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Radarstrafe (Anonymverfügung) mildern?

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  •  Andi1979
6.7. - 18.7.2016
71 Antworten 71
71
Hat das schon jemand mal erfolgreich machen können?

Normalerweise ein 100er auf der S10, aber tollerweise gibts ca. 50 Meter vor dem Radar eine Anzeige die (wenn jemand im Tunnel hustet) auf 80kmh runterschaltet. Das Radar kurz dahinter übernimmt das. Ganz super....

Somit 80kmh, ich 1 Sekunden unachtsam und 11 kmh drüber --> 50€

Bei der BH um Gnade winseln sinnvoll? Ich will ja grundsätzlich keinen Einspruch erheben, aber 50€ ist halt schon ärgerlich ;)

lg

  •  atma
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#21)
gegen quartalsende ist der sicherheitsbedarf scheinbar besonders hoch?

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  •  deejay
8.7.2016  (#22)
blödsinn!
es gibt keinen mindest betrag der eingehoben werden muss.


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#23)

zitat..
Radarstrafe (Anonymverfügung) mildern?
Hat das schon jemand mal erfolgreich machen können?
Normalerweise ein 100er auf der S10, aber tollerweise gibts ca. 50 Meter vor dem Radar eine Anzeige die (wenn jemand im Tunnel hustet) auf 80kmh runterschaltet. Das Radar kurz dahinter übernimmt das. Ganz super....
Somit 80kmh, ich 1 Sekunden unachtsam und 11 kmh drüber --> 50€
Bei der BH um Gnade winseln sinnvoll? Ich will ja grundsätzlich keinen Einspruch erheben, aber 50€ ist halt schon ärgerlich ;)
lg


Gegen eine Anonymverfügung hast du keinen Anspruch auf Beschwerde sondern musst halt so vorgehen das du es eben nicht einzahlst und auf den Bescheid wartest. Dagegen kannst dann was unternehmen aber in den meisten Fällen ist dieser dann deutlich höher so das du dann nicht unter die 50 Euro kommen wirst.

Ich hatte mal eine Strafe bekommen (36 Euro) weil ich 1 Minute zu spät meinen Parkschein (übers Handy per sms) verlängert habe. Ich habe dann den Bescheid abgewartet und mich dagegen beschwert mit der Begründung das der Parksherriff nicht schon vorher, also bevor mein Parkschein ausgelaufen ist, die ganzen Daten in sein Gerät ausfüllen darf und dann eine Minute später das Ganze absendet und wenn er bis zum auslaufen des Parscheins gewartet hätte schafft er nicht mal alles auszufüllen um es in einer Minute (wo ich dann schon per sms verlängert hatte) zu senden.
Das alles mit den SMS Screenshoots usw.
Meine Beschwerde wurde anerkannt und ich musste nichts bezahlen emoji

Sonst kann ich mich nicht mehr erinnern wann ich das letzte mal geblitzt worden bin aber vor paar Monaten flatterte eine Anonymverfügung ins Haus. Mir wurde vorgeworfen beim Spurwechsel auf der Autobahn nicht geblinkt zu haben. (Kann ich mir nie im Leben vorstellen da ich selbst den Blinker betätige wenn ich aus unserer Gasse rausfahre aber ok). Strafhöhe 50 Euro. Habe kurz überlegt ob ich den Bescheid abwarten soll, schließlich müssen die mir das beweisen und da wird es kaum Beweisfotos oder Videos von den 2 Sekunden geben wo ich NICHT geblinkt haben sollte.

Ich habe es dann trotzdem bezahlt, hatte irgendwie keine Lust da weiter zu gehen um mich dann noch mehr zu ärgern.

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#24)

zitat..
deejay schrieb: blödsinn!
es gibt keinen mindest betrag der eingehoben werden muss.


nicht der betrag... aber in unsrer gegend stehn einfach zu quartalsende mehr polizisten mit dem radargerät als zu beginn eines quartals...

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#25)

zitat..
atma schrieb: aber in unsrer gegend stehn einfach zu quartalsende mehr polizisten mit dem radargerät als zu beginn eines quartals...


kann ich nur bestätigen das mir das auch aufgefallen ist!

es werden ja pro quartal die 1 1/2 gehälter ausbezahlt und die angeordneten überstunden,... da muss was rein in die kassa emoji emoji emoji

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#26)
Ist definitiv so, dass eine "Quote" erfüllt werden muss.
Ein sehr guter Freund von der Exekutive hat mir das bestätigt.
Vor ein paar Jahren musste diese Quote zum Jahresschlusss erledigt sein.
Sollteces der Sicherheit dienlich sein, ist das für mich in Ordnung. Reine Abzocke wg. ZB. Nichtblinken István Witz.

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  •  deejay
8.7.2016  (#27)

zitat..
webdesigne schrieb: es werden ja pro quartal die 1 1/2 gehälter ausbezahlt und die angeordneten überstunden,... da muss was rein in die kassa


hast wohl überlesen das die rennleitung dies nicht selbst einsteckt oder?

vielleicht ist dies mit der quote in anderen bundesländer anders als in OÖ, aber, ich habe sehr viele freunde die bei der polizei sind, auch in der familie und dies auch bei der verkehrsabteilung.
von denen kommt immer, es gibt keine quote, alles blödsinn.


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#28)
Was ist eigentlich eine ANONYMVERFÜGUNG? Ich mein, MUSS diese unbedingt von einem Polizisten sein oder kann mich da auch jeder andere quasi Anzeigen und ich bekomme dann so eine Anonymverfügung?
Ich frage deswegen weil ich mir denke das mich beim nichtblinken die Polizisten gleich aufgehalten hätten?

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#29)
ja, das kann auch jeder andre anzeigen. zuerst bekommst eine anonymverfügung zugeschickt. danach dann den bescheid und wennst da einspruch erhebst, erfährst, wer dich angezeigt hat.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#30)

zitat..
atma schrieb: ja, das kann auch jeder andre anzeigen. zuerst bekommst eine anonymverfügung zugeschickt. danach dann den bescheid und wennst da einspruch erhebst, erfährst, wer dich angezeigt hat.


das war eben meine Vermutung. Also kann jeder "Trottl" dich anzeigen. Gut, das nächste mal warte ich ab, da will ich mir die Beweise dann anschauen emoji ansonsten Aussage gegen Aussage weil zb. das Nichtblinken kannst (außer mim Video) nicht beweisen emoji

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#31)
ja... hab ich auch scho gmacht. wennst einspruch einlegst, dann gehts zum bezirksgericht und jeder muss eine aussage machen. ohne zeugen geht das dann meist ins leere.

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  •  deejay
8.7.2016  (#32)

zitat..
webdesigne schrieb: schließlich müssen die mir das beweisen


Falsch, die Polizei muss dir gar nichts beweisen.
Im gegenteil, wenn die das behaupten hast du die Beweispflicht das es nicht so war!

Die Polizei haltet dich auch nicht immer an.
Da wirst einfach mitgegangen sein, während sie eigentlich jemand anderen in der reißen gehabt haben.
Kennzeichen, Ort, Uhrzeit notiert genügt völlig und die schicken dir das nach.
Ist auch bei Geschwindigkeitsmeßung nicht unbendingt notwendig das du angehalten wirst.
Ist zwar durchaus üblich, wird aber anders auch gemacht.
Z.b.: wenn sie lässig im Auto sitzen und heraus läsern.

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#33)
die polizei muss dir nichts beweisen. bei jemand dritten ist es schwieriger, da steht dann wirklich wort gegen wort, wenns keine zeugen gibt.

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  •  deejay
8.7.2016  (#34)
richtig!
somit, wenn du jemanden anzeigst, musst du das dann auch beweisen können.
bei so geschichten wie blicken, schickt die BH bei anzeigen von dritten gar nichts aus, weil es nicht zu beweisen ist.
somit, ziemlich sicher von der polizei gesehen worden.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#35)

zitat..
deejay schrieb: Falsch, die Polizei muss dir gar nichts beweisen.
Im gegenteil, wenn die das behaupten hast du die Beweispflicht das es nicht so war!


FALSCH!

Bei der Polizei gilt die Unschuldsvermutung! Dh. die Beweislast liegt bei der Polizei!

zb. beim Finanzamt muss erst das Gegenteil bewiesen werden und liegt die Beweislast bei der Partei.

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#36)

zitat..
deejay schrieb: bei so geschichten wie blicken, schickt die BH bei anzeigen von dritten gar nichts aus, weil es nicht zu beweisen ist.


das stimmt so nicht. hab selbst erst letztes jahr eine anzeige gemacht un d da ist was ausgeschickt worden. es gab dann anhörung von beiden seiten und ich hab noch meine zeugen vorgebracht (die kenn ich nicht, ein 3. beteiligtes auto), die wurden dann auch noch geladen.

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  •  felis
8.7.2016  (#37)
wie schauts da mit handyfotos aus? werden die als Beweismittel von dritten zugelassen? wenn mich z.b. ein anderer Autofahrer fotografiert und anzeigt, zählt das? darf er mich überhaupt fotografieren?

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  •  deejay
8.7.2016  (#38)
geh Webi, das wäre ja einfach.
stoptafel überfahren, rot drüber, blinker usw. sind alles dinge wo es keinen beweis gibt.
da könntest du immer das gegenteil behaupten und dann straffrei ausgehen.
sorry, so funktioniert das nicht.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#39)
Ist aber rechtlich so. Aussage gegen Aussage. In der Praxis lassen es eben nicht viele drauf ankommen und zahlen lieber ein...

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#40)
i bild ma ein, dass es da was gibt... dass ein polizist ja als "profi" gilt und daher eben mehr zählt, als die aussage eines "laien"... weiss aber nimma, wo genau das steht und wie das exakt formuliert war.
abgesehen davon sind die polizisten im normalfall zu zweit unterwegs.

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  •  Richard3007
8.7.2016  (#41)

zitat..
webdesigne schrieb: Ist aber rechtlich so. Aussage gegen Aussage. In der Praxis lassen es eben nicht viele drauf ankommen und zahlen lieber ein...


TU mir den gefallen und gehe diesen Weg mal zu ende! Das Wort des Polizisten zählt mehr als deines emoji

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