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Radarstrafe (Anonymverfügung) mildern?

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  •  Andi1979
6.7. - 18.7.2016
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Hat das schon jemand mal erfolgreich machen können?

Normalerweise ein 100er auf der S10, aber tollerweise gibts ca. 50 Meter vor dem Radar eine Anzeige die (wenn jemand im Tunnel hustet) auf 80kmh runterschaltet. Das Radar kurz dahinter übernimmt das. Ganz super....

Somit 80kmh, ich 1 Sekunden unachtsam und 11 kmh drüber --> 50€

Bei der BH um Gnade winseln sinnvoll? Ich will ja grundsätzlich keinen Einspruch erheben, aber 50€ ist halt schon ärgerlich ;)

lg

  •  rainer1977
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#61)

zitat..
Radarstrafe (Anonymverfügung) mildern?
Hat das schon jemand mal erfolgreich machen können?
Normalerweise ein 100er auf der S10, aber tollerweise gibts ca. 50 Meter vor dem Radar eine Anzeige die (wenn jemand im Tunnel hustet) auf 80kmh runterschaltet. Das Radar kurz dahinter übernimmt das. Ganz super....
Somit 80kmh, ich 1 Sekunden unachtsam und 11 kmh drüber --> 50€
Bei der BH um Gnade winseln sinnvoll? Ich will ja grundsätzlich keinen Einspruch erheben, aber 50€ ist halt schon ärgerlich ;)


Da kannst eigentlich nix mehr machen, außer zahlen. Wennst die Frist verstreichen lässt, ein Verfahren eingeleitet wird, wird's teurer.
Du kannst dann maximal Einspruch gegen die Strafhöhe erheben. 50,- Euro ist jedoch eh schon die Mindeststrafe, daher bringts nix.

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#62)

zitat..
webdesigne schrieb: Dh. bei einer ANONYMVERFÜGUNG ist man IMMER von einem Polizisten "erwischt" worden.


Oder von einem Radarkastl bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20km/h....
In diesem Fall ist es generell immer besser seinen Fehler einzusehen und zu bezahlen.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#63)

zitat..
rainer1977 schrieb: Oder von einem Radarkastl bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20km/h....
In diesem Fall ist es generell immer besser seinen Fehler einzusehen und zu bezahlen.


Beim Kastl bezgl. Geschwindigkeitsüberschreitungen ist eh klar aber bei mir wars das nicht Blinken und das ist eben schon ärgerlich. Was solls. Habs eh dann paar tage später einbezahlt emoji
Danke für die Erklärung.

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#64)

zitat..
webdesigne schrieb: wars das nicht Blinken und das ist eben schon ärgerlich.


Verstehe ich.
Hätte ICH aber nicht bezahlt....

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#65)
ja, wollte ich auch nicht aber die chefin hat gemeint das ich es besser einzahlen soll um weitere briefe zu vermeiden *ggg*

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#66)

zitat..
rainer1977 schrieb: Bei Geschwindigkeitsmessungen wird ein geeichtes Gerät (Laser/Radar) verwendet, dass alle 2 Jahre geeicht und 2mal jährlich überprüft wird.
Auch Geschwindigkeitsmessungen mittels Nachfahren (im gleichen Abstand über 250m) sind erlaubt, jedoch müssen hier bei einer Geschwindigkeit unter 100km/h, 20km/h abgezogen, über 100km/h müssen 20 Prozent abgezogen werden.
Befindet sich ein geeichter Tacho im Dienstfahrzeug, werden nur 10km/h, bzw. 10 Prozent abgezogen.


Mag sicher auch alles stimmen, aber wie gesagt, es ist nicht unbedingt notwendig, um einen Strafzettel/anzeige wegen Schnellfahren zu bekommen.
Der Polizist kann dich auch ohne all dem, nämlich nur aufgrund seiner dienstlichen Wahrnehmung, wegen schnellfahren abstrafen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#67)

zitat..
rainer1977 schrieb: Hätte ICH aber nicht bezahlt....


Dann wär´s zu einem Verwaltungsstrafverfahren gekommen.
Dort hätte der Polizist dann gesagt, du hast nicht geblinkt.
Und du würdest sagen, du hast schon geblinkt...

Und was wäre dann rausgekommen? Dem Polizist würde geglaubt werden.

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#68)

zitat..
gdfde schrieb: Dann wär´s zu einem Verwaltungsstrafverfahren gekommen.


In dem ich in meinen Einspruch reingeschrieben hätte, "das der Blinker vor Antritt der Fahrt funktioniert hatte, da ich das selbst noch kontrolliert habe. Das Lamperl dürfte mir dann während der Fahrt durchgebrannt sein, wie ich zu Hause selbst bemerkt habe. Hätte mich die Polizei aufgrund meines Fehlverhaltens gleich angehalten, hätte ich ihnen das auch erklären können"
Dann ist wieder der Polizist mit einer Stellungnahme am Zug. Und da er mir das Gegenteil nicht beweisen kann, werde ich straffrei, da ich einen technischen Defekt der Glühlampe während der Fahrt nicht verhindern und mich dadurch auch nicht belangen kann.

zitat..
gdfde schrieb: Der Polizist kann dich auch ohne all dem, nämlich nur aufgrund seiner dienstlichen Wahrnehmung, wegen schnellfahren abstrafen.


Theoretisch ja, praktisch schwer.
Siehe beiliegenden Link, mittlerer Absatz:
http://www.vol.at/polizei-darf-geschwindigkeit-mit-freiem-auge-schaetzen/news-20110916-06141913
Also ein herannahendes Fahrzeug anzuhalten und dem Lenker vorzuhalten, er wäre zu schnell gewesen, ist rechtlich nicht möglich. Macht das der Polizist, dann Einspruch erheben mit genau dieser Begründung.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#69)

zitat..
rainer1977 schrieb: Und da er mir das Gegenteil nicht beweisen kann, werde ich straffrei, da ich einen technischen Defekt der Glühlampe während der Fahrt nicht verhindern und mich dadurch auch nicht belangen kann.


Das wäre ein Freibrief und es würde dann keine Strafen mehr wegen NIchtblinken geben emoji
In der Realität wirds so ablaufen, dass du durchaus auch während der Fahrt mitbekommst, wenn grad zu diesem Zeitpunkt dein Blinkerlamperl das zeitliche segnet.
Entweder zeigts dir der Bordcomputer an, den mittlerweile jedes Auto <10 Jahre hat oder es wird bei den älteren Modellen durch unregelmässiges aufblinken der Kontrollampe signalisiert, dass dein Blinkerlamperl kaputt ist.
d.h. du bekommst es mit und müsstest dann eigentlich anhalten und das Lamperl wechseln oder den Pannendienst rufen, da dein Auto nimma verkehrstüchtig ist emoji

Wie schon auch vorher zum webbi gesagt...probierts das aus, gehts durch alle Instanzen und ihre werdet sehen, dass der Polizist in der Regel recht bekommen wird, wenn nicht ein grober Verfahrensfehler passiert.

Bez. Geschwindigkeitsübertretung...kein Polizist wird mit freiem Auge geringe Geschwindigkeitsübertretungen anzeigen (z.b. hinter der Ortstafel warten und die Autofahrer anzeigen, dass sie 60 kmh gefahren sind)...

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
16.7.2016  (#70)
Braucht keiner glauben, dass man der "Größere" ist, wenn man angehalten wird! Wenn man eh selbst weiß, dass man was "angestellt" hat, einsichtig sein, das ist wichtig, da kommt man billiger davon! Und man hat wieder Ruhe! Gerade am Land, wo jeder Polizist jeden kennt, wird sich die Einsichtigkeit bezahlt machen. So mancher Gscheidmeier, der glaubt, die Polizisten austricksen zu können, auf den haben sie dann erst recht ein Auge drauf! Machen auch nur ihren Job, und da müssen sie halt auch eine gewisse Anzahl an Strafzetteln "verkaufen"!
Bekomme auch ab und zu ein "Brieflein", zwar ärgerlich, aber man ist ja selbst schuld, wenn man wo zu schnell fährt. Überhaupt, wenn man bei einer mobilen Radarbox 2 mal hintereinander reinfährt (Hin-und Rückfahrt)emoji

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Hallo Andi1979,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Radarstrafe (Anonymverfügung) mildern?

  •  Markus2203
18.7.2016  (#71)

zitat..
gdfde schrieb: d.h. du bekommst es mit und müsstest dann eigentlich anhalten und das Lamperl wechseln oder den Pannendienst rufen, da dein Auto nimma verkehrstüchtig ist


Wenn bei deinem Fahrzeug während der Fahrt eine Glühbirne ausfällt, darfst du schon weiterfahren. Zumindest bis zur nächsten Werkstatt (eigentlich aber bis zum nächsten freien Werkstatttermin, was auch in zwei Wochen sein darf)!! Also wird dieser Einspruch gute Erfolgschancen haben.

zitat..
gdfde schrieb: Das wäre ein Freibrief und es würde dann keine Strafen mehr wegen NIchtblinken geben


Gibt es doch, weil die wenigsten einen solchen Einspruch machen!

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