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Da kannst eigentlich nix mehr machen, außer zahlen. Wennst die Frist verstreichen lässt, ein Verfahren eingeleitet wird, wird's teurer. Du kannst dann maximal Einspruch gegen die Strafhöhe erheben. 50,- Euro ist jedoch eh schon die Mindeststrafe, daher bringts nix. |
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Oder von einem Radarkastl bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20km/h.... In diesem Fall ist es generell immer besser seinen Fehler einzusehen und zu bezahlen. |
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Beim Kastl bezgl. Geschwindigkeitsüberschreitungen ist eh klar aber bei mir wars das nicht Blinken und das ist eben schon ärgerlich. Was solls. Habs eh dann paar tage später einbezahlt Danke für die Erklärung. |
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Verstehe ich. Hätte ICH aber nicht bezahlt.... |
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ja, wollte ich auch nicht aber die chefin hat gemeint das ich es besser einzahlen soll um weitere briefe zu vermeiden *ggg* |
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Mag sicher auch alles stimmen, aber wie gesagt, es ist nicht unbedingt notwendig, um einen Strafzettel/anzeige wegen Schnellfahren zu bekommen. Der Polizist kann dich auch ohne all dem, nämlich nur aufgrund seiner dienstlichen Wahrnehmung, wegen schnellfahren abstrafen. |
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Dann wär´s zu einem Verwaltungsstrafverfahren gekommen. Dort hätte der Polizist dann gesagt, du hast nicht geblinkt. Und du würdest sagen, du hast schon geblinkt... Und was wäre dann rausgekommen? Dem Polizist würde geglaubt werden. |
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In dem ich in meinen Einspruch reingeschrieben hätte, "das der Blinker vor Antritt der Fahrt funktioniert hatte, da ich das selbst noch kontrolliert habe. Das Lamperl dürfte mir dann während der Fahrt durchgebrannt sein, wie ich zu Hause selbst bemerkt habe. Hätte mich die Polizei aufgrund meines Fehlverhaltens gleich angehalten, hätte ich ihnen das auch erklären können" Dann ist wieder der Polizist mit einer Stellungnahme am Zug. Und da er mir das Gegenteil nicht beweisen kann, werde ich straffrei, da ich einen technischen Defekt der Glühlampe während der Fahrt nicht verhindern und mich dadurch auch nicht belangen kann. Theoretisch ja, praktisch schwer. Siehe beiliegenden Link, mittlerer Absatz: http://www.vol.at/polizei-darf-geschwindigkeit-mit-freiem-auge-schaetzen/news-20110916-06141913 Also ein herannahendes Fahrzeug anzuhalten und dem Lenker vorzuhalten, er wäre zu schnell gewesen, ist rechtlich nicht möglich. Macht das der Polizist, dann Einspruch erheben mit genau dieser Begründung. |
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Das wäre ein Freibrief und es würde dann keine Strafen mehr wegen NIchtblinken geben In der Realität wirds so ablaufen, dass du durchaus auch während der Fahrt mitbekommst, wenn grad zu diesem Zeitpunkt dein Blinkerlamperl das zeitliche segnet. Entweder zeigts dir der Bordcomputer an, den mittlerweile jedes Auto <10 Jahre hat oder es wird bei den älteren Modellen durch unregelmässiges aufblinken der Kontrollampe signalisiert, dass dein Blinkerlamperl kaputt ist. d.h. du bekommst es mit und müsstest dann eigentlich anhalten und das Lamperl wechseln oder den Pannendienst rufen, da dein Auto nimma verkehrstüchtig ist Wie schon auch vorher zum webbi gesagt...probierts das aus, gehts durch alle Instanzen und ihre werdet sehen, dass der Polizist in der Regel recht bekommen wird, wenn nicht ein grober Verfahrensfehler passiert. Bez. Geschwindigkeitsübertretung...kein Polizist wird mit freiem Auge geringe Geschwindigkeitsübertretungen anzeigen (z.b. hinter der Ortstafel warten und die Autofahrer anzeigen, dass sie 60 kmh gefahren sind)... |
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Braucht keiner glauben, dass man der "Größere" ist, wenn man angehalten wird! Wenn man eh selbst weiß, dass man was "angestellt" hat, einsichtig sein, das ist wichtig, da kommt man billiger davon! Und man hat wieder Ruhe! Gerade am Land, wo jeder Polizist jeden kennt, wird sich die Einsichtigkeit bezahlt machen. So mancher Gscheidmeier, der glaubt, die Polizisten austricksen zu können, auf den haben sie dann erst recht ein Auge drauf! Machen auch nur ihren Job, und da müssen sie halt auch eine gewisse Anzahl an Strafzetteln "verkaufen"!
Bekomme auch ab und zu ein "Brieflein", zwar ärgerlich, aber man ist ja selbst schuld, wenn man wo zu schnell fährt. Überhaupt, wenn man bei einer mobilen Radarbox 2 mal hintereinander reinfährt (Hin-und Rückfahrt) |
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Hallo Andi1979, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Radarstrafe (Anonymverfügung) mildern? |
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Wenn bei deinem Fahrzeug während der Fahrt eine Glühbirne ausfällt, darfst du schon weiterfahren. Zumindest bis zur nächsten Werkstatt (eigentlich aber bis zum nächsten freien Werkstatttermin, was auch in zwei Wochen sein darf)!! Also wird dieser Einspruch gute Erfolgschancen haben. Gibt es doch, weil die wenigsten einen solchen Einspruch machen! |