Darf man eigentlich Kamine in den seitlichen Bauwich stellen?
Da und dort kann man ja moderne Edelstahlkamine in Gärten zwischen Einfamilienshäusern beobachten. In der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] Wien werde ich nicht recht fündig. §83 (1) bezieht sich nur auf Baulinien, §84 sagt nichts zu Abgasanlagen.
Wohlgemerkt, die 6m Abstand sind gem §79 (3) bereits auf die 3m verkürzt und mit 45m2 verbaut.
Hallo! Meiner Auffassung nach ist ein Kamin ein nicht raumbildender Gebäudeteil. Zumindest bei der Gebäudehöhenberechnung kann dieser unberücksichtigt bleiben. Eventuell auch in diesem Fall? Lasst die Diskussion beginnen 😉!
Laut Auskunft der MA 37 ist es nicht erlaubt, Kamine in die seitliche Abstandsfläche hineinragen zu lassen / zu stellen, da diese Elemente in den §§ 83 und 84 nicht aufgezählt sind.
Ja, so ist es. Leider nicht erlaubt.
Es gibt allerdings (bei Fa. Rohr-Kamin) einen relativ platzsparenden Kamin mit quadratischem Querschnitt. Die Zuluft erfolg durch die 4 Kanten des Kamins, die Abluft durch das mittige Rohr.