt werden sollte:
"Die Leistung netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher, die gemäß Betriebskonzept so konfiguriert sind, dass sie nie ins Netz einspeisen können, sind bei der netzwirksamen Bemessungsleistung nicht zu berücksichtigen und als Kleinsterzeugungsanlagen zu behandeln." ───────────────
Du betreibst da ziemliche Wortklauberei "Zubau / Aktivschaltung". Hilft dir nur nix wie man sieht.
Glaubst du die TOR interessiert sich ob du einen Huawei hast. DIe unterscheidet nicht mal zwischen AC und DC gekoppelt.
Batteriespeicher ist Stromerzeugungseinheit, so einfach ist die Welt: "Elektrische Energiespeicher sind in ihrer Wirkung auf das Netz grundsätzlich wie Stromerzeugungsanlagen oder Verbraucheranlagen zu werten. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten für sie die Bestimmungen der TOR gleichermaßen."
Es ist für DC gekoppelte Speicher NICHTS anders bestimmt! Ob sie aufs Netz wirken hat nur Einfluss auf die netzwirksame Bemessungsleistung. Auch ohne EInfluss stellt es eine Änderung dar. ───────────────
Ja klar hilft's (mir) nichts - das meinte ich mit um Kaisers Bart diskutieren. Netz Niederösterreich will solche Änderungen nur per Elektrofachbetrieb erlauben (völlig ohne sich mir gegenüber zu erklären). Das was wir hier tun ist reines akademisches Geplänkel. Andere akademische Frage: Wie stellt der Netzbetreiber überhaupt fest, wenn ich DC seitige Änderungen vorgenommen habe, die keinen Einfluss auf sein Netz haben? Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden? Freiheit für das genehmigungsfreie Anschließen von DC Speichern an genehmigte HybridWR die den Speicherbetrieb sowieso nur gemäß Netzzugangvertrag ermöglichen! :)
Wie stellt der Gesetzgeber die zu Hause betriebene Hanfplantage fest?
Richtig, wenns abbrennt, wie beim Speicher auch :)
Du merkst selbst wie sinnlos diese Arguementation ist, da es mir ansonst zu mimimi wird klinke ich mich an der Stelle aus. have fun!
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Jein, wenn man es streng sieht, dann hat die Batterie sehr wohl einen Einfluss auf das Netz. Im Regelfall speist du dann weniger ein und nimmst weniger ab ───────────────
Du speist ggf auch zu tages/uhrzeiten ein wo keine sonne scheint (wenn einspeisebegrenzung durch speicher umgangen werden --> speicher tagsüber vollmachen und über nacht mit verbrauch+einspeisung leeren) ───────────────
Dann verstehe ich nicht, wieso es nicht einfach eine max. Einspeisemenge gibt, also z.B. 1000 kWh pro Monat; alles darüber darf nicht eingespeist werden. Egal -> ist mMn eine relativ willkürliche "Hoheitsentscheidung" seitens Netzbetreiber ohne od. sehr komplexen technischen Hintergrund. ───────────────
Weder komplex noch Willkür. Die Erklärung habe ich schon in #1 geschrieben.
Nochmal als Wiederholung.
Ein HybridWR stellt eine Stromerzeugungsanlage mit zwei Stromerzeugungseinheiten dar. Eine Einheit ist der PV WR WR [Wechselrichter], die andere Einheit der Batterie WR WR [Wechselrichter]/Ladegerät.
Wenn bisher kein Akku angeschlossen war, dann war auch nur eine Einheit in Betrieb. Kommt jetzt ein Akku dazu, stellt dies eine wesentliche Erweiterung dar, weil eine zusätzliche Stromerzeugungseinheit in Betrieb genommen wird (wäre bei einem AC gekoppelten Speicher auch nicht anders). ───────────────
Wir diskutieren um des Kaisers Bart... Aber meinetwegen:
Wenn die Stromerzeugungseinheiten eines HybridWRs tatsächlich unabhängig voneinander wären bzw sich unabhängig konfigurieren ließen (betreffend Parameter mit heiklen Netzrückwirkungseffekten, z.B. falscher Gridcode, höhere max. Einspeiseleistung, Unsymmetrien, ...), wäre ich ja deiner Meinung. Zumindest bei meinem 3 phasigen Huawei WR WR [Wechselrichter] ist das nicht möglich (und ich vermute auch dass er intern nicht aus mehreren unabhängigen Stromerzeugungseinheiten besteht; falls andere hybride WR WR [Wechselrichter] anders funktionieren, ist es nat. wieder eine eigene Geschichte). Zwischen meinen Huawei WR WR [Wechselrichter] und dem Speicher schließt man im wesentlichen 3 Kabel an (die DC Kabel kriegt man sogar vorkonfektioniert) und per Defaults ist der Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch genau so integriert wie lt. Vertragstexten, insb. Netzzugangsvertrag, gefordert. Wenn die freigegebene WR WR [Wechselrichter] Konfiguration beibehalten wird, tue ich mir einfach schwer diese Änderung als "wesentliche Erweiterung" zu bezeichnen.
Übrigens, auch in der "TOR Erzeuger: Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungs- anlagen des Typs A und von Kleinsterzeugungsanlagen" findet sich etwas zur Auslegung von wesentlichen Änderungen in Sektion 2.2., wo explizit nur ein "Zubau einer neuen Stromerzeugungseinheit in einer bestehenden Stromerzeugungsanlage;" als wesentliche Änderung genannt wird (und eben nicht die Aktivschaltung einer bisher ungenutzten und von der GesamtWR Konfig bestimmten Stromerzeugungseinheit).
Bzw. ein weiterer Hinweis zur Einordnung von Speichern findet sich in Fussnote 8, wo bez. max. Bemessungsleistung ein Speicher mit der Policy "maximaler Eigenverbrauch" ohne Einschränkungen als Kleinsterzeugungsanlage vom Netzbetreiber behandelt werden sollte:
"Die Leistung netzparallel betriebener elektrischer Energiespeicher, die gemäß Betriebskonzept so konfiguriert sind, dass sie nie ins Netz einspeisen können, sind bei der netzwirksamen Bemessungsleistung nicht zu berücksichtigen und als Kleinsterzeugungsanlagen zu behandeln." ───────────────
Du betreibst da ziemliche Wortklauberei "Zubau / Aktivschaltung". Hilft dir nur nix wie man sieht.
Glaubst du die TOR interessiert sich ob du einen Huawei hast. DIe unterscheidet nicht mal zwischen AC und DC gekoppelt.
Batteriespeicher ist Stromerzeugungseinheit, so einfach ist die Welt: "Elektrische Energiespeicher sind in ihrer Wirkung auf das Netz grundsätzlich wie Stromerzeugungsanlagen oder Verbraucheranlagen zu werten. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten für sie die Bestimmungen der TOR gleichermaßen."
Es ist für DC gekoppelte Speicher NICHTS anders bestimmt! Ob sie aufs Netz wirken hat nur Einfluss auf die netzwirksame Bemessungsleistung. Auch ohne EInfluss stellt es eine Änderung dar. ───────────────
Ja klar hilft's (mir) nichts - das meinte ich mit um Kaisers Bart diskutieren. Netz Niederösterreich will solche Änderungen nur per Elektrofachbetrieb erlauben (völlig ohne sich mir gegenüber zu erklären). Das was wir hier tun ist reines akademisches Geplänkel. Andere akademische Frage: Wie stellt der Netzbetreiber überhaupt fest, wenn ich DC seitige Änderungen vorgenommen habe, die keinen Einfluss auf sein Netz haben? Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden? Freiheit für das genehmigungsfreie Anschließen von DC Speichern an genehmigte HybridWR die den Speicherbetrieb sowieso nur gemäß Netzzugangvertrag ermöglichen! :) ───────────────
Wie stellt der Gesetzgeber die zu Hause betriebene Hanfplantage fest?
Richtig, wenns abbrennt, wie beim Speicher auch :)
Du merkst selbst wie sinnlos diese Arguementation ist, da es mir ansonst zu mimimi wird klinke ich mich an der Stelle aus. have fun!
Ich fand das trotzdem interessant, aber klar führt zu nichts.. Vielleicht liest das ja mal jemand von Econtrol od Netz NÖ und lacht darüber :)
.. bfroemel schrieb: Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden?
Darf man auch nicht und interessiert auch keinen...
──────.. bfroemel schrieb: Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden? ───────────────
Darf man auch nicht und interessiert auch keinen...
Sicher? Ich dachte das rennt vielleicht irgendwie als genehmigungsfreie/s "Balkonkraftwerk"/Kleinsterzeugungsanlage (Nulleinspeisung unterschreitet jedenfalls die netzwirksame Engpassleistung von 800W) und hätte Teil einer Argumentation sein können auch einen Speicher als genehmigungsfrei anzusehen. Jedenfalls geht die weiter oben (#24) zitierte Fussnote 8 in der TOR Erzeuger Typ A genau in diese Richtung.
Der wesentliche Punkt dabei ist die exakte Definition von der Maximalkapazität am Netzanschlusspunkt Pmax. Lt. TOR Erzeuger Typ A entspricht diese "im Normalfall der Netto Engpassleistung oder der Bemessungsleistung (Nennleistung) der Stromerzeugungsanlage". Meiner Meinung nach könnte bei einer dynamischen Begrenzung der Einspeiseleistung abhängig von den Verbrauchern im Haushalt dieses Pmax aber weit kleiner als die Engpassleistung des WRs sein, beispielsweise bei einem Nulleinspeisekonzept ist Pmax 0. Selbes müsste auch bei einem Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch/keine Netzeinspeisung gelten (sogar ganz egal, ob er an einem eigenen, neuen WR WR [Wechselrichter] hängt od. an einen vorhandenen HybridWR).
──────.. bfroemel schrieb: Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden? ───────────────
Darf man auch nicht und interessiert auch keinen... ───────────────
Sicher? Ich dachte das rennt vielleicht irgendwie als genehmigungsfreie/s "Balkonkraftwerk"/Kleinsterzeugungsanlage (Nulleinspeisung unterschreitet jedenfalls die netzwirksame Engpassleistung von 800W) und hätte Teil einer Argumentation sein können auch einen Speicher als genehmigungsfrei anzusehen. Jedenfalls geht die weiter oben (#24) zitierte Fussnote 8 in der TOR Erzeuger Typ A genau in diese Richtung.
Der wesentliche Punkt dabei ist die exakte Definition von der Maximalkapazität am Netzanschlusspunkt Pmax. Lt. TOR Erzeuger Typ A entspricht diese "im Normalfall der Netto Engpassleistung oder der Bemessungsleistung (Nennleistung) der Stromerzeugungsanlage". Meiner Meinung nach könnte bei einer dynamischen Begrenzung der Einspeiseleistung abhängig von den Verbrauchern im Haushalt dieses Pmax aber weit kleiner als die Engpassleistung des WRs sein, beispielsweise bei einem Nulleinspeisekonzept ist Pmax 0. Selbes müsste auch bei einem Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch/keine Netzeinspeisung gelten (sogar ganz egal, ob er an einem eigenen, neuen WR WR [Wechselrichter] hängt od. an einen vorhandenen HybridWR).
Das kann ich dir beantworten, mein Speicher ist als Nulleinspeisung gemeldet und hat somit keinen Einfluss auf die Pmax der gesamten Anlage. Eine Erweiterung ist er dennoch, genauso wie wenn du zu einer bestehenden Anlage ein BKW dazu baust. Die Erleichterungen fuer Kleineerzeugungsanlagen gelten nur bis in Summe 800W am Anschlusspunkt.
──────.. bfroemel schrieb: Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden? ───────────────
Darf man auch nicht und interessiert auch keinen... ───────────────
Sicher? Ich dachte das rennt vielleicht irgendwie als genehmigungsfreie/s "Balkonkraftwerk"/Kleinsterzeugungsanlage (Nulleinspeisung unterschreitet jedenfalls die netzwirksame Engpassleistung von 800W) und hätte Teil einer Argumentation sein können auch einen Speicher als genehmigungsfrei anzusehen. Jedenfalls geht die weiter oben (#24) zitierte Fussnote 8 in der TOR Erzeuger Typ A genau in diese Richtung.
Der wesentliche Punkt dabei ist die exakte Definition von der Maximalkapazität am Netzanschlusspunkt Pmax. Lt. TOR Erzeuger Typ A entspricht diese "im Normalfall der Netto Engpassleistung oder der Bemessungsleistung (Nennleistung) der Stromerzeugungsanlage". Meiner Meinung nach könnte bei einer dynamischen Begrenzung der Einspeiseleistung abhängig von den Verbrauchern im Haushalt dieses Pmax aber weit kleiner als die Engpassleistung des WRs sein, beispielsweise bei einem Nulleinspeisekonzept ist Pmax 0. Selbes müsste auch bei einem Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch/keine Netzeinspeisung gelten (sogar ganz egal, ob er an einem eigenen, neuen WR WR [Wechselrichter] hängt od. an einen vorhandenen HybridWR). ───────────────
Das kann ich dir beantworten, mein Speicher ist als Nulleinspeisung gemeldet und hat somit keinen Einfluss auf die Pmax der gesamten Anlage. Eine Erweiterung ist er dennoch, genauso wie wenn du zu einer bestehenden Anlage ein BKW dazu baust. Die Erleichterungen fuer Kleineerzeugungsanlagen gelten nur bis in Summe 800W am Anschlusspunkt.
Melden wäre aber sehr viel besser als genehmigen lassen ;) Das müßte dann doch per Mail reichen?
Finde den Konsument Artikel zu BKWs samt Econtrol Stellungnahme interessant: "Wer z.B. von seinem Netzbetreiber oder von einem Elektriker die Rückmeldung bekommt, dass Plug-In-PV-Anlagen nicht zulässig sind, der sollte sich nicht verunsichern lassen. "Diese Anlagen sind legal", konstatiert E-Control-Vorstand Alfons Haber im Gespräch mit KONSUMENT."
Verlangen Netzbetreiber in manchen Fällen (z.b. auch mit einem Änderungsantrag über einen Elektrofachbetrieb) vielleicht mehr als man tun müßte um im legalen Bereich zu bleiben?
──────.. bfroemel schrieb: Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden? ───────────────
Darf man auch nicht und interessiert auch keinen... ───────────────
Sicher? Ich dachte das rennt vielleicht irgendwie als genehmigungsfreie/s "Balkonkraftwerk"/Kleinsterzeugungsanlage (Nulleinspeisung unterschreitet jedenfalls die netzwirksame Engpassleistung von 800W) und hätte Teil einer Argumentation sein können auch einen Speicher als genehmigungsfrei anzusehen. Jedenfalls geht die weiter oben (#24) zitierte Fussnote 8 in der TOR Erzeuger Typ A genau in diese Richtung.
Der wesentliche Punkt dabei ist die exakte Definition von der Maximalkapazität am Netzanschlusspunkt Pmax. Lt. TOR Erzeuger Typ A entspricht diese "im Normalfall der Netto Engpassleistung oder der Bemessungsleistung (Nennleistung) der Stromerzeugungsanlage". Meiner Meinung nach könnte bei einer dynamischen Begrenzung der Einspeiseleistung abhängig von den Verbrauchern im Haushalt dieses Pmax aber weit kleiner als die Engpassleistung des WRs sein, beispielsweise bei einem Nulleinspeisekonzept ist Pmax 0. Selbes müsste auch bei einem Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch/keine Netzeinspeisung gelten (sogar ganz egal, ob er an einem eigenen, neuen WR WR [Wechselrichter] hängt od. an einen vorhandenen HybridWR). ───────────────
Das kann ich dir beantworten, mein Speicher ist als Nulleinspeisung gemeldet und hat somit keinen Einfluss auf die Pmax der gesamten Anlage. Eine Erweiterung ist er dennoch, genauso wie wenn du zu einer bestehenden Anlage ein BKW dazu baust. Die Erleichterungen fuer Kleineerzeugungsanlagen gelten nur bis in Summe 800W am Anschlusspunkt. ───────────────
Melden wäre aber sehr viel besser als genehmigen lassen ;) Das müßte dann doch per Mail reichen?
Finde den Konsument Artikel zu BKWs samt Econtrol Stellungnahme interessant: "Wer z.B. von seinem Netzbetreiber oder von einem Elektriker die Rückmeldung bekommt, dass Plug-In-PV-Anlagen nicht zulässig sind, der sollte sich nicht verunsichern lassen. "Diese Anlagen sind legal", konstatiert E-Control-Vorstand Alfons Haber im Gespräch mit KONSUMENT."
Verlangen Netzbetreiber in manchen Fällen (z.b. auch mit einem Änderungsantrag über einen Elektrofachbetrieb) vielleicht mehr als man tun müßte um im legalen Bereich zu bleiben?
Du hast dir deinen Netzzugangsvertrag/Inbetriebnahmebestaetigung doch so genau durchgelesen?
Das steht auch drinnen wie du eine Anderung der bereits in Betrieb genommenen Anlage an den Netzbetreiber kommunizierst.
──────.. bfroemel schrieb: Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden? ───────────────
Darf man auch nicht und interessiert auch keinen... ───────────────
Sicher? Ich dachte das rennt vielleicht irgendwie als genehmigungsfreie/s "Balkonkraftwerk"/Kleinsterzeugungsanlage (Nulleinspeisung unterschreitet jedenfalls die netzwirksame Engpassleistung von 800W) und hätte Teil einer Argumentation sein können auch einen Speicher als genehmigungsfrei anzusehen. Jedenfalls geht die weiter oben (#24) zitierte Fussnote 8 in der TOR Erzeuger Typ A genau in diese Richtung.
Der wesentliche Punkt dabei ist die exakte Definition von der Maximalkapazität am Netzanschlusspunkt Pmax. Lt. TOR Erzeuger Typ A entspricht diese "im Normalfall der Netto Engpassleistung oder der Bemessungsleistung (Nennleistung) der Stromerzeugungsanlage". Meiner Meinung nach könnte bei einer dynamischen Begrenzung der Einspeiseleistung abhängig von den Verbrauchern im Haushalt dieses Pmax aber weit kleiner als die Engpassleistung des WRs sein, beispielsweise bei einem Nulleinspeisekonzept ist Pmax 0. Selbes müsste auch bei einem Speicher mit der Policy maximaler Eigenverbrauch/keine Netzeinspeisung gelten (sogar ganz egal, ob er an einem eigenen, neuen WR WR [Wechselrichter] hängt od. an einen vorhandenen HybridWR). ───────────────
Das kann ich dir beantworten, mein Speicher ist als Nulleinspeisung gemeldet und hat somit keinen Einfluss auf die Pmax der gesamten Anlage. Eine Erweiterung ist er dennoch, genauso wie wenn du zu einer bestehenden Anlage ein BKW dazu baust. Die Erleichterungen fuer Kleineerzeugungsanlagen gelten nur bis in Summe 800W am Anschlusspunkt. ───────────────
Melden wäre aber sehr viel besser als genehmigen lassen ;) Das müßte dann doch per Mail reichen?
Finde den Konsument Artikel zu BKWs samt Econtrol Stellungnahme interessant: "Wer z.B. von seinem Netzbetreiber oder von einem Elektriker die Rückmeldung bekommt, dass Plug-In-PV-Anlagen nicht zulässig sind, der sollte sich nicht verunsichern lassen. "Diese Anlagen sind legal", konstatiert E-Control-Vorstand Alfons Haber im Gespräch mit KONSUMENT."
Verlangen Netzbetreiber in manchen Fällen (z.b. auch mit einem Änderungsantrag über einen Elektrofachbetrieb) vielleicht mehr als man tun müßte um im legalen Bereich zu bleiben? ───────────────
Du hast dir deinen Netzzugangsvertrag/Inbetriebnahmebestaetigung doch so genau durchgelesen?
Das steht auch drinnen wie du eine Anderung der bereits in Betrieb genommenen Anlage an den Netzbetreiber kommunizierst.
Nur den Netzzugangvertrag samt aller integrierten Bestandteile. Die Inbetriebnahme läuft erst... (Und bin gespannt wie eine Inbetriebnahmebestätigung einseitig das Vertragsverhältnis ändern könnte). Wobei wenn mit "kommunizieren" eine genehmigungsfreie Meldung gemeint ist, hab ich schon kein Problem mehr...
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig.
Bei der Feuerwehr sind wir auf diese Informationen angewiesen. Ich finde es verstörend warum man derartiges immer gleich als Drangsalierung wahrnimmt und die watscheneinfache Meldung nicht einfach durchklickt?
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Bei der Feuerwehr sind wir auf diese Informationen angewiesen. Ich finde es verstörend warum man derartiges immer gleich als Drangsalierung wahrnimmt und die watscheneinfache Meldung nicht einfach durchklickt?
Ja man sieht sich gerne mal schnell in der Opferrolle, weil der boese VNB ......
Je nach Bundesland kann das Thema auch baurechtliche Relevanz entwickeln.
Ich habe mittlerweile bei Netz Niederösterreich nachgefragt und dort will man einen Äderungsantrag, selbst für solche rein DC seitigen Upgrades im Zusammenhang mit hybriden WRs die eigentlich keine Auswirkungen auf das Netz haben sollten. Eine Begründung blieb man mir schuldig. ───────────────
Bei der Feuerwehr sind wir auf diese Informationen angewiesen. Ich finde es verstörend warum man derartiges immer gleich als Drangsalierung wahrnimmt und die watscheneinfache Meldung nicht einfach durchklickt?
Wie geschrieben, Meldung mache ich gerne. Antrag mit zusätzlichen Kosten (Elektrofachunternehmen) eher nur wenn notwendig.
Ich bin sogar prinzipiell dafür alle Gesetze u. Vorschriften einzuhalten und sogar sinnvolle Empfehlungen jedenfalls umzusetzen :) Jetzt habe ich vermutlich noch 1-3 Wochen Zeit bis die Betriebserlaubnis des Bestands kommt; da nutze ich die Zeit um herauszufinden, ob ich nochmal 500-800 EUR für einen Änderungsantrag begleitet vom Elektrofachunternehmen rausschmeissen muss, od. ob es günstiger geht.
Hab auf der Messe in Wels am NetzOÖ-Stand nachgefragt (hab dzt. 10kWh Batterie und will - sobald's eine Förderung gibt - um 5kWh erweitern). Die bisherige Anlage ist abgenommen, Förderung ausbezahlt (übrigens mit Deye WR WR [Wechselrichter]). Auskunft: Ich soll dann eine Mail an de_fertigmeldung@netzooe.at schicken, das ist alles. MlG, parkflyer
Hab auf der Messe in Wels am NetzOÖ-Stand nachgefragt (hab dzt. 10kWh Batterie und will - sobald's eine Förderung gibt - um 5kWh erweitern). Die bisherige Anlage ist abgenommen, Förderung ausbezahlt (übrigens mit Deye WR WR [Wechselrichter]). Auskunft: Ich soll dann eine Mail an de_fertigmeldung@netzooe.at schicken, das ist alles. MlG, parkflyer
Wahrscheinlich werde ich es ähnlich bei Netz NÖ probieren. Wenn eine Meldung per Mail nicht ausreichend ist, werden sie mich schon auf eine Rechtsverletzung mit den Konsequenzen (Netzzugangsvertragskündigung, Entzug Betriebserlaubnis, Geldstrafen, ?) hinweisen, eventuell kann ich mit denen noch ein wenig argumentieren od. es geht sogar bis zur Schlichtungsstelle (E-Control). Wenns zu unangenehm/zeitaufwändig wird, bleibt mir ja immer noch gemaßregelt zum Elektrofachunternehmen zu gehen...
──────.. bfroemel schrieb: Wie funktioniert das eigentlich mit Anlagen die noch keine Betriebserlaubnis haben und bereits per Nulleinspeisung betrieben werden? ───────────────
Darf man auch nicht und interessiert auch keinen...
???
0W-Einspeisung bei vielen Netzbetreibern dezidiert erlaubt
Wels Strom dezidiert verboten, wir haben selbst schon eine Verwarnung, bis zum temporaeren Montierverbot, erhalten. Interessiert immer mehr weil viel gepfuscht/Schwarzbaut wird
Ich meinte selbst hier wo man die Dinge eher ein bissl genauer sieht als draußen in der Welt "am Stammtisch" wird in threads empfohlen auf Nulleinspeisung zu stellen bis die Anlage abgenommen ist.