|
|
||
Wir bekommen ein Lüftungsgerät von Paul - da hab ich mich in die Richtung einaml etwas schlau gemacht.
Hier das erhältliche Zubehör: http://paul-lueftung.de/produkte/lueftungssystem-komponenten/zubehoer.html Hilft dir das? |
||
|
||
ist das ein EFH oder ein Mehrparteienhaus?
ich würde vermuten, dass der Baubescheid für ein EFH nicht rechtskonform ist. Von sowas hätte ich noch nie gehört... viele Brandschutzvorschriften (z.B. Wäscheabwurfschacht) sind im EFH nciht anzuwenden. Karl10? |
||
|
||
Bei Kombination Lüftungsgerät + Kamin könnte das durchaus möglich sein denke ich... |
||
|
||
|
||
Das macht jeder halbwegs fitte Elektriker. - Vermutlich wirste dafür auch ein Abnahmeprotokoll brauchen. Die Hardware gibts bei jedem Rauchmelderhersteller, z.B. Schrack ... Rauchmelder + Schaltrelais + passendes Kanal-Aufbaugehäuse. Die ersten beiden Positionen findest unter dem folgenden Link: http://www.schrack.at/shop/lichtschalter-bewegungsmelder-rauchmelder/rauchwarnmelder/protector-k-fotoelektronischer-rauchmelder-230v-weiss-esr018916.html
Gehäuse (damit der Rauchmelder Rauch im Kanal detektieren kann) haben die auch, auf die schnelle aber ned online gefunden. |
||
|
||
Also wir (NÖ) haben Lüftung und Kamin, nirgends was von Abschaltung vorgeschrieben. Ich weiß nur, dass es in der X2 von Drexel und Weiss einen Punkt im Menü gibt "Brandmeldeanlage vorhanden". |
||
|
||
Bescheide sind ja ned in Stein gemeißelt mir wollten se in den Bescheid reinschreiben, dass der Feuerlöscher im Eingangsbreich zu hängen hat. Da mir im Brandfall eine sauber abgetragene Hütte lieber ist als ne Brandruine, ham se das in "Technikraum" angeändert. Meine Begründung war natürlich ne andere
Bei großen Lüftungsanlagen ist der Melder schon ne Weile usus. Als nächstes werden dann Brandschutzklappen und ne Brandmeldezentrale vorgeschrieben ... vom Wohnbau sollen schließlich alle Firmen profiieren |
||
|
||
Unser Rauchfangkehrer ... hat uns vor 3 Jahren auch eine Abschaltung der Lüftungsanlage bei einer Unterdrucksituation vorgeschrieben.
Bei Unterdruck kann (theoretisch) Rauchgas aus dem Kaminofen in den Wohnraum gesaugt werden - daher sollte durch eine Steuerung die Lüftungsanlage stromfrei gemacht werden. So ein Drucksensor hätte damals über 700 Euro - nur Materialwert! - gekostet. Die Einbaumöglichkeit in einem gerade fertiggestellten FTH FTH [Fertigteilhaus] sind natürlich auch perfekt ... Daher habe lange m ichit ihm diskutiert und er hat dann einen CO-Melder als Alternative empfohlen bzw. vorgeschrieben. Dieser Melder schlägt Alarm, wenn Kohlenmonoxid im Raum festgestellt wird. Bei uns stand aber nichts davon im Baubescheid - er hat die Anschaffung des CO-Melders mehr oder weniger für seine "Freigabe" der Kaminanlage verlangt. Diesen CO-Melder (ähnlich wie ein Rauchmelder) hab ich im Netz für unter 30 Euronen gekauft. Unser Rauchfangkehrer hat damals auch schon angekündigt, dass sich hier in den nächsten Jahren viel - zum Nachteil der Häuslbauer - tun wird. Lt. ihm ist der Hauptgrund, dass in Städten wie Wien die Rettung immer häufiger zu bewußtlosen Patienten gerufen werden, wo man ursprünglich von einem Herzinfarkt oder ähnlichem ausgegangen war und nur durch die CO-Warngeräte, welche manche Sanitäter mithaben, festgestellt wurde, dass Kohlenmonoxidvergiftungen die Patienten umgehauen haben ... |
||
|
||
Hallo sir_rws, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Rauchsensor für Abschaltung KWL |
||
|
||
§32 Brandsicherheit der NÖ Bautechnikverordnung - (1) Im Brandfall darf durch Lüftungsanlagen, Luftleitungen oder Luftschächte Feuer oder Rauch nicht übertragen werden in
1. andere Geschoße oder Wohnungen 2. Dachböden und nicht ausgebaute Dachräume und zwar auf die Dauer von mindestens 30 Minuten. (2) Luftleitungen einschließlich ihrer Dämmstoffe und Luftschächte müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Brennbare Baustoffe sind nur dann zulässig, wenn trotzdem die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist. Genau genommen, müsste man auch im EFH zwischen den Geschoßen einen Feuerschutzabschluss inkl.Kaltrauchsperre für den Steigschacht der Abluft und Zuluftleitungen setzen. Wohnraumlüftungen, die mit vielen einzelnen Schläuchen durch den Schacht gehen, wären damit ausgeschlossen. Und Punkt (2) ist ein sogenannter Gummiparagraph. Vielleicht ist die Forderung nach einem Brandmelder in der Lüftungsanlage eine andere Interpretation des §32 ??? |
||
|
||
Danke LeitwolfDas bestärkt mich in der Meinung, dass unsere Bauordnung gelinde gesagt ein S.uhaufen is... durch Lüftungskanäle darf keine Rauchübertragung sein, aber mein 3,5x2,8m großes Deckenloch im Stiegenhaus darf sein... oder muß ich mich hier auch um ein dementsprechendes Brandschott umsehen und darf somit nicht mehr ins OG rein... sind ja nur die Schlafräume und das Bad oben *rofl*
bautech |
||
|
||
@leitwolf & bautech: - Ihr habt beide Recht. "Unser" zuständige Baupolizist hat mir erklärt dass sie (Anm.: die Abteilung) "eh schon länger mit denen vom Land diskutieren dass der §32 im EFH-Bereich mit nur einer Wohneinheit Schwachsinn ist" - alleine "die vom Land" beharren darauf dass der § derzeit so Gültigkeit hat und daher bei Baubescheidserteilungen einfließen muss. Dem Baupolizisten ist die Absurdität eh bewusst - da wird ein offenes Stiegenhaus genehmigt durch welches der Brandrauch munter floaten kann aber die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]-Rohre welche im Stiegenhaus von einem Geschoß ins andere führen bedingen eine Abschaltungsautomatik... >:( Wenn man eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] im OG hat und eine zweite im EG bräuchte man das auch nicht - nur weil Luftleitungen nicht von einem Geschoß ins andere führen dürfen..... |
||
|
||
KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] würde Rauch von aussen (bzw. auch im Falle von Rauchentwicklung in der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]) in alle Räume verteilen. Na endlich hamma einen Nachteil der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] gefunden.
Die Umsetzung des Gummi-und Plastikschlauchparapraphen würde ich aber begrüßen, es würden sehr viel Lüftungsverkäufer vom Markt verschwinden, die keine Techniker sind, sondern nur die Hardware verkaufen und den Kunden selber die Verlege-Arbeit machen lassen wollen. |
Mir scheint es hier mehr um Rauch von aussen als um Brand bzw. Brandabschnitte zu gehen. Die||
|
||
|
Definitiv "nein". Es geht tatsächlich nur um die Rauchverteilung im Haus (von einer Wohneinheit in eine andere bzw. von einem Geschoss ins andere). ||
|
||
Wie sollte das passieren, - wenn Zu- und Abluft nicht in Berührung kommen? |
||
|
||
Im OG wird vom Raum Rauch angesaugt und IM ROHR ins EG zur KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]-Anlage transportiert -> der Rauch wird von einem Geschoß ins andere zwangstransportiert. Und das darf nicht sein. |
||
|
||
In der Abluft? Ned wirklich, oder? Das ist die Funktion einer Schmalspur-Brandentrauchung ... die dem Bewohner mehr nützt als schadet. In der Zuluft würd ichs noch verstehen, eben wegen Raucheintrag von aussen oder oder einem abrauchenden Ventilator ... in der Abluft ergibts wenig Sinn. Evtl. wegen einer nicht temperaturbeständigen Verrohrung? |
||
|
||
Und musst du dann auch noch eine Brandschutzklappe zwischen den Geschossen einbauen?
Also eine Lüftungskanalmelder mit Bausatz für Rundrohre wird bei uns in der Firma geplant und auch über die Elektriker verbaut und ist an sich ein Standardprodukt. Aber ich finds halt für eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] im EFH ein wenig übertrieben. |
||
|
||
@2moose: - leitwolf hat den zugrendeliegenden § eh schon oben korrekt zitiert: |
||
|
||
Diese Anforderungen wirst mit einen Rauchmelder am allerwenigsten erfüllen ... die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] hat nichtmal dichtschließende Klappen eingebaut. Besonders sinnbefreit wirds in Verbindung mit einer Verrohrung aus Kunststoff ... oder wenn der nicht geschottete Installatationschacht samt Elektroverrohrung parallel mit den Rohren läuft. Oder ein Wäscheabwurfschacht oder Zentralsauger. |
||
|
||
... ist da nicht schon jeder elektroschlauch vom og ins eg "gefährlich"? |
||
|
||
Besonders in Verbindung mit PVC-isolierter Verkabelung. Als Baubehörde würde ich eher nicht brandbeständige Verrohrungen und ebensolche Lüftungsgeräte verbieten - denn gerade die bekommt man mit dem Melder ned in den Griff. Aber man will sich's ja mit den Herstellern ned verscherzen, sondern einer anderen Branche nen Mehrumsatz verschaffen. Dabei wäre es weit effektiver, wenn man das Bewusstsein für Brände und deren Ausbreitung wecken würde ... nur ein Gerät in den Bescheid reinschreiben dient bestenfalls der Gewissensberuhigung. |
||
|
||
Spitzfindigkeit: Nicht Rauch"melder" sondern Rauch"detektor".
Selten sind Wäscheabwurfschächte "zwangsbelüftet", die Staubsaugernalage würde aber strenggenommen wohl ebenfalls darunterfallen. |